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Dienstleistungen - 451331-2017

11/11/2017    S217

Deutschland-Regensburg: Briefpostdienste

2017/S 217-451331

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 12
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB, Dechbettener Str. 2, 93049 Regensburg
E-Mail: vergabe@schrems-partner.de
Telefon: +49 94194583000
Fax: +49 94194583999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ihk-regensburg.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YR6Y9MS
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Versanddienstleistung IHK-Wahl 2018.

Referenznummer der Bekanntmachung: 172/17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erbringung von Postdienstleistungen an die Wahlberechtigten im Bereich gesamte Oberpfalz und Landkreis Kelheim (ca. 92.000 Sendungen) und in untergeordneter Anzahl außerhalb des o. g. Bereichs (ca. 2.000 Sendungen aus den obigen 92.000 Sendungen). Die zu erbringende Leistung umfasst die Stellung von Transportmaterial, die Abholung der bereits einkuvertierten Sendung beim bereits bereits beauftragten Druckdienstleister in Chemnitz, die Freimachung bzw. Frankierung und den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung der jeweiligen Sendungen an die jeweiligen Adressen.

— Lieferung von Transport-/Verpackungsmaterial an den Druckdienstleister für Wahlaufruf

— Abholung des Wahlaufrufs beim Druckdienstleister in Chemnitz,

— Zustellung des Wahlaufrufs an die Wahlberechtigten,

— Lieferung von Transport- bzw. Verpackungsmaterial für Wahlunterlagen,

— Abholung der Wahlunterlagen beim Druckdienstleister in Chemnitz,

— Zustellung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 65 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
64110000 Postdienste
64100000 Post- und Kurierdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
NUTS-Code: DE238 Regensburg
NUTS-Code: DE231 Amberg
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
NUTS-Code: DE235 Cham
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Hauptort der Ausführung:

Bezirk der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim; D.-Martin-Luther-Str. 12; 93047; Regensburg; Bereich gesamte Oberpfalz und Landkreis Kelheim, in untergeordnetem Bereich auch außerhalb.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim finden im Frühjahr 2018 die Kammerwahlen statt. Die 92.000 wahlberechtigten Mitglieder sind zur Wahl aufgerufen. Wesentliche Punkte der Wahl werden durch einen bereits vergebenen Druckdienstleitster (Chemnitz) erbracht. Hier ausgeschrieben werden lediglich die Versanddienstleistungen. Es sind an die ca. 90 000 wahlberechtigten Mitglieder innerhlab von 4 Kalendertagen ab Abholung beim Druckdienstleister einerseits der Wahlaufruf, andererseits die eigentlichen Wahlunterlagen zuzustellen. Die Einhaltung der vom Wahlausschuß noch vorzugebenden Fristen ist für die Ordnungsgemäßheit der Wahl unumgänglich.

Der Versand erfolgt an die Wahlberechtigten im Bereich gesamte Oberpfalz und Landkreis Kelheim (ca. 90.000 Sendungen) und in untergeordneter Anzahl außerhalb des o. g. Bereichs (ca. 2 000 Sendungen aus den obigen 90 000 Sendungen). Die zu erbringende Leistung umfasst die Stellung von Transportmaterial, die Abholung der bereits einkuvertierten Sendung beim bereits bereits beauftragten Druckdienstleister in Chemnitz, die Freimachung bzw. Frankierung und den Transport bzw. die Versendung sowie die Zustellung der jeweiligen Sendungen an die jeweiligen Adressen.

Die Sendungen werden vom Druckdienstleister innerhalb von 82 sich aus der Wahlordnung/dem Wahlmodus ergebenden Versandvarianten nach Postleitzahlen sortiert an den Auftragnehmer übergeben.

Vorläufige Termine und Leistungen:

— Lieferung von Transport-/Verpackungsmaterial an den Druckdienstleister für Wahlaufruf: 15.3.2018,

— Abholung des Wahlaufrufs beim Druckdienstleister in Chemnitz: 10.4.2018,

— Zustellung des Wahlaufrufs an die Wahlberechtigten: 14.4.2018,

— Lieferung von Transport- bzw. Verpackungsmaterial für Wahlunterlagen: 15.3.2018,

— Abholung der Wahlunterlagen beim Druckdienstleister in Chemnitz: 20.4.2018,

— Zustellung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten: 27.4.2018.

Weitere Details: Siehe Leistungsbeschreibung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 65 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2018
Ende: 31/05/2018
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Es ist eine Lizenz nach §§ 5 f. PostG erforderlich.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzelbewerber allein oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), ggf. mit Subunternehmern, gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/12/2017
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/12/2017
Ortszeit: 12:00
Ort:

Kanzlei Dr. Schrems und Partner mbB,

Dechbettener Str. 2,

93049 Regensburg.

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind NICHT zugelassen, § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.

2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.

3. Die Vergabeunterlagen sind nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird das Angebot ausgeschlossen.

4. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.

5. Sämtliche Unterlagen sind ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, „Tacker“/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.

6. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.

7. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers.

8. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.

9. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.

10. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.

11. Der Teilnahmeantrag/das Angebot selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden.

12. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder E-Mail sind nicht ausreichend!

13. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters.

14. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].

15. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an vergabe@schrems-partner.de Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.

16. ACHTUNG: Da eine Registierung nicht verlangt werden kann, können wir auch nicht mit Ihnen in Kontakt treten. Bitte beachten Sie von sich aus eventuelle Änderungen/Ergänzungen/Hinweise unter „Kommunikation“. Sie können sich aber freiwillig registrieren.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YR6Y9MS.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) ...

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/11/2017