Beschreibung der Beschaffung
Die Gastronomie im Bayerischen Landtag beinhaltet den Betrieb der Landtagsgaststätte und der Kantine, das Catering für den Sitzungsbetrieb sowie die Ausrichtung von internen und externen Veranstaltungen.
Der Betrieb der Landtagsgaststätte umfasst die Verpflegung der Abgeordneten und der Besuchergruppen (ca. 18 000 Gäste jährlich) sowie die Ausrichtung von Veranstaltungen des Bayerischen Landtags. Darüber hinaus wird das politische Leben auch von den Fraktionen mit vielen Veranstaltungen im Bayerischen Landtag gestaltet.
Die Verpflegung der rund 400 Beschäftigten des Landtagsamts und der Fraktionsgeschäftsstellen sowie der zugelassenen Gastesser ist hauptsächlich in der Kantine sicherzustellen.
Neben einer professionellen Betriebsgastronomie werden insbesondere auch Leistungen für protokollarische Anlässe mit gehobener Menüfolge benötigt.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die oben erwähnten Gastronomieleistungen für den Bayerischen Landtag (= Konzessionsgeber). Ausgeschrieben wird eine Vereinbarung mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren, beginnend ab Zuschlagserteilung, frühestens ab 1.1.2021. Es ist beabsichtigt, die Landtagsgastronomie nach ca. 8 Jahren nach Zuschlagserteilung erneut öffentlich auszuschreiben.