100139-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Restaurant- und Bewirtungsdienste
OJ S 40/2021 26/02/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerischer Landtag Landtagsamt / Vergabestelle
Postanschrift: Max-Planck-Straße 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81675
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Seiler, Andrea
E-Mail: ausschreibung@bayern.landtag.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayern.landtag.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Regionalparlament
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Regionalparlament

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Konzessionsvergabe Landtags-Gastronomie
Referenznummer der Bekanntmachung: 2020ASE000029
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gastronomie im Bayerischen Landtag beinhaltet den Betrieb der Landtagsgaststätte und der Kantine, das Catering für den Sitzungsbetrieb sowie die Ausrichtung von internen und externen Veranstaltungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 16 000 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
55300000 Restaurant- und Bewirtungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Gastronomie im Bayerischen Landtag beinhaltet den Betrieb der Landtagsgaststätte und der Kantine, das Catering für den Sitzungsbetrieb sowie die Ausrichtung von internen und externen Veranstaltungen.
Der Betrieb der Landtagsgaststätte umfasst die Verpflegung der Abgeordneten und der Besuchergruppen (ca. 18 000 Gäste jährlich) sowie die Ausrichtung von Veranstaltungen des Bayerischen Landtags. Darüber hinaus wird das politische Leben auch von den Fraktionen mit vielen Veranstaltungen im Bayerischen Landtag gestaltet.
Die Verpflegung der rund 400 Beschäftigten des Landtagsamts und der Fraktionsgeschäftsstellen sowie der zugelassenen Gastesser ist hauptsächlich in der Kantine sicherzustellen.
Neben einer professionellen Betriebsgastronomie werden insbesondere auch Leistungen für protokollarische Anlässe mit gehobener Menüfolge benötigt.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die oben erwähnten Gastronomieleistungen für den Bayerischen Landtag (= Konzessionsgeber). Ausgeschrieben wird eine Vereinbarung mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab Zuschlagserteilung, frühestens ab 1.1.2021. Es ist beabsichtigt, die Landtagsgastronomie nach ca. 8 Jahren nach Zuschlagserteilung erneut öffentlich auszuschreiben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Speisen- und Sortimentsplanung / Gewichtung: 22,22
Qualitätskriterium - Name: Gastronomisches Konzept / Gewichtung: 16,67
Qualitätskriterium - Name: Personalmanagement / Gewichtung: 16,67
Qualitätskriterium - Name: Konzeptideen und weitergehendes Angebot / Gewichtung: 16,67
Kostenkriterium - Name: Wirtschaftlichkeit / Gewichtung: 27,78
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Sollten Sie Fragen zur eProcurement−Plattform haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline der Fa. Healy Hudson: http://www.deutsche−evergabe.de/kontakt.html

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 190-459260
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Konzessionsvergabe Landtags-Gastronomie
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/12/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: FUNK Partyservice GmbH & Co. KG
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16 000 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/02/2021