100250-2022 - ErgebnisDeutschland-Hürth: Sanitäre Anlagen
OJ S 40/2022 25/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Hürth AöR vertreten durch KoPart eG
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 40
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
E-Mail: huerth-betriebshof@kommunalagentur.nrw
Telefon: +49 211/43077160
Fax: +49 211/4307722
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SWH Hürth Erweiterung Betriebshof- Sanitär
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45232460 Sanitäre Anlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Hürth planen die Erweiterung des Betriebshofes an der Kalscheurener Straße. Geplant ist ein neues Verwaltungsgebäude mit: Büros, Sozialräumen, Umkleiden, Duschen, und Nassräume für die Mitarbeiter im Straßenbetrieb, Besprechungsräumen (flexibel teilbar) Beratungsräumen für Kunden der Stadtwerke und ein Veranstaltungsraum (flexibel teilbar). In den Büros arbeiten die verschiedenen Dienstleistungen der Stadtwerke Hürth AöR interdisziplinär eng zusammen. Die Bürobereiche werden ergänzt durch interne Kommunikationsbereiche.
Direkt anschließend wird eine neue Wagenhalle für den Fuhrpark der Stadtwerke wie Großfahrzeuge (Müllfahrzeuge, Winterdienst) und ein Carport für PKW erstellt.
Komplettiert wird das ganze Projekt durch einen großzügig geplanten Fahrzeughof des Fuhrparks der Stadtwerke mit neu geplanten Zufahrten von der Kalscheurener Straße.
Das Gebäude ist in konventioneller Stahlbetonbauart in Skelettbauweise konzipiert.
Die Spannweiten der Geschossdecken sind als Flachdecken ohne Unterzüge konzipiert, was die Lei-
tungsführungen unter der Decke erleichtert. Die Konstruktion des Gebäudes und der Fassade besteht auf einem Achsraster von 1,375m.
Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise mit unterzugsfreien, 30cm starken Flachdecken er-richtet,
die von Rundstützen Durchmesser 30-35cm unterstützt werden. An den Deckenrändern verlau-fen Über- und Unterzüge. Das Stützenraster beträgt in Längsrichtung 4,70m und in Querrichtung bis 7,50m.
Die Aussteifung gegen Wind bzw. Erdbeben wird durch zwei Treppenhäuser gewährleistet mit Wänden aus Stahlbeton. Die Stärke der Wände beträgt 30cm.
Die geschlossenen Flächen der Fassade sind massiv ausgebildet, aussen gedämmt und mit Metallpa-neelen verkleidet. Das Material und helle Farbe wird einheitlich zu den restlichen technischen Gebäuden auf dem Gelände sein und eine CI des neuen Betriebshofes ausbilden.
Die Fensterbänder sind als Elementfassade ausgebildet, Isolierglas mit Wärmeschutzbeschichtung mit hohem ökologisch-energetischen Werten, mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Blendschutz. Durch die Verschattung wird insbesondere dem passiven sommerlichen Wärmeschutz hohe Bedeutung beigemessen.
Der Innenausbau erfolgt in funktionalem Standard. Die Dachdeckung wird als Flachdach mit 2% Gefälle mit Dämmung und Bitumenabdichtung ausgeführt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung: Stadtwerke Hürth Kalscheurener Straße 103 50354 Hürth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke Hürth planen die Erweiterung des Betriebshofes an der Kalscheurener Straße. Geplant ist ein neues Verwaltungsgebäude mit: Büros, Sozialräumen, Umkleiden, Duschen, und Nassräume für die Mitarbeiter im Straßenbetrieb, Besprechungsräumen (flexibel teilbar) Beratungsräumen für Kunden der Stadtwerke und ein Veranstaltungsraum (flexibel teilbar). In den Büros arbeiten die verschiedenen Dienstleistungen der Stadtwerke Hürth AöR interdisziplinär eng zusammen. Die Bürobereiche werden ergänzt durch interne Kommunikationsbereiche.
Direkt anschließend wird eine neue Wagenhalle für den Fuhrpark der Stadtwerke wie Großfahrzeuge (Müllfahrzeuge, Winterdienst) und ein Carport für PKW erstellt.
Komplettiert wird das ganze Projekt durch einen großzügig geplanten Fahrzeughof des Fuhrparks der Stadtwerke mit neu geplanten Zufahrten von der Kalscheurener Straße.
Das Gebäude ist in konventioneller Stahlbetonbauart in Skelettbauweise konzipiert.
Die Spannweiten der Geschossdecken sind als Flachdecken ohne Unterzüge konzipiert, was die Lei-
tungsführungen unter der Decke erleichtert. Die Konstruktion des Gebäudes und der Fassade besteht auf einem Achsraster von 1,375m.
Das Gebäude wird in Stahlbetonskelettbauweise mit unterzugsfreien, 30cm starken Flachdecken er-richtet,
die von Rundstützen Durchmesser 30-35cm unterstützt werden. An den Deckenrändern verlau-fen Über- und Unterzüge. Das Stützenraster beträgt in Längsrichtung 4,70m und in Querrichtung bis 7,50m.
Die Aussteifung gegen Wind bzw. Erdbeben wird durch zwei Treppenhäuser gewährleistet mit Wänden aus Stahlbeton. Die Stärke der Wände beträgt 30cm.
Die geschlossenen Flächen der Fassade sind massiv ausgebildet, aussen gedämmt und mit Metallpa-neelen verkleidet. Das Material und helle Farbe wird einheitlich zu den restlichen technischen Gebäuden auf dem Gelände sein und eine CI des neuen Betriebshofes ausbilden.
Die Fensterbänder sind als Elementfassade ausgebildet, Isolierglas mit Wärmeschutzbeschichtung mit hohem ökologisch-energetischen Werten, mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Blendschutz. Durch die Verschattung wird insbesondere dem passiven sommerlichen Wärmeschutz hohe Bedeutung beigemessen.
Der Innenausbau erfolgt in funktionalem Standard. Die Dachdeckung wird als Flachdach mit 2% Gefälle mit Dämmung und Bitumenabdichtung ausgeführt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 016-037042
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/02/2022