462544-2026 - Zadávání
Německo – Balíky programů a informační systémy – Rahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
OJ S 127/2026 06/07/2026
Oznámení o zahájení zadávacího nebo koncesního řízení – standardní režim
Dodávky
1. Kupující
1.1.
Kupující
Oficiální názevInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
E-mailvergaben@itzbund.de
Právní forma kupujícíhoMístní orgán
Činnost veřejného zadavateleSlužby pro širokou veřejnost
2. Řízení
2.1.
Řízení
NázevRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
PopisGegenstand des Verfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die befristete Bereitsstellung der Software "Figma" nebst dazugehöriger Pflege
Identifikátor řízení44db93be-9c24-4b86-bfb7-dd5673980791
Interní identifikátorZ42-2026-0077
Typ řízeníOtevřené
Řízení se zrychlíne
2.1.1.
Účel
Charakter smlouvyDodávky
Hlavní klasifikace (cpv): 48000000 Balíky programů a informační systémy
2.1.2.
Místo plnění
Kdekoli
2.1.4.
Obecné informace
Právní základ
Směrnice 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Důvody pro vyloučení
Zdroje důvodů pro vyloučeníOznámeníZadávací dokumentace
Srovnatelná situace jako úpadek podle vnitrostátních právních předpisůDas Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
KorupceÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§123 Abs. 1 Nr. 6 GWB), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§123 Abs. 1 Nr. 7 GWB), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§123 Abs. 1 Nr. 8 GWB), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Účast na zločinném spolčeníÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 und 3 GWB).
Dohody s jinými hospodářskými subjekty, jejichž cílem je narušení hospodářské soutěžeÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
Porušení povinností vyplývajících z právních předpisů o ochraně životního prostředíÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).
Praní peněz nebo financování terorismuÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB), - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3).
PodvodyÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Dětská práce a jiné formy obchodování s lidmiÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).
Platební neschopnostÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).
Porušení povinností vyplývajících z pracovněprávních předpisůÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).
Majetek spravuje likvidátorÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).
Zkreslení informací, zadržení informací, neschopnost poskytnout požadované podklady nebo získání důvěrných informací o tomto řízeníÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn - das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder - das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).
Střet zájmů související s účastí v zadávacím řízeníÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).
Přímý nebo nepřímý podíl na přípravě tohoto zadávacího řízeníÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).
Vážné profesní pochybeníÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Předčasné ukončení, náhrada škody nebo jiné srovnatelné sankceÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Porušení povinností vyplývajících ze sociálněprávních předpisůÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
Porušení povinnosti týkající se placení příspěvků na sociální zabezpečeníÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).
Obchodní činnost je pozastavenaÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat (§124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5 GWB).
Porušení povinnosti týkající se placení daníÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1 und 2, Nr. 2 GWB).
Teroristické trestné činy nebo trestné činy spojené s teroristickými činnostmiÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach - § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).
5. Část
5.1.
ČástLOT-0000
NázevRahmenvertrag DESYBRI Softwarelizenzen und dazugehörige Softwarepflege
PopisDas maximale Auftragsvolumen (Höchstmenge) des Rahmenvertrages beträgt: - 1.300 Figma Full-Lizenzen - 2.600 Figma Dev-Lizenzen und - 5.200 Figma Collab-Lizenzen Die Laufzeit des Rahmenvertrages beträgt 24 Monate mit der zweimaligen Optionen einer Verlängerung um je 12 Monate. Dies ergibt eine maximale Gesamtlaufzeit inkl. Optionen von 48 Monaten.
Interní identifikátorLOT-0000
5.1.1.
Účel
Charakter smlouvyDodávky
Hlavní klasifikace (cpv): 48000000 Balíky programů a informační systémy
Možnosti
Popis možnostíDer Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei (2) Jahren geschlossen. Der Auftraggeber erhält die Option, den Vertrag oder Teile davon zwei Mal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Laufzeit des Rahmenvertrags (inklusive aller Verlängerungen) beträgt 48 Monate.
5.1.2.
Místo plnění
Kdekoli
5.1.3.
Odhadovaná doba trvání
Doba trvání24 Měsíce
5.1.6.
Obecné informace
Vyhrazená účast
Účast není vyhrazena.
Musí být uvedena jména a příslušná odborná kvalifikace pracovníků pověřených realizací zakázkyNevyžaduje se
Projekt veřejných zakázek, který není financován z prostředků EU
Na zakázku se vztahuje Dohoda o vládních zakázkáchano
Tato zakázka je vhodná i pro malé a střední podnikyne
5.1.7.
Strategické zadávání zakázek
Cíl strategického zadávání zakázekPlnění sociálních cílů
PopisVerpflichtungserklärung soziale Nachhaltigkeit Erhebungsbogen zur Barrierefreiheit
Prosazovaný sociální cílSpravedlivé pracovní podmínkyPřístupnost pro všechny
5.1.9.
Kritéria pro výběr
Zdroje výběrových kritériíZadávací dokumentace
5.1.10.
Kritéria pro zadání
Kritérium
TypCena
Jméno/názevPreis
PopisAuswahl des erfalg nach UFAB "reiner Preiswertung"
Kategorie kritéria pro zadání s váhouVáha (procenta, přesně)
Číslo spojené s kritériem pro zadání zakázky100
5.1.11.
Zadávací dokumentace
Jazyky, v nichž je oficiálně k dispozici zadávací dokumentaceněmčina
Adresa zadávací dokumentacehttps://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=873076
5.1.12.
Podmínky zadávání zakázek
Podmínky podání
Elektronické podáníPovolena
Adresa pro podáníhttps://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=873076
Jazyky, v nichž lze podávat nabídky nebo žádosti o účastněmčina
Elektronický katalogNepovolena
VariantyNepovolena
Uchazeči mohou podat více než jednu nabídkuNepovolena
Lhůta pro doručení nabídek05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) východoevropský čas, středoevropský letní čas
Doba, po kterou musí nabídka zůstat platná61 Dny
Informace, které lze doplnit po uplynutí lhůty pro předkládání návrhů
Podle uvážení kupujícího mohou být některé chybějící dokumenty týkající se uchazeče předloženy později.
Další informaceDer AG behält sich vor, die fehlende Erklärungen und Nachweise soweit gesetzlich zulässig bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet
Informace o veřejném otvírání nabídek
Datum otevření05/08/2026 12:00:00 (UTC+02:00) východoevropský čas, středoevropský letní čas
Smluvní podmínky
Plnění zakázky musí být provedeno v rámci programů chráněného zaměstnáníNe
Elektronická fakturacePovolena
Bude použito elektronické objednáváníano
Bude použita elektronická platbaano
5.1.15.
Techniky
Rámcová dohoda
Rámcová dohoda bez obnovení soutěže
Maximální počet účastníků1
Informace o dynamickém nákupním systému
Žádný dynamický nákupní systém
5.1.16.
Další informace, mediace a přezkum
Organizace příslušná pro přezkumVergabekammer des Bundes
Informace o lhůtách pro přezkum: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Organizace poskytující další informace o zadávacím řízeníInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
8. Organizace
8.1.
ORG-7001
Oficiální názevInformationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Registrační číslo991-18202-59
Poštovní adresaBernkasteler Straße 8
ObecBonn
PSČ53175
Nižší územní jednotka země (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZeměNěmecko
Kontaktní místoArbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-mailvergaben@itzbund.de
Telefon+49 228-99680-0
Fax+49 228-99680-186200
Internetová adresahttps://www.itzbund.de
Úlohy této organizace
Kupující
Organizace poskytující další informace o zadávacím řízení
8.1.
ORG-7004
Oficiální názevVergabekammer des Bundes
Registrační číslot:022894990
Poštovní adresaKaiser-Friedrich-Str. 16
ObecBonn
PSČ53113
Nižší územní jednotka země (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZeměNěmecko
E-mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 2289499-0
Fax+49 2289499-163
Internetová adresahttp://www.bundeskartellamt.de
Úlohy této organizace
Organizace příslušná pro přezkum
8.1.
ORG-7005
Oficiální názevDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrační číslo0204:994-DOEVD-83
ObecBonn
PSČ53119
Nižší územní jednotka země (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
ZeměNěmecko
E-mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Úlohy této organizace
TED eSender
Oznámení - informace
Identifikátor oznámení/verzebbcc8a98-95d2-41dc-a04f-2a5c2d054970  -  01
Druh formulářeZadávání
Typ oznámeníOznámení o zahájení zadávacího nebo koncesního řízení – standardní režim
Podtyp oznámení16
Datum odeslání oznámení03/07/2026 10:33:42 (UTC+02:00) východoevropský čas, středoevropský letní čas
Jazyky, v nichž je toto oznámení oficiálně k dispoziciněmčina
Číslo zveřejnění oznámení462544-2026
Číslo vydání v řadě S Úř. věst.127/2026
Datum zveřejnění06/07/2026