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Dienstleistungen - 386432-2014

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12/11/2014    S218

Deutschland-Berlin: Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr

2014/S 218-386432

Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren

Dienstleistungen

Richtlinie 2004/17/EG

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH, Einkauf/Einkauf für Liefer- und Dienstleistungen, Gebäude B027 – Raum 50, Flughafen Berlin-Schönefeld
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12521
Land: Deutschland
Zu Händen von: Kerstin Paulick
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de
Fax: +49 30609170641

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des Auftraggebers: www.berlin-airport.de

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen

I.2)Haupttätigkeit(en)
Flughafenanlagen
I.3)Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber
Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:
Rahmenvertrag über die Bereitstellung von Personal zur logistischen Unterstützung, Organisation und Durchführung der Schulungen und des Probebetriebes im Rahmen des Inbetriebnahmeprojektes Operational Readiness and Airport Transfer (ORAT) am Flughafen Berlin Brandenburg (Teillos 5). Es handelt sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung.
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 20: Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Flughafen Berlin Brandenburg.

NUTS-Code DE424 Dahme-Spreewald

II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten: 54
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Leistungsgegenstand ist die bedarfsgerechte, stunden- bzw. tageweise Bereitstellung von geeignetem Personal zur Unterstützung, Organisation und Durchführung von logistischen und operativen Prozessen im Rahmen der Schulungen und des Probebetriebes für das ORAT-Programm am Flughafen Berlin Brandenburg (BER).
Auf Grund der Tatsache, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Nennung eines konkreten Inbetriebnahmedatums nicht möglich ist, wird die nachfolgend beschriebene Leistung als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Das operative ORAT-Programm ist mit einem Zeitraum von voraussichtlich fünf bis sieben Monaten geplant. Die Leistung wird innerhalb der Vertragslaufzeit, mindestens mit einem Vorlauf von drei Monaten (Servicebüro) bzw. fünf Monaten (Gepäckteam und Serviceteam) vor Leistungsbeginn abgerufen, mit weiterer Detaillierung zum geforderten Personaleinsatz. 70 % der Planungsgrundlage, die fünf Monate vor Leistungsbeginn dem Auftragnehmer übergeben wird, gelten als Mindestabnahmemenge. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Abruf der Leistung. Vor Leistungsbeginn wird eine Funktions- und Zeitmatrix an den AN übergeben. Diese enthält detaillierte Informationen über die zu erbringenden Aufgaben inkl. zeitlicher Abläufe.
Die eingesetzten Mitarbeiter werden insbesondere am Standort des neuen Flughafens Berlin Brandenburg ihre Tätigkeiten verrichten. Die zu erbringende Dienstleistung findet in der Regel an allen Wochentagen zu Geschäftszeiten statt, in Ausnahmefällen auch in den Nachtstunden und an Wochenenden. An einem Tag können bis zu 80 Personen gleichzeitig zur Leistungserbringung abgerufen werden.
Für die übergreifende, administrative Steuerung stellt der Auftragnehmer einen Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus werden vom Auftragnehmer drei Teamleiter für die nachfolgend aufgeführten Teams gestellt.
1. Servicebüro.
2. Gepäckteam.
3. Serviceteam.
Die Kernaufgaben des jeweiligen Teamleiters sehen wie folgt aus:
Der Teamleiter führt, steuert und organisiert die operativen Einsätze der einzelnen Mitarbeiter des AN innerhalb des jeweiligen Teams. Er ist verantwortlich für die Umsetzungen der Vorgaben des Auftraggebers.
Die Aufgaben der Teams stellen sich wie folgt dar (Mitarbeitermengen sind realistische Annahmen zum jetzigen Zeitpunkt; diese können bis zum Abruf der Leistung fünf Monate vor Leistungsbeginn jedoch weiter konkretisiert werden):
1. Team Servicebüro:
Aufgaben:
Das Servicebüro (bestehend aus einem Teamleiter und bis zu drei Mitarbeitern) übernimmt administrative Aufgaben im Bereich der Probebetriebs- und Schulungslogistik gemäß den Anforderungen des ORAT-Teams. Zu den Aufgaben gehören u. a. die Pflege der Schulungs- und der Probebetriebsdatenbank, Telefonkontakte zu den Komparsen des Probebetriebs sowie zu den Teilnehmern des Schulungsprogramms, die Besetzung der ORAT-Telefon-Hotline und sonstigen administrativen und logistischen Aufgaben im Rahmen des ORAT-Programms.
Einsatzzeiten:
Das Servicebüro wird über einen Zeitraum von bis zu 40 Wochen benötigt. Der Einsatz dieses Teams Servicebüro beginnt voraussichtlich zehn Wochen vor dem eigentlichen Start des operativen ORAT-Programms, wobei in den ersten Wochen allein der Teamleiter eingesetzt wird, das Team wird mit Annäherung an den operativen Start des ORAT-Programms sukzessive um bis zu drei weitere Mitarbeiter ergänzt. Der Einsatz endet eine Woche nach Abschluss von Schulungen und Probebetrieb. Das Servicebüro wird in der Regel Montag bis Freitag voraussichtlich in der Zeit von 7:00 bis 17:00 besetzt sein (ggf. mit einem versetzten Arbeitsbeginn bzw. -ende).
Bereitzustellende Hilfsmittel durch den Auftragnehmer:
Zur Erbringung der operativen Aufgaben stellt der Auftragnehmer den Mitarbeitern des Servicebüros ein Fahrzeug (Kleinwagen) zur Verfügung.
2. Gepäckteam:
Aufgaben:
Das Gepäckteam (bestehend aus einem Teamleiter und voraussichtlich bis zu 23 Mitarbeitern) übernimmt die Verantwortung für die Vorbereitung, die Koordination, die Verteilung und den Transport des Probebetriebsgepäcks gemäß den Anforderungen des Auftraggebers.
Einsatzzeiten:
Das Gepäckteam wird über einen Zeitraum von bis zu 30 Wochen benötigt. Der Einsatz des Gepäckteams beginnt voraussichtlich zwei Wochen vor dem eigentlichen Start von Schulungen und Probetrieb und endet voraussichtlich eine Woche nach Abschluss des ORAT-Programms. Das Gepäckteam wird in der Regel Montag bis Freitag voraussichtlich in der Zeit von 7:00 bis 16:30 benötigt. Je nach Wochentag kann der Mitarbeiterbedarf variieren.
Bereitzustellende Hilfsmittel durch den Auftragnehmer:
Zur Erbringung der operativen Aufgaben stellt der Auftragnehmer den Mitarbeitern des Gepäckteams die entsprechende Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Dazu gehören Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe. Weitere Hilfsmittel stellt der Auftraggeber. Die durch den Auftragnehmer bereitzustellenden Einsatzmittel werden durch die in der Leistungsbeschreibung detaillierter beschriebenen Zeiträume und Leistungen genauer spezifiziert.
3. Serviceteam:
Aufgaben:
Das Serviceteam (bestehend aus einem Teamleiter und bis zu 51 Mitarbeitern) ist verantwortlich für die Vorbereitung, Steuerung und Betreuung der am Probebetrieb und den Schulungen beteiligten Personen gemäß den Anforderungen des Auftraggebers.
Dabei handelt es sich beispielsweise um die Vorbereitung von Räumlichkeiten, Begrüßung und Registrierung von Teilnehmern des Probebetriebes, Vorbereitung und Herstellung aller notwendigen Dokumente und Unterlagen zur Durchführung des Probebetriebs, Essens- und Getränkeausgabe, Wegeleitfunktionen etc.
Einsatzzeiten:
Das Serviceteam wird wie das Gepäckteam über einen Zeitraum von bis zu 30 Wochen benötigt. Der Einsatz des Serviceteams beginnt voraussichtlich zwei Wochen vor Schulungen und Probetrieb und endet voraussichtlich eine Woche nach Abschluss des ORAT-Programms. Das Serviceteam wird in der Regel montags bis donnerstags voraussichtlich in der Zeit von 7:00 bis 17:00 Uhr benötigt. Je nach Wochentag kann der Mitarbeiterbedarf variieren.
Bereitzustellende Hilfsmittel durch den Auftragnehmer:
Zur Erbringung der operativen Aufgaben stellt der Auftragnehmer den Mitarbeitern des Servicebüros drei Fahrzeuge (Kleinwagen) zur Verfügung.
In begründeten Ausnahmefällen werden die Mitarbeiter eines Teams aushilfsweise auch in einem der beiden anderen Teams eingesetzt.
Die Informationen zu den Mengenangaben der bereitzustellenden Hilfsmittel, insbesondere der Anzahl an Fahrzeugen, sind Schätzungen des Auftraggebers. Eine Reduzierung oder Erweiterung der eingesetzten Hilfsmittel kann der Auftragnehmer vornehmen, solange die Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden. Die Kommunikation innerhalb der gesamten operativen ORAT-Projektstruktur erfolgt über Funkgeräte auf Bündelfunkbasis. Die entsprechende Ausstattung stellt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer stellt zudem Mobilfunkgeräte für die Teamleiter zur Verfügung.
Schulung:
Im Rahmen einer vorbereitenden Multiplikatorenschulung erhält der Auftragnehmer eine Schulung für die Tätigkeiten und Aufgaben der jeweiligen Teams. Ziel dieser Schulung ist es, den Auftragnehmer mit den Inhalten, Methoden und Materialien der Schulung bekannt zu machen und den AN zu befähigen, die Schulungen seiner Mitarbeiter selbstständig auszuführen. Der Auftragnehmer hat die Verpflichtung die Schulung seiner für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter durchzuführen. Dafür werden dem Auftragnehmer notwendige Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt, Begehungen vor Ort ermöglicht und mit Unterstützung des Auftraggebers organisiert. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die erfolgreich absolvierte Schulung für jeden für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter vor Leistungsbeginn nachzuweisen.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr

II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1.8)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber behält sich vor, innerhalb der ersten vier Wochen nach Eröffnung des BER jeweils bis zu 20 Mitarbeiter aus dem Gepäck- und Serviceteam weiterhin abzurufen. Bei den dabei auszuführenden Aufgaben handelt es sich um vergleichbare Aufgaben aus der hier ausgeschriebenen Leistung.
Die etwaige Ausübung der Option wird als ein einseitiges Ziehungsrecht des Auftraggebers ohne Anspruch auf Beauftragung und ohne Anspruch des Auftragnehmers auf Vergütungsausfall bzw. Schadensersatz vereinbart. Eine Verpflichtung zur Beauftragung seitens des Auftraggebers besteht nicht.
Diese Option muss bis spätestens zwei Monate vor Inbetriebnahme des Flughafen BER beauftragt werden und kann auch nur Teile des Logistikteams betreffen.
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Laufzeit in Monaten: 54 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Vergabeunterlagen.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Für das gesamte einzusetzende Personal gilt:
a. Das für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben muss. Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
b. Desweiteren muss das für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal über fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
c. Alle Mitarbeiter aus dem Servicebüro und 15 Mitarbeiter aus dem Serviceteam müssen einen Führerschein der Klasse B besitzen. Des Weiteren müssen diese Mitarbeiter einen Führerschein zum Befahren des Luftsicherheitsbereiches (Vorfeldführerschein) besitzen bzw. erlangen. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls der Auftragnehmer. Für die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine ist der Auftragnehmer verantwortlich.
d. Alle einzusetzenden Mitarbeiter müssen in der Lage sein, weite Strecken zu Fuß zu gehen und Treppen zu steigen.
e. Jeder zum Einsatz kommende Mitarbeiter muss an der Multiplikatorenschulung des Auftragnehmers teilgenommen haben. Dies ist vor Einsatz des jeweiligen Mitarbeiters dem Auftraggeber in geeigneter Form nachzuweisen.
f. Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, höfliches Auftreten sowie die Bereitschaft zum Tragen eines firmenbezogenen Erkennungsmerkmals des Auftraggebers (Namensschild o. Ä.)
2. Anforderungen an die Mitarbeiter der jeweiligen Teams:
(1) Servicebüro.
Teamleiter: ausgeprägtes Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrungen beim Führen von Mitarbeitern, Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten, Fähigkeiten zur Delegation von Aufgaben, gute Umgangsformen, sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office Produkten, belastbar, teamfähig, selbstbewusstes und höfliches Auftreten dritten gegenüber.
Mitarbeiter: kommunikationsfähig, Organisationstalent, gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, gute Umgangsformen, belastbar, höflich, teamfähig.
(2) Gepäckteam.
Teamleiter: ausgeprägtes Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrungen beim Führen von Mitarbeitern, gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten, Fähigkeiten zur Delegation von Aufgaben, Kenntnisse über die grundlegenden Prozesse am Flughafen speziell im Bereich der Gepäckabfertigung, körperlich belastbar, höflich, teamfähig.
Mitarbeiter: Bereitschaft zur Ausübung von körperlich anstrengenden Tätigkeiten auch unter widrigen Witterungseinflüssen (dabei geht es insbesondere um das dauerhafte tragen, heben und transportieren von schweren Gepäckstücken), teamfähig, höflich, motiviert, bereitwilliges ausüben von übertragenden Aufgaben.
(3) Serviceteam.
Teamleiter: langjährige Berufserfahrungen im Bereich Passagierabfertigung und der damit zusammenhängenden Flughafenprozesse an einem internationalen Flughafen, ausgeprägtes Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrungen beim Führen von Mitarbeitern, Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten, Fähigkeiten zur Delegation von Aufgaben, gute Umgangsformen, sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, belastbar, teamfähig, selbstbewusstes Auftreten dritten gegenüber.
Mitarbeiter: Fähigkeiten zum Führen von Menschengruppen, Kenntnisse im Umgang mit Computern, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, freundliches und selbstbewusstes Auftreten, Kenntnisse über die grundlegenden Prozesse am Flughafen, körperlich belastbar, höflich, teamfähig, motiviert.
3. Für die vom Dienstleister einzusetzenden Fahrzeuge gilt Folgendes:
— Jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug muss vor Einsatz mit einer für das Fahrzeug gültigen Flughafen-Fahrgenehmigung ausgestattet sein. Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
— Temporäre Anbringung von mobilen Rundumleuchten, Magnet- oder Laminierfolien, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
— Technisch einwandfreier Zustand und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen.
Ab Vertragsbeginn muss der Dienstleister über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall verfügen. Dieser Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber zwei Monate vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden. Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/Policen nachzuweisen ist.
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit der Bewerbung vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug darf zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag nicht älter als 6 Monate sein). Soweit keine Eintragung im Handelsregister vorliegt, ist ein vergleichbarer Existenznachweis vorzulegen.
3) Eine schriftliche Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber mit anderen Unternehmen wirtschaftlich verknüpft ist, sofern er bezogen auf den Auftrag in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. In diesem Fall ist zudem die Art und Weise der geplanten Zusammenarbeit detailliert zu beschreiben. Ferner sind der Anteil und der Umfang der zu erbringenden Subunternehmerleistung am Gesamtauftrag konkret zu beschreiben.
4) Unterschriebene Eigenerklärungen gem. § 21 Abs. 1, 4 SektVO sowie – soweit anwendbar – § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG). Das entsprechende Formblatt „Eigenerklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung.
5) Erklärung zum Vorhandensein einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der Höhe der Deckungssumme(n).
6) Sofern Sie sich als Bewerbergemeinschaft um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter- und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Das entsprechende Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ ist beim Auftraggeber anzufordern, vgl. Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung.
7) Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
In diesem Fall – also zum Nachweis der Eignung – hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft diese Dritten in ihrem/seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er/sie sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm/ihr dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (Verpflichtungserklärung) steht. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung auf Dritte bezieht, hat er für diese in seinem/ihrem Teilnahmeantrag die in Ziffer III.2.1) Nr. 2 und 5 dieser Bekanntmachung genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen.

Für die vorgenannten Erklärungen stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.

Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung wird verwiesen.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Die nachstehenden Hinweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend:
Die Umsatzangaben für 1.) sind für jedes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre separat unter Angabe des Jahres und der Umsatzgröße (netto, exklusive Umsatzsteuer) anzugeben. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls das Enddatum des laufenden Geschäftsjahres anzugeben.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012 und 2013).
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein Mindestjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft von 3 000 000 EUR, der in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2011, 2012 und 2013) erzielt worden sein muss. Die Nichterfüllung dieser Mindestanforderung führt zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Die vorstehende genannte Erklärung ist sowohl von dem Bewerber als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu tätigen. Die Umsätze von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Mindestanforderungen unter 1.) auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Angaben/Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung).

Für die vorgenannte Erklärung stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.

Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Nachforderung oder Vervollständigung der Unterlagen besteht.
III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Es sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichen, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (Punkt II.1.5) der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Bei Einreichung von mehr als 2 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
a. Koordination und Steuerung von großen Personenmengen (mindestens 200 Personen).
b. Vollzeitäquivalenter Einsatz von mindestens 40 Mitarbeitern über einen Zeitraum von fünf zusammenhängenden Tagen.
c. Nachweis über die Einsatzplanung im Rahmen des Projektes unter Nennung der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Auftraggebers
d. Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um inhaltlich vergleichbare Aufträge mit einem Mindestumsatz von 250 000 EUR gehandelt haben bzw. handeln.
Die genannten Mindestanforderungen (a-d) müssen in jeder Referenz erfüllt werden. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.

Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.

Je Referenz sind die folgenden zusätzliche Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber, bei denen die Mindestanforderungen erfüllt wurden,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, mit Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Ausführungszeitraum und Ausführungsort,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, inkl. Anzahl beteiligter Prozesspartner, Mitarbeiter, durchgeführte Prozesse,
— Gesamtauftragswert des Projektes und für die erbrachten Leistungen.
Angaben dazu, welche Leistungen dabei vom Bewerber bzw. von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem Nachunternehmen erbracht wurden, im Falle eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder einem Nachunternehmen, sind diese zu benennen.
2.) Nennung von 3 Teamleitern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welche für den gesamten Vertragszeitraum vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als drei Teamleitern hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche der genannten Personen für die Eignungsprüfung herangezogen werden sollen.
Es müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
a) Erfahrung in der Personalführung (mindestens 30 Personen) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahren.
b) Erfahrung bei der Vorbereitung, Koordination und Steuerung von Personengruppen mit mindestens 30 Personen in Projekten mit einer ununterbrochen Laufzeit von mindestens einer Woche.
c) Mindestens 3 Jahre Arbeitserfahrung im operativen Flughafenumfeld eines internationalen Flughafens.

Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderung und Referenzen des Gesamtprojektleiters und der Teamleiter hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.

Für den vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Teamleiter sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber bei denen die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurde,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Jahr und Dauer der Ausführung,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Darüber hinaus hat die Darstellung der personellen Ausstattung der vorgesehenen Teamleiter mit folgendem Inhalt zu erfolgen: Lebensläufe (Beruflicher Werdegang) der Mitarbeiter, insbesondere unter Berücksichtigung der Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung und Erfahrungen (auch anonymisiert möglich).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.

Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.

Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren): nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim Auftraggeber:
EA-2014-056
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen (außer DBS)
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
5.12.2014 - 12:00
IV.3.5)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.3.6)Bindefrist des Angebots
IV.3.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Der Auftraggeber betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Der Auftraggeber führt daher als Sektorenauftraggeber gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gem. § 4 Abs.1 SektVO durch. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.

2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens EA-2014-056 an die E-Mail Adresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 7 Tage-Frist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Übersicht zu den bereitgestellten Formularen – als Arbeitshilfe) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle die das Vergabeverfahren betreffen auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/. Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen der Vergabestelle sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen.

3) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4) Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind dreifach in deutscher Sprache einzureichen. Die Übermittlung hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens EA-2014-056 auf dem verschlossenen Behältnis /Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag eingereicht wird, sowie im Anschreiben zu dem Teilnahmeantrag zu erfolgen (Vorlage bis zum Schlusstermin bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig).
5) Den Teilnahmeanträgen sind außerdem elektronische Kopien aller übermittelten Unterlagen auf einem geeigneten virengeprüften und virenfreien Datenträger beizulegen. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht-bearbeitbaren Format (z. B. geschützte, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
6) Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7) Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge sowie unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
8) Der Auftraggeber prüft die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise (III.2.1), III.2.2), III.2.3)).
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inklusive Erfüllung der Mindestanforderungen.
Stufe 3: Prüfung der persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
9) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch die Vergabestelle zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
10) Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
11) Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers.
Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14475
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661617
Fax: +49 3318661652

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101 a Informations- und Wartepflicht:
„(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“
§ 101b Unwirksamkeit:
„(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber.
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union“.
§ 107 Einleitung, Antrag:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
7.11.2014