Der Auftraggeber befindet sich infolge seiner Kunden- und Angebotsoffensive sowie positiver Marktentwicklung in einer Phase stetig steigender Fahrgastzahlen. Daher verfolgt der Auftraggeber das Ziel, seine Kapazitäts- und Verfügbarkeitssituation im Fernverkehr stetig zu verbessern. Dies beinhaltet insbesondere auch die Erweiterung der Kapazität in seinem heutigen Angebot im Hochgeschwindigkeitsverkehr.
Im Vergabeverfahren können bei der Beschreibung des Liefergegenstands technische Optionen angefragt werden, z. B:
– der Auftraggeber hat Interesse daran, dass alle Fahrzeuge dieses Auftrags neben Deutschland auch in den Niederlanden, Belgien, Frankreich und weiteren Eisenbahnschienennetzen Europas im Fahrgastbetrieb des Auftraggebers mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 320 km/h eingesetzt werden können und dürfen,
– der Auftraggeber hat Interesse daran, dass alle Fahrzeuge dieses Auftrags als gekuppelte Einheiten mit Triebzügen der BR 407 des Auftraggebers, gesteuert vom jeweils führenden Fahrzeug, im Fahrgastbetrieb verkehren können und dürfen.
Es kommen die üblichen Zahlungsbedingungen der DB zur Anwendung. D. h. eine Zahlung des Auftraggebers ist frühestens mit der Bereitstellung des jeweiligen Fahrzeugs zur Abnahme maximal in Höhe von 60 % des jeweiligen Triebzugpreises vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bietern im Rahmen ihrer Eigenfinanzierung die Wahrnehmung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Finanzierungsmodells zu ermöglichen. Die Zahlungs- und Finanzierungsbedingungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) werden im Fall des Beginns des Vergabeverfahrens in den Vergabeunterlagen konkretisiert.
Alle vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen (einschließlich ggf. dazugehöriger Dienstleistungen) werden in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.
Die Aufnahme des Fahrgastbetriebs mit Fahrzeugen aus dem ersten Abruf des Auftrags ist im Dezember 2022 vorgesehen.