Es sollen für den Straßenbau im Fördergebiet AZ Lichtenrade Bahnhofstraße Projektsteuerungsleistungen für sämtliche notwendige Tiefbauleistungen, für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen.
— Organisation,
— Mengen und Qualitäten,
— Kosten und Finanzierung,
— Termine und Kapazitäten.
In den Leistungsabschnitten (LA) 3 bis 9 gemäß Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einschl. AVB (PS) (Fundort: www.stadtentwicklung.berlin./service/rundschreiben) vergeben werden.
Es liegt ein Verkehrs- und Gestaltungskonzept für das AZ Lichtenrade Bahnhofstraße vor, welches die wesentlichen Punkte für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme enthält und derzeit fortgeschrieben wird mit dem Ziel den Planungsstand der LP 2 gemäß § 47 HOAI zu erreichen. Der Abschlussbericht wird nach Fertigstellung ggf. im Rahmen des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Es werden nach dem derzeitigen Stand (siehe auch Präsentation des Verkehrs- und Gestaltungskonzeptes Bahnhofstraße Berlin-Lichtenrade vom 13.7.2017 in den Vergabeunterlagen) unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:
— Erneuerung des Fahrbahnbelages,
— Verbreiterung und Neugestaltung der Gehwege (Gestaltung nach AV „Berliner Standard“),
— Umgestaltung der PKW-Stellplätze (Längsparken),
— Anlage von Fahrradspuren,
— teilweise Umgestaltung von Einmündungen und Grundstückszufahrten,
— Schaffung von Platzflächen im Gehwegbereich,
— Herstellung von Querungshilfen für Fußgänger (z.T. Aufpflasterungen),
— Verbesserung Barrierefreiheit,
— Einheitliche Gestaltung der Seitenräume,
— Wiederherstellung von Baumreihen,
— Erneuerung der Beleuchtung,
— Umbau der LSA / ggf. Neubau LSA,
— ggf. Erneuerung von unterirdischen Ver- und Entsorgungsleitungen.
Außerdem steht im Bereich des S-Bahnhofes Lichtenrade die planfestgestellte Baumaßnahme „Dresdner Bahn“ mit massiven Auswirkungen auf Baustellenlogistik und Verkehrsführung bevor. Entsprechende Abstimmungen mit den Trägern dieser Baumaßnahme sind erforderlich.
Ferner sind Abstimmungen mit allen betroffenen Fachdienststellen sowie mit der Prozesssteuerung und Vertretern des Gebietsgremiums für das AZ Bahnhofstraße zu führen. Zudem soll auftraggeberseits ein Baustellenmanagement für die geplante Straßenbaumaßnahme eingerichtet werden, welches die Baumaßnahme mit Maßnahmen für die ansässigen Geschäfte begleitet. Hier wird eine enge Zusammenarbeit erwartet.
Für die gesamte Baumaßnahme stehen 8 300 000 EUR als Bruttobaukosten zuzüglich der Planungskosten zur Verfügung. Es wird eine Baukostenobergrenze als Beschaffenheit vereinbart. Die Maßnahme wird mit Städtebaufördermitteln (AZ) finanziert. Die Durchführung der Leistungen ist für die Jahre 2018 und 2023 geplant.
Die Baumaßnahme ist bei laufendem Betrieb durchzuführen.
Es werden weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Objektplanung Straßenbau, Objektplanung LSA, Objektplanung der Leitungsverwaltung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für den LA 3. Zum Auftrag der Projektsteuerung gehören optional, wie unter II.2.11 aufgeführt, die weiteren LA 4 bis 9. Die Beauftragung der Stufen kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau siehe unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/).
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Die Projektsteuerungsleistung (PS) wird parallel vergeben. Der Zuschlag kann nur auf eine Vergabe erteilt werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt in der Reihenfolge 1. PS, 2. Tiefbauplanung.