404748-2026 - Състезателна процедура
Гepмaния – Строителни и монтажни работи по общо изграждане на детски градини – Gemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
OJ S 112/2026 12/06/2026
Обявление за поръчка или концесия – стандартен режим
Строителство
1. Купувач
1.1.
Купувач
Официално наименованиеGemeinde Teutschenthal
Електронна пощаvergabeverfahren@abante.de
Правна категория на купувачаПубличноправна организация, контролирана от местен орган
Дейност на възлагащия органУслуги по общофункционално управление на държавата
2. Процедура
2.1.
Процедура
ЗаглавиеGemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
ОписаниеGemeinde Teutschenthal - Neubau Kita Angersdorf, Los 11 – Fassade
Идентификатор на процедурата019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5
Вътрешен идентификатор491/24
Вид процедураОткрита
Процедурата се ускоряване
2.1.1.
Цел
Естество на поръчкатаСтроителство
Основна класификация (cpv): 45214100 Строителни и монтажни работи по общо изграждане на детски градини
Допълнителна класификация (cpv): 45443000 Работи по фасади
2.1.2.
Място на изпълнение
Пощенски адресAn der Feuerwache  
ГрадTeutschenthal OT Angersdorf
Пощенски код06179
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Saalekreis (DEE0B)
ДържаваГepмaния
2.1.4.
Обща информация
Правно основание
Директива 2014/24/ЕС
vob-a-eu -
Приложимо трансгранично правоCrossBorderLaw
2.1.6.
Основания за изключване
Източници на основанията за изключванеДокумент за обществени поръчкиУведомление
Корупцияvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)"
Измамиvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden"
Участие в престъпна организацияvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Терористични престъпления или престъпления, които са свързани с терористични дейностиvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)"
Прекратена стопанска дейностvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Изпиране на пари или финансиране на тероризмаvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche)"
Администриране на активите от ликвидаторvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Конфликт на интереси, свързан с участието в процедурата за възлагане на обществена поръчкаvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann"
Предсрочно прекратяване на договор и налагане на обезщетения или други подобни санкцииvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat"
Детски труд и други форми на трафик на хораvgl. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: (...) 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)."
Аналогична на несъстоятелност ситуация съгласно националното законодателствоvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
Неизпълнение на задълженията, установено на базата на специфични национални основания за изключванеvgl. § 123 Abs. 2 GWB: "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt."
Тежко професионално нарушениеvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden"
Неверни данни, укриване на информация, непредставяне на придружаващи документи или получаване на поверителна информация във връзка с процедуратаvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln."
Нарушение на задължения в областта на трудовото правоvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Нарушение на задължения в областта на социалното правоvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Нарушение на задължения в областта на екологичното правоvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat"
Неизпълнение на задължение, свързано с плащането на социалноосигурителни вноскиvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Неизпълнение на задължение, свързано с плащането на данъциvgl. § 123 Abs. 4 S. 1 GWB: "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können."
Споразумения с други икономически оператори за нарушаване на конкуренциятаvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"
Пряко или косвено участие в подготовката на процедурата за възлагане на обществена поръчкаvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann"
Неплатежоспособностvgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn (...) 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat"
5. Обособена позиция
5.1.
Обособена позицияLOT-0001
ЗаглавиеGeplant ist der Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Angersdorf. Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes in Holz- Massiv- Hybridbauweise und die dazugehörigen Außenanlagen, inkl. Erschließung der Liegenschaft.
ОписаниеAm Schul- und Sportstandort der Straße „Am Stadion“ in Teutschenthal plant die Gemeinde den Neubau einer dreizügigen Grundschule. Der Schulstandort der Gemeinde Teutschenthal setzt sich zusammen aus einer Sekundarschule, einer Grundschule, einem Hortgebäude sowie einer Schulsporthalle. Die aktuelle Grundschule befindet sich aus Kapazitätsgründen übergangsweise im Sekundarschulgebäude vom Landkreis Saalekreis (nicht in Trägerschaft der Gemeinde) und seit 2021 zusätzlich in einem zweistöckigen Interimsbau. Gegenstand der Baumaßnahme ist der Neubau einer Grundschule mit Mensa und Aula, einer Ausgabeküche, Räume für den Mehrzweck und Außenanlagen. Die Grundschule Teutschenthal „Am Talkessel“ soll ab Fertigstellung des Neubaus bis zu 300 Kinder beschulen. Das hiesige Los umfasst die Ausschreibung der Leistungen der Fassadenarbeiten für den geplanten Neubau. Weitere Informationen zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Вътрешен идентификаторLOT-0001
5.1.1.
Цел
Естество на поръчкатаСтроителство
Основна класификация (cpv): 45214100 Строителни и монтажни работи по общо изграждане на детски градини
Допълнителна класификация (cpv): 45443000 Работи по фасади
5.1.2.
Място на изпълнение
Пощенски адресAn der Feuerwache  
ГрадTeutschenthal OT Angersdorf
Пощенски код06179
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Saalekreis (DEE0B)
ДържаваГepмaния
5.1.3.
Очаквана продължителност
Срок20 Седмици
5.1.6.
Обща информация
Запазено участие
Участието не е запазено.
Проект за възлагане на обществена поръчка, който не е финансиран със средства от ЕС
Поръчката попада в приложното поле на Споразумението за държавните поръчки (СДП)не
Тази обществена поръчка е подходяща и за малки и средни предприятия (МСП)да
Допълнителна информация#Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Стратегически обществени поръчки
Цел на стратегическите обществени поръчкиНяма стратегическа обществена поръчка
5.1.8.
Критерии за достъпност
Критерии за достъпността за лицата с увреждания не са включени, защото поръчката не е предназначена за използване от физически лица
5.1.9.
Критерии за подбор
Източници на критерии за изборДокумент за обществени поръчкиУведомление
КритерийРегистрация в търговски регистър
Описание на критерия за подборAngaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz Gefordert sind die folgenden Angaben zur Identität und Existenz des Unternehmens: Name, Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten, Zweigstellen/Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem jeweiligen Register vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.

КритерийДруги икономически или финансови изисквания
Описание на критерия за подборAusschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB Das Unternehmen darf keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht nach § 6e EU VOB/A i. V. m. §§ 123, 124 GWB. Sollte es Ausschlussgründe verwirklichen, sind dazu nähere Angaben zu machen und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Verschwiegenheitspflicht Das Unternehmen muss alle ihm seitens des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln (Verschwiegenheitspflicht) und darf sie nur zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur Erfüllung rechtlicher Pflichten verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber vorbehält, Nachweise zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen. „Russland-Erklärung“ Das Unternehmen darf nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein („Russland-Erklärung“). Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen. Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz Das Unternehmen muss die für den Auftrag eingesetzten Mitarbeiter verpflichten, an der Belehrung gemäß Verpflichtungsgesetz mitzuwirken. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer sind die Eigenerklärungen erst auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall sind die Erklärungen bereits mit dem Angebot einzureichen.

КритерийДял на субдоговорите
Описание на критерия за подборLeistungen von Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer, Eignungsleihgeber Mitglieder und Leistungsteile der Bietergemeinschaft Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Leistungen der Unterauftragnehmer Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft. Leistungen der Eignungsleihgeber Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem Umfang die Eignungsleihe vorgesehen ist. Der Eignungsleihgeber muss angeben, ob und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stellt, dass er – bei Leihe der beruflichen Leistungsfähigkeit – den betreffenden Leistungsteil auch selbst erbringt, und dass er – bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit – die gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7). Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.

КритерийДруги икономически или финансови изисквания
Описание на критерия за подборAnforderung von Bestätigungen und Nachweisen Das Unternehmen muss nachweisen, dass es seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (jeweils nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) sowie einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG vorbehält. Die Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.

КритерийРегистрация в съответен професионален регистър
Описание на критерия за подборDas Unternehmen erklärt, dass es Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung einer qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Tag des Ablaufs der Angebotsfrist) vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für die Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber.

КритерийСреден годишен оборот
Описание на критерия за подборUnternehmensumsatz Das Unternehmen muss seinen jeweiligen Gesamtumsatz in den Geschäftsjahren 2023, 2024 und 2025 (dies sind die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

КритерийПрофесионална застраховка за индемнизация на риска
Описание на критерия за подборVersicherungsnachweis Das Unternehmen muss das Bestehen einer marktüblichen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung nachweisen: • für Personenschäden mind. 3 Mio. € • für Sachschäden mind. 2 Mio. € • für Vermögensschäden mind. 1 Mio. € Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres darf nicht auf weniger als das Zweifache der Deckungssummen begrenzt sein. Als versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

КритерийРеференции за определени работи
Описание на критерия за подборReferenzen Das Unternehmen muss mindestens drei Referenzaufträge aus diesem oder den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren nachweisen. Zu diesem Zweck muss es folgende Angaben machen: • Referenznehmer (Wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?) • Referenzgeber (An wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) • Referenzinhalt (Worin bestanden die vergleichbaren Leistungen? Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben) Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7), wobei sich der Auftraggeber u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.

КритерийСреден годишен персонал
Описание на критерия за подборArbeitskräfte Das Unternehmen muss nachweisen, dass für die Ausführung der Leistungen die erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, aufgegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal, anzugeben. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage B.7). Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und den/die Eignungsleihgeber in technisch-beruflicher Hinsicht.
5.1.10.
Критерии за възлагане
Критерий
ВидЦена
НаименованиеEs entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
ОписаниеEs entfallen 100 % der Angebotswertung auf den angebotenen Preis.
Категория на критерия за възлагане с теглоТегло (процентен дял, точна величина)
Число, свързано с критерия за възлагане100
5.1.11.
Документация за възлагане на обществена поръчка
Езици, на които документацията за обществената поръчка е официално достъпнанемски
Езици, на които документацията за обществената поръчка (или части от нея) са неофициално достъпнинемски
Адрес на документацията за обществената поръчкаhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5/zustellweg-auswaehlen
5.1.12.
Условия за възлагане на обществена поръчка
Условия за подаване
Електронно подаванеРазрешено
Адрес за подаванеhttps://www.evergabe.de/unterlagen/019e3f7e-a5a0-4857-a880-463bf77339b5/zustellweg-auswaehlen
ОписаниеEs ist nur die elektronische Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform zulässig.
Езици, на които могат да се подават оферти или заявления за участиенемски
Електронен каталогЗабранено
ВариантиЗабранено
Оферентите могат да представят повече от една офертаЗабранено
Краен срок за получаване на оферти14/07/2026 12:00:00 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Продължителност, през която офертата трябва да остане валидна48 Дни
Информация, която може да бъде допълнена след крайния срок за подаване
По преценка на купувача всички липсващи документи, отнасящи се до оферентите, могат да бъдат подадени по-късно.
Допълнителна информацияNach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden
Информация за обществената поръчка
Дата на отваряне14/07/2026 12:01:00 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Условия на договора
Изпълнението на договора трябва да се извършва в рамките на програми за създаване на защитени работни местаНе
Електронно фактуриранеРазрешено
Ще се използва електронно поръчванеда
Ще се използва електронно плащанеда
5.1.15.
Техники
Рамково споразумение
Няма рамково споразумение
Информация за динамичната система за покупки
Няма динамична система за покупки
5.1.16.
Допълнителна информация, медиация и преразглеждане (обжалване)
Oрганизация, отговаряща за преразглеждането (обжалването)Vergabekammer Sachsen-Anhalt
Информация за крайните срокове за преразглеждане: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Организация, която предоставя допълнителна информация за процедурата за възлаганеGemeinde Teutschenthal
Организация, която предоставя достъп до документацията за поръчката без връзка с интернетGemeinde Teutschenthal
Организация, предоставяща повече информация за процедурите за преглед (обжалване)Vergabekammer Sachsen-Anhalt
8. Организации
8.1.
ORG-0001
Официално наименованиеGemeinde Teutschenthal
Регистрационен номер00013179
Пощенски адресAm Busch 19
ГрадTeutschenthal
Пощенски код06179
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Saalekreis (DEE0B)
ДържаваГepмaния
Звено за контактabante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG Lessingstraße 2 04109 Leipzig
Електронна пощаvergabeverfahren@abante.de
Телефон+49 341 238 203 00
Роли на тази организация
Купувач
Организация, която предоставя допълнителна информация за процедурата за възлагане
Организация, която предоставя достъп до документацията за поръчката без връзка с интернет
8.1.
ORG-0002
Официално наименованиеVergabekammer Sachsen-Anhalt
Регистрационен номерt:03455141536
Пощенски адресLandesverwaltungsamt Ernst-Kamieth-Straße 2
ГрадHalle (Saale)
Пощенски код06112
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
ДържаваГepмaния
Електронна пощаvergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de
Телефон+49 345 5140
Роли на тази организация
Oрганизация, отговаряща за преразглеждането (обжалването)
Организация, предоставяща повече информация за процедурите за преглед (обжалване)
8.1.
ORG-0003
Официално наименованиеDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Регистрационен номер0204:994-DOEVD-83
ГрадBonn
Пощенски код53119
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ДържаваГepмaния
Електронна пощаnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Телефон+49228996100
Роли на тази организация
TED eSender
Информация за обявлението
Идентификатор/версия на обявлението019e3f80-6015-4322-9932-f5fa29d1fc14  -  01
Вид на формуляраСъстезателна процедура
Вид обявлениеОбявление за поръчка или концесия – стандартен режим
Подвид на обявлението16
Дата на изпращане на известието11/06/2026 10:43:24 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Езици, на които настоящото известие е официално достъпнонемски
Номер на публикуване на обявлението404748-2026
Номер на броя на ОВ S112/2026
Дата на публикуване12/06/2026