III.1.9)Qualifizierung für das SystemAnforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
A. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Lieferantenqualifizierung: Der Bewerber muss sich im System des Lieferantenmanagementportals der Deutsche Bahn AG in der Warengruppe 10602 „Reisezugwagen Neubau“ und Warengruppe 10603 „Lokomotiven Neubau“ qualifizieren. Bewerber, die bei Aufruf zu einem konkreten Wettbewerb binnen der Laufzeit des Qualifizierungssystems nicht über eine gültige Lieferantenqualifizierung der DB AG in den Warengruppen „Reisezugwagen Neubau“ und „Lokomotiven Neubau“ verfügen, sind verpflichtet, diese Qualifizierung spätestens mit Abgabe ihres Angebots beim Auftraggeber nachzureichen.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird:
Hierzu ist es erforderlich, dass sich der Bewerber bis zum Ablauf der Teilnahmefrist eines Aufrufs zu einem konkreten Wettbewerb unter folgendem Link im Lieferantenportal der DB AG in den Warengruppen „Reisezugwagen Neubau“ und „Lokomotiven Neubau“ registrieren und qualifizieren lässt. Link zur Lieferantenregistrierung sowie Hintergrundinformationen: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/lieferantenmanagement/lieferantenqualifizierung; hier unter dem Link: Lieferantenregistrierung.
Die Lieferantenqualifizierung erfolgt unabhängig von einem Aufruf zu einem konkreten Wettbewerb oder einem sonstigen vergaberechtlichen Verfahren und ersetzt nicht die Eignungsprüfung in diesem Qualifizierungssystem oder einem konkreten Vergabeverfahren.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2. Vorlage der rechtsverbindlich unterschriebenen Bietereigenerklärung in deutscher Sprache (Formular der Deutsche Bahn AG, abzufordern über das Lieferantenportal. Link zum Lieferantenportal: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/informationsservice/dokumente.html; hier unter dem Link: Allgemeines.
3. Anmeldung Gewerbe: Der Bewerber versichert und weist nach, dass er sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des Handelsgesetzbuch (HGB) eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist. Als Nachweis ist mindestens die Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als 3 Monate) oder ein gleichwertiges Dokument des Herkunftlandes (jeweils in deutscher Sprache oder als beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache) beizufügen.
Die Erklärungen und Nachweise gemäß Ziffer 1-3 sind mit dem Antrag auf Teilnahme am Qualifizierungssystem vorzulegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
B. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen gemäß dieser Bekanntmachung zu überprüfen:
1) Vorlage von Bilanzen einschließlich Gewinn- und Verlustrechnung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre mit Angabe des Wechselkurses zum Euro zum Stichtag der Bilanz;
zudem folgende Angaben als Eigenerklärung gemäß Mustervorlage bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre: Eigenkapital, kurzfristige Verbindlichkeiten, langfristiges Fremdkapital, Gesamtkapital, Anlagevermögen, kurzfristige Forderungen, liquide Mittel, Fremdkapitalzinsen, Gewinn vor Steuern und Gesamtumsatz. Die Mustervorlage kann per E-Mail bei der Kontaktstelle (juergen.jr.schmitt@deutschebahn.com) angefordert werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2) Nachweis/Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz und den Umsatz bezüglich der Lieferung von Schienenfahrzeugen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
3) Nachweis/Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
4) Nachweis / Eigenerklärung – Haftungskapital: Der Bewerber erklärt, dass das Haftungskapital des Bewerbers während der Laufzeit des Vertrages mindestens 500 000 EUR betragen wird.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
5) Der Bewerber hat auf Wunsch des Auftraggebers eine Aktualisierung der Umsatzzahlen/Bilanzangaben vorzunehmen. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
Die Nachweise/Eigenerklärungen sind in deutscher Sprache mit dem Antrag auf Teilnahme am Qualifizierungssystem vorzulegen.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
C. Technische Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen gemäß dieser Bekanntmachung zu überprüfen. Die Nachweise/Eigenerklärungen sind mit dem Antrag auf Teilnahme am Qualifizierungssystem vorzulegen.
1) Nachweise/Eigenerklärungen über die in den letzten fünf (5) Jahren erbrachten Leistungen hinsichtlich der Fertigung und Zulassung von Schienenfahrzeugen, gegliedert nach Menge/Bauart und Auftraggeber; Die Referenzliste muss mindestens einen (1) Auftrag über die Herstellung eines Reisezugwagens, eines Triebzugs oder einer Lokomotive beinhalten. Konsortialprojekte können ebenfalls angegeben werden.
Der Bewerber muss mindestens ein neues Vollbahnfahrzeug (kein Umbau) im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) beim Eisenbahnbundesamt oder eines vergleichbaren Verfahrens in den Niederlanden oder in Österreich innerhalb der letzten fünf (5) Jahre zugelassen haben.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen:
2) Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 47 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, müssen diese Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch eine entsprechende unwiderrufliche Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens nachweisen, dass ihnen die Mittel zur Verfügung stehen, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich sind.
3) Nachweis/Eigenerklärung, dass die für diesen Auftrag vorgesehene Infrastruktur und Personal die termin- und qualitätsgerechte Herstellung von 20 Zugverbänden pro Kalenderjahr ab dem Jahr 2021 ermöglichen wird, wobei die Angaben nach Herstellungskapazität „vorhanden“ und „aufzubauen“ zu unterscheiden sind. Als Referenz ist von einem Zugverband bestehend aus einer Lokomotive und einem Wagenzug für mindestens 485 Sitzplätzen auszugehen.