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724690-2023 - https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:724690-2023:PDFS:FI:HTML
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Lieferungen - 491492-2019

18/10/2019    S202

Deutschland-Saarbrücken: Softwarepaket und Informationssysteme

2019/S 202-491492

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit – CISPA gGmbH
Postanschrift: Stuhlsatzenhaus 5
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Abteilung Beschaffungen / Vergabestelle
E-Mail: weyland@cispa.saarland
Telefon: +49 68130271921
Fax: +49 681-30271942
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://cispa.saarland/de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Großforschungszentrum; Klassischer öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 Nr. 2 lit. a) GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Teil der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren (HGF)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Lizenzbeschaffung zur SAP- S/4HANA Einführung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das CISPA führt das ERP-System SAP ein (belastbare Gründe für eine produktbezogene Beschaffung liegen vor). Im vorliegenden Auftrag geht es ausschließlich um die Beschaffung der nötigen Lizenzen für das Forschungszentrum. SAP behält sich dabei nach eigner, schriftlicher Aussage die Bereitstellung der eigenen Lizenzen exklusiv vor und wird für dieses Projekt keine Lizenzangebote von Resellern zulassen. SAP hat den Resellern den Vertrieb von Lizenzen an „Large Enterprise Kunden“ verboten. SAP ist damit alleiniger Rechtsinhaber. Insoweit ist die Vergabe der Lizenzbeschaffung oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zulässig.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 160 638.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Hauptort der Ausführung:

Helmholtz-Zentrum für Informationssicherheit – CISPA gGmbH

Stuhlsatzenhaus 5

66123 Saarbrücken

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das CISPA führt das ERP-System SAP ein (belastbare Gründe für eine produktbezogene Beschaffung liegen vor). Im vorliegenden Auftrag geht es ausschließlich um die Beschaffung der nötigen Lizenzen für das Forschungszentrum. SAP behält sich dabei nach eigner, schriftlicher Aussage die Bereitstellung der eigenen Lizenzen exklusiv vor und wird für dieses Projekt keine Lizenzangebote von Resellern zulassen. SAP hat den Resellern den Vertrieb von Lizenzen an „Large Enterprise Kunden“ verboten. SAP ist damit alleiniger Rechtsinhaber. Insoweit ist die Vergabe der Lizenzbeschaffung oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zulässig.

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.

Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechen (exklusiven Lizenzrechten) nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.

SAP hat sich diese Exklusivrechte entsprechend schriftlich vorbehalten. Der Wettbewerb wird dadurch auf nur ein Unternehmen reduziert. Es gibt für den Auftraggeber auch keine Alternative.weil die gesamte HGF-Landschaft SAP verwendet.

Die HGF wird rund um SAP auch sogenannte Einkaufsgemeinschaften bilden, auch hier ergeben sich vorteilhafte Gelegenheiten und Synergieeffekte, wenn alle Helmholtz-Zentren das gleiche ERP-System nutzen (auch in der Auswertung der Prozesse). Zudem ist es in der Helmholtz-Gemeinschaft geplant, elektronische Einkaufsplattformen (ebiss) in die flächendeckende SAP-Landschaft eines jeden Zentrum des HGF einzubinden.

Insbesondere rechtfertigt Nachfolgendes eine produktbezogene Ausschreibung:

— Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft,

— Beteiligung an Einkaufsplattformen mit SAP-Anbindung,

— Kostenreduzierung durch gemeinsame Beschaffung von SAP-Lizenzen mit anderen Helmholtz-Zentren,

— Erfahrungsaustausch,

— Auswertung von helmholtzinternen Kennzahlen,

— Einbindung von Einkaufsplattformen, die speziell für die SAP-Landschaft der HGF ausgeschrieben und programmiert werden.

Insoweit ist die produktbezogene Ausschreibung gerechtfertigt. Die Ausschließlichkeitsrechte von SAP schränken den Markt auf SAP ein. Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.

Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechen (exklusiven Lizenzrechten) nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:

Das CISPA führt das ERP-System SAP ein (belastbare Gründe für eine produktbezogene Beschaffung liegen vor). Im vorliegenden Auftrag geht es ausschließlich um die Beschaffung der nötigen Lizenzen für das Forschungszentrum. SAP behält sich dabei nach eigner, schriftlicher Aussage die Bereitstellung der eigenen Lizenzen exklusiv vor und wird für dieses Projekt keine Lizenzangebote von Resellern zulassen. SAP hat den Resellern den Vertrieb von Lizenzen an „Large Enterprise Kunden“ verboten. SAP ist damit alleiniger Rechtsinhaber. Insoweit ist die Vergabe der Lizenzbeschaffung oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zulässig.

Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.

Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechen (exklusiven Lizenzrechten) nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.

SAP hat sich diese Exklusivrechte entsprechend schriftlich vorbehalten. Der Wettbewerb wird dadurch auf nur ein Unternehmen reduziert. Es gibt für den Auftraggeber auch keine Alternative.weil die gesamte HGF-Landschaft SAP verwendet.

Die HGF wird rund um SAP auch sogenannte Einkaufsgemeinschaften bilden, auch hier ergeben sich vorteilhafte Gelegenheiten und Synergieeffekte, wenn alle Helmholtz-Zentren das gleiche ERP-System nutzen (auch in der Auswertung der Prozesse). Zudem ist es in der Helmholtz-Gemeinschaft geplant, elektronische Einkaufsplattformen (ebiss) in die flächendeckende SAP-Landschaft eines jeden Zentrum des HGF einzubinden.

Insbesondere rechtfertigt Nachfolgendes eine produktbezogene Ausschreibung:

— Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft,

— Beteiligung an Einkaufsplattformen mit SAP-Anbindung,

— Kostenreduzierung durch gemeinsame Beschaffung von SAP-Lizenzen mit anderen Helmholtz-Zentren,

— Erfahrungsaustausch,

— Auswertung von helmholtzinternen Kennzahlen,

— Einbindung von Einkaufsplattformen, die speziell für die SAP-Landschaft der HGF ausgeschrieben und programmiert werden.

Insoweit ist die produktbezogene Ausschreibung gerechtfertigt. Die Ausschließlichkeitsrechte von SAP schränken den Markt auf SAP ein. Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB).

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/10/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE1 BADEN-WÜRTTEMBERG
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
E-Mail: info.germany@sap.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 160 638.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes; Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2019