450154-2026 - Състезателна процедура
Гepмaния – Разрушителни работи – Stadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
OJ S 124/2026 01/07/2026
Обявление за поръчка или концесия – стандартен режим
Строителство
1. Купувач
1.1.
Купувач
Официално наименованиеStadt Königswinter
Електронна пощаbeschaffung@kommunalagentur.nrw
Правна категория на купувачаМестен орган
Дейност на възлагащия органУслуги по общофункционално управление на държавата
2. Процедура
2.1.
Процедура
ЗаглавиеStadt Königswinter - Beseitigung Bahnübergang Drachenfelsstraße
ОписаниеDie Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
Идентификатор на процедуратаc7fcdd51-665a-4165-bcbe-70ace9191ef9
Вид процедураОткрита
Процедурата се ускоряване
2.1.1.
Цел
Естество на поръчкатаСтроителство
Основна класификация (cpv): 45111100 Разрушителни работи
Допълнителна класификация (cpv): 45000000 Строителни и монтажни работи
2.1.2.
Място на изпълнение
ГрадKönigswinter
Пощенски код53639
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
ДържаваГepмaния
Допълнителна информацияDer Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
2.1.4.
Обща информация
Допълнителна информацияDie Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter der zuvor genannten Nummer herunterladbar. Es ist vom Bieter eine E-Mail- Adresse für die Kommunikation anzugeben. Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt, rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bieter weitergegeben werden. Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen. Bieter, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass der Auftraggeber auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bieter nicht mehr erfolgen kann. Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bieter erkennt oder erkennen kann, so hat er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse, zu senden. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Правно основание
Директива 2014/24/ЕС
vob-a-eu -
2.1.6.
Основания за изключване
Източници на основанията за изключванеУведомление
Тежко професионално нарушениеAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Неизпълнение на задълженията, установено на базата на специфични национални основания за изключванеAusschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt.
5. Обособена позиция
5.1.
Обособена позицияLOT-0001
ЗаглавиеBauleistung - konstruktiver Ingenieurbau
ОписаниеDie Stadt Königswinter plant die Errichtung einer Bahnunterführung auf der Tourismus-Achse vom Rhein zur Drachenfelsbahn. Parallel wird die Deutsche Bahn die Errichtung begleiten. Es gibt daher ein Zeitfenster, indem der Zugverkehr gesperrt ist und in diesem Zeitfenster muss die Baumaßnahme ausgeführt werden. Der Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
Вътрешен идентификаторLOT-0001 E17982126
5.1.1.
Цел
Естество на поръчкатаСтроителство
Основна класификация (cpv): 45111100 Разрушителни работи
Допълнителна класификация (cpv): 45000000 Строителни и монтажни работи
Варианти
Описание на опциитеweitere Terminierungen gemäß Anlage 3.1 Rahmenterminplan
5.1.2.
Място на изпълнение
ГрадKönigswinter
Пощенски код53639
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
ДържаваГepмaния
Допълнителна информацияDer Bahnübergang (BÜ) Drachenfelsstraße liegt auf der zweigleisigen Strecke 2324 zwischen Mühlheim (Ruhr)-Splendorf und Niederlahnstein und kreuzt diese in Königswinter in Bahn-km 99,1+37 (ehemals Bahn-km 99,1+26)
5.1.3.
Очаквана продължителност
Начална дата18/02/2027
Крайна дата на продължителността13/10/2027
5.1.6.
Обща информация
Запазено участие
Участието не е запазено.
Проект за възлагане на обществена поръчка, който не е финансиран със средства от ЕС
Поръчката попада в приложното поле на Споразумението за държавните поръчки (СДП)не
Тази обществена поръчка е подходяща и за малки и средни предприятия (МСП)да
Допълнителна информация#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Стратегически обществени поръчки
Цел на стратегическите обществени поръчкиНяма стратегическа обществена поръчка
5.1.9.
Критерии за подбор
Източници на критерии за изборУведомление
КритерийСъответните образователни и професионални квалификации
Описание на критерия за подбор1) Formular VHB_124 - Eigenerklärung zur Eignung 2) Eigenerklärung csx 59 Informationen zum Bieter 3) Eigenerklärung Russland entspr. Verordnung (EU) 2022576

КритерийРеференции за определени работи
Описание на критерия за подбор4) Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit durch, in Bezug zur zu vergebenden Leistung vergleichbaren (= technische Ausführung und Organisation weist einen ähnlich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad auf), Referenzen. Die aufzuführenden Mindestangaben und vorgegebenen Mindestanforderungen sind dem beigefügten Formblatt „Referenzformular“ zu entnehmen. Mindestvoraussetzungen der in diesem Verfahren vorzulegenden Referenzen: - Mindestens zwei mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzen. - Ausreichende Erfahrung des Bieters in Bezug auf Aufträge, die mit der zu vergebenden Leistung im Bereich konstruktiver Ingenieurbau vergleichbar sind. - Die Leistung wurde innerhalb der letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahre, zzgl. des Kalenderjahres zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, sach- und fachgerecht, sowie mangelfrei (keine erhebliche oder fortdauernde Schlechtleistung) erbracht. Dabei genügt es, wenn der Schlusszeitpunkt des Projektes in diesem Zeitraum liegt. Maßgeblich für das Alter der Referenz ist der Abschluss des jeweiligen Projektes. Es dürfen nur bereits abgeschlossene Projekte eingereicht werden. - Der Auftragswert muss mindestens 1.500.000 € netto je Referenz betragen. Es werden nur Referenzen anerkannt, die alle vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
5.1.10.
Критерии за възлагане
Критерий
ВидЦена
НаименованиеPreis
ОписаниеKriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Категория на критерия за възлагане с теглоТегло (процентен дял, точна величина)
Число, свързано с критерия за възлагане100
5.1.11.
Документация за възлагане на обществена поръчка
Езици, на които документацията за обществената поръчка е официално достъпнанемски
Краен срок за искане на допълнителна информация27/07/2026 23:59:00 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Адрес на документацията за обществената поръчкаhttps://www.subreport.de/E17982126
5.1.12.
Условия за възлагане на обществена поръчка
Условия за подаване
Електронно подаванеЗадължително
Адрес за подаванеhttps://www.subreport.de/E17982126
Езици, на които могат да се подават оферти или заявления за участиенемски
Електронен каталогЗабранено
ВариантиЗабранено
Оферентите могат да представят повече от една офертаЗабранено
Краен срок за получаване на оферти31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Продължителност, през която офертата трябва да остане валидна61 Дни
Информация, която може да бъде допълнена след крайния срок за подаване
По преценка на купувача някои липсващи документи, отнасящи се до оферентите, могат да бъдат подадени по-късно.
Допълнителна информацияNach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Информация за обществената поръчка
Дата на отваряне31/07/2026 11:00:00 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Условия на договора
Изпълнението на договора трябва да се извършва в рамките на програми за създаване на защитени работни местаНе
Електронно фактуриранеЗадължително
Ще се използва електронно поръчванеда
Ще се използва електронно плащанеда
5.1.15.
Техники
Рамково споразумение
Няма рамково споразумение
Информация за динамичната система за покупки
Няма динамична система за покупки
5.1.16.
Допълнителна информация, медиация и преразглеждане (обжалване)
Oрганизация, отговаряща за преразглеждането (обжалването)Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Информация за крайните срокове за преразглеждане: Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegenVergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. Bitte beachten Sie: Zum 1. Januar 2027 wird die Vergabekammer Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Münster eingerichtet und übernimmt ab diesem Zeitpunkt landesweit alle Nachprüfungsverfahren; anhängige Verfahren der bisherigen Vergabekammern Westfalen und Rheinland gehen automatisch zum 01.01.2027 auf sie über. Bereits ab dem 1. Januar 2026 gilt eine gestufte Übergangsregelung: Für Neueingänge von Nachprüfungsanträgen ist die Vergabekammer Westfalen ab diesem Datum für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Münster und Düsseldorf zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt bis zum 30. Juni 2026 weiterhin zuständig für Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln; diese Zuständigkeit endet mit Ablauf dieses Datums (30.06.2026). Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt die Vergabekammer Westfalen auch die Neueingänge aus dem Regierungsbezirk Köln und ist damit ab diesem Zeitpunkt für Neueingänge aus allen Regierungsbezirken in Nordrhein Westfalen bis zum 31.12.2026 zuständig. Die Vergabekammer Rheinland bleibt im Jahr 2026 lediglich für die von ihr vor den jeweiligen Stichtagen (30.06.2026) eingeleiteten Verfahren zuständig.
Организация, която предоставя допълнителна информация за процедурата за възлаганеStadt Königswinter
Организация, която предоставя достъп до документацията за поръчката без връзка с интернетStadt Königswinter
Организация, която получава заявленията за участиеKoPart eG
Организация, която обработва офертитеStadt Königswinter
8. Организации
8.1.
ORG-0001
Официално наименованиеKoPart eG
Регистрационен номерBerichtseinheit-ID 00007243
Пощенски адресKaiserswerther Str. 199-201
ГрадDüsseldorf
Пощенски код40474
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
ДържаваГepмaния
Електронна пощаinfo@kopart.de
Телефон004921159895755
Интернет адресhttp://www.kopart.de
Роли на тази организация
Доставчик на услуги в областта на обществените поръчки
Организация, която получава заявленията за участие
8.1.
ORG-0002
Официално наименованиеStadt Königswinter
Регистрационен номер53820024024-04001-64
Пощенски адресDollendorfer Straße 39
ГрадKönigswinter
Пощенски код53639
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Rhein-Sieg-Kreis (DEA2C)
ДържаваГepмaния
Електронна пощаbeschaffung@kommunalagentur.nrw
Телефон0211430770
Интернет адресhttp://www.koenigswinter.de
Роли на тази организация
Купувач
Организация, която предоставя допълнителна информация за процедурата за възлагане
Организация, която предоставя достъп до документацията за поръчката без връзка с интернет
Организация, която обработва офертите
8.1.
ORG-0003
Официално наименованиеVergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Регистрационен номер05315-03002-81
Пощенски адресZeughausstraße 2 – 10
ГрадKöln
Пощенски код50667
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
ДържаваГepмaния
Електронна пощаpoststelle@bezreg-koeln.de
Телефон02211473045
Факс02211472889
Роли на тази организация
Oрганизация, отговаряща за преразглеждането (обжалването)
8.1.
ORG-0004
Официално наименованиеDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Регистрационен номер0204:994-DOEVD-83
ГрадBonn
Пощенски код53119
Административно-териториална единица на държавата (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ДържаваГepмaния
Електронна пощаnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Телефон+49228996100
Роли на тази организация
TED eSender
Информация за обявлението
Идентификатор/версия на обявлението51d1637f-fc9b-4683-ab29-f4a91c93c030  -  01
Вид на формуляраСъстезателна процедура
Вид обявлениеОбявление за поръчка или концесия – стандартен режим
Подвид на обявлението16
Дата на изпращане на известието29/06/2026 16:16:04 (UTC+02:00) източноевропейско време, централноевропейско лятно време
Езици, на които настоящото известие е официално достъпнонемски
Номер на публикуване на обявлението450154-2026
Номер на броя на ОВ S124/2026
Дата на публикуване01/07/2026