Das CISPA führt das ERP-System SAP ein (belastbare Gründe für eine produktbezogene Beschaffung liegen vor). Im vorliegenden Auftrag geht es ausschließlich um die Beschaffung der nötigen Lizenzen für das Forschungszentrum. SAP behält sich dabei nach eigner, schriftlicher Aussage die Bereitstellung der eigenen Lizenzen exklusiv vor und wird für dieses Projekt keine Lizenzangebote von Resellern zulassen. SAP hat den Resellern den Vertrieb von Lizenzen an „Large Enterprise Kunden“ verboten. SAP ist damit alleiniger Rechtsinhaber. Insoweit ist die Vergabe der Lizenzbeschaffung oberschwellig im Wege des Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerbs gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV zulässig.
Bei der vorliegenden Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB.
Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die ausgeschriebene Leistung aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechen (exklusiven Lizenzrechten) nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.
SAP hat sich diese Exklusivrechte entsprechend schriftlich vorbehalten. Der Wettbewerb wird dadurch auf nur ein Unternehmen reduziert. Es gibt für den Auftraggeber auch keine Alternative.weil die gesamte HGF-Landschaft SAP verwendet.
Die HGF wird rund um SAP auch sogenannte Einkaufsgemeinschaften bilden, auch hier ergeben sich vorteilhafte Gelegenheiten und Synergieeffekte, wenn alle Helmholtz-Zentren das gleiche ERP-System nutzen (auch in der Auswertung der Prozesse). Zudem ist es in der Helmholtz-Gemeinschaft geplant, elektronische Einkaufsplattformen (ebiss) in die flächendeckende SAP-Landschaft eines jeden Zentrum des HGF einzubinden.
Insbesondere rechtfertigt Nachfolgendes eine produktbezogene Ausschreibung:
— Nutzung von Synergieeffekten innerhalb der Helmholtz-Gemeinschaft,
— Beteiligung an Einkaufsplattformen mit SAP-Anbindung,
— Kostenreduzierung durch gemeinsame Beschaffung von SAP-Lizenzen mit anderen Helmholtz-Zentren,
— Erfahrungsaustausch,
— Auswertung von helmholtzinternen Kennzahlen,
— Einbindung von Einkaufsplattformen, die speziell für die SAP-Landschaft der HGF ausgeschrieben und programmiert werden.
Insoweit ist die produktbezogene Ausschreibung gerechtfertigt. Die Ausschließlichkeitsrechte von SAP schränken den Markt auf SAP ein. Der Auftraggeber ist deswegen der Ansicht, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist (i. S. d. § 135 Abs. 3 GWB).