III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen:Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja
Darlegung der besonderen Bedingungen: 1. Für das gesamte einzusetzende Personal gilt:
a. Das für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben muss. Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
b. Desweiteren muss das für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer einzusetzende Personal über fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
c. Alle Mitarbeiter aus dem Servicebüro und 15 Mitarbeiter aus dem Serviceteam müssen einen Führerschein der Klasse B besitzen. Des Weiteren müssen diese Mitarbeiter einen Führerschein zum Befahren des Luftsicherheitsbereiches (Vorfeldführerschein) besitzen bzw. erlangen. Die Kosten hierfür trägt ebenfalls der Auftragnehmer. Für die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine ist der Auftragnehmer verantwortlich.
d. Alle einzusetzenden Mitarbeiter müssen in der Lage sein, weite Strecken zu Fuß zu gehen und Treppen zu steigen.
e. Jeder zum Einsatz kommende Mitarbeiter muss an der Multiplikatorenschulung des Auftragnehmers teilgenommen haben. Dies ist vor Einsatz des jeweiligen Mitarbeiters dem Auftraggeber in geeigneter Form nachzuweisen.
f. Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild, höfliches Auftreten sowie die Bereitschaft zum Tragen eines firmenbezogenen Erkennungsmerkmals des Auftraggebers (Namensschild o. Ä.)
2. Anforderungen an die Mitarbeiter der jeweiligen Teams:
(1) Servicebüro.
Teamleiter: ausgeprägtes Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrungen beim Führen von Mitarbeitern, Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten, Fähigkeiten zur Delegation von Aufgaben, gute Umgangsformen, sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office Produkten, belastbar, teamfähig, selbstbewusstes und höfliches Auftreten dritten gegenüber.
Mitarbeiter: kommunikationsfähig, Organisationstalent, gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, gute Umgangsformen, belastbar, höflich, teamfähig.
(2) Gepäckteam.
Teamleiter: ausgeprägtes Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrungen beim Führen von Mitarbeitern, gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten, Fähigkeiten zur Delegation von Aufgaben, Kenntnisse über die grundlegenden Prozesse am Flughafen speziell im Bereich der Gepäckabfertigung, körperlich belastbar, höflich, teamfähig.
Mitarbeiter: Bereitschaft zur Ausübung von körperlich anstrengenden Tätigkeiten auch unter widrigen Witterungseinflüssen (dabei geht es insbesondere um das dauerhafte tragen, heben und transportieren von schweren Gepäckstücken), teamfähig, höflich, motiviert, bereitwilliges ausüben von übertragenden Aufgaben.
(3) Serviceteam.
Teamleiter: langjährige Berufserfahrungen im Bereich Passagierabfertigung und der damit zusammenhängenden Flughafenprozesse an einem internationalen Flughafen, ausgeprägtes Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Erfahrungen beim Führen von Mitarbeitern, Fähigkeiten zur Lösung von Konflikten, Fähigkeiten zur Delegation von Aufgaben, gute Umgangsformen, sehr gute Kenntnisse im Umgang mit MS Office, belastbar, teamfähig, selbstbewusstes Auftreten dritten gegenüber.
Mitarbeiter: Fähigkeiten zum Führen von Menschengruppen, Kenntnisse im Umgang mit Computern, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, freundliches und selbstbewusstes Auftreten, Kenntnisse über die grundlegenden Prozesse am Flughafen, körperlich belastbar, höflich, teamfähig, motiviert.
3. Für die vom Dienstleister einzusetzenden Fahrzeuge gilt Folgendes:
— Jedes zum Einsatz kommende Fahrzeug muss vor Einsatz mit einer für das Fahrzeug gültigen Flughafen-Fahrgenehmigung ausgestattet sein. Hierfür entstehende Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
— Temporäre Anbringung von mobilen Rundumleuchten, Magnet- oder Laminierfolien, die durch den Auftraggeber bereitgestellt werden.
— Technisch einwandfreier Zustand und über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen.
Ab Vertragsbeginn muss der Dienstleister über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 100 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall verfügen. Dieser Versicherungsschutz ist dem Auftraggeber zwei Monate vor Beginn der Leistungserbringung nachzuweisen. Der Versicherungsschutz muss bis zum Ende der Leistungserbringung aufrecht erhalten werden. Vorlage der entsprechenden Versicherungsverträge/Policen nachzuweisen ist.
III.2.3)Technische LeistungsfähigkeitAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.) Es sind mindestens 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren vom Bewerber/der Bewerbergemeinschaft einzureichen, bei denen die erbrachten Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen (Punkt II.1.5) der Bekanntmachung) vergleichbar sind.
Bei Einreichung von mehr als 2 Referenzen hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche Referenzen für die Erfüllung der Mindestanforderung herangezogen werden sollen.
Für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb müssen in den genannten Referenzprojekten folgende Mindestanforderungen enthalten sein:
a. Koordination und Steuerung von großen Personenmengen (mindestens 200 Personen).
b. Vollzeitäquivalenter Einsatz von mindestens 40 Mitarbeitern über einen Zeitraum von fünf zusammenhängenden Tagen.
c. Nachweis über die Einsatzplanung im Rahmen des Projektes unter Nennung der konkreten Aufgabenstellung des jeweiligen Auftraggebers
d. Bei diesen Unternehmensreferenzen muss es sich jeweils um inhaltlich vergleichbare Aufträge mit einem Mindestumsatz von 250 000 EUR gehandelt haben bzw. handeln.
Die genannten Mindestanforderungen (a-d) müssen in jeder Referenz erfüllt werden. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren.
Die Darstellung der Unternehmensreferenzen hat in Tabellenform erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Je Referenz sind die folgenden zusätzliche Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber, bei denen die Mindestanforderungen erfüllt wurden,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, mit Telefonnummer des Ansprechpartners,
— Ausführungszeitraum und Ausführungsort,
— Beschreibung der erbrachten Leistungen, inkl. Anzahl beteiligter Prozesspartner, Mitarbeiter, durchgeführte Prozesse,
— Gesamtauftragswert des Projektes und für die erbrachten Leistungen.
Angaben dazu, welche Leistungen dabei vom Bewerber bzw. von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem Nachunternehmen erbracht wurden, im Falle eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft oder einem Nachunternehmen, sind diese zu benennen.
2.) Nennung von 3 Teamleitern des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, welche für den gesamten Vertragszeitraum vorgesehen sind. Anzugeben ist dabei die berufliche Qualifikation anhand von persönlichen Referenzen. Bei Angabe von mehr als drei Teamleitern hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eindeutig zu kennzeichnen, welche der genannten Personen für die Eignungsprüfung herangezogen werden sollen.
Es müssen die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
a) Erfahrung in der Personalführung (mindestens 30 Personen) über einen Zeitraum von mindestens einem Jahren.
b) Erfahrung bei der Vorbereitung, Koordination und Steuerung von Personengruppen mit mindestens 30 Personen in Projekten mit einer ununterbrochen Laufzeit von mindestens einer Woche.
c) Mindestens 3 Jahre Arbeitserfahrung im operativen Flughafenumfeld eines internationalen Flughafens.
Die Darstellung zur Erfüllung der Mindestanforderung und Referenzen des Gesamtprojektleiters und der Teamleiter hat in Tabellenform zu erfolgen. Hierfür stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll. Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.
Für den vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft benannten Teamleiter sind jeweils folgende Daten anzugeben:
— Namen und Adressen der Auftraggeber bei denen die geforderten Mindestanforderungen erfüllt wurde,
— Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Jahr und Dauer der Ausführung,
— Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen.
Darüber hinaus hat die Darstellung der personellen Ausstattung der vorgesehenen Teamleiter mit folgendem Inhalt zu erfolgen: Lebensläufe (Beruflicher Werdegang) der Mitarbeiter, insbesondere unter Berücksichtigung der Darstellungen der Berufspraxis, Qualifizierung und Erfahrungen (auch anonymisiert möglich).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.3) auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen („Verpflichtungserklärung“).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die vorgenannten Referenzangaben stellt der Auftraggeber ein Formular auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
Auf Ziffer VI.3) dieser Bekanntmachung wird verwiesen.