1) Sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Angaben zur Kommunikation bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite zusammengestellt.
2) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV.
3) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
4) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Die Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zur Prüfung der Eignung durch die Auftraggeber sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite erhältlich.
5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrages benachrichtigt.
6) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht.
7) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Not- und Ersatzverkehre, Reinigung) Subunternehmer einzusetzen, so ist das Subunternehmen im Angebot zu benennen und es sind Art und Umfang der für das Subunternehmen vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Subunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Subunternehmen beschränken.
8) Das NTVergG enthält eine Verpflichtung zur Tariftreue und eine Verpflichtung zur Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die weiteren Einzelheiten können auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite eingesehen werden.