Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Geeignete Referenzen aus den letzten 3 Jahren betreffend Betreiberleistungen für vergleichbare soziale Einrichtungen. Zu jedem Referenzobjekt sind folgende Angaben/Beschreibungen zu machen:
— Angabe des Objektes mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort,
— Art der Unterkunft,
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Arge oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils),
— Auftragsgegenstand,
— Anzahl des eingesetzten Personals und deren Qualifikation,
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr), - Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Betreibervertrags) beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung)),
— Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse und Telefonnummer (vgl. Vordruck 1).
(Zu diesem Punkt liegt eine Mindestanforderung vor, siehe Eignungskriterien und Mindestanforderungen)
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt,
— Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation zur Einrichtungsleitung,
— Anzahl der Sozialarbeiter/innen,
— Anzahl der Psychologen/innen (nur Los 3 /GU 1),
— Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation zum Sozialbetreuer/ zur Sozialbetreuerin,
— Anzahl der Mitarbeiter mit der Qualifikation zum Kinderbetreuer/zur Kinderbetreuerin,
— Anzahl der Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich,
— Anzahl der Mitarbeiter im technischen Bereich (vgl. Vordruck 1).
3) Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung (vgl. Vordruck 1);
4) Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 und Wirt-236).
Zu 1)
— mindestens 3 unterschiedliche Referenzen auf Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhaften Beherbergung / Unterbringung von Personen,
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2016 liegen,
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.