10052-2022 - ErgebnisDeutschland-Geeste: Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
OJ S 5/2022 07/01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Trink- und Abwasserverband(TAV) "Bourtanger Moor"
Postanschrift: Schwefinger Str. 18
Ort: Geeste
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49744
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle des TAV "Bourtanger Moor"
E-Mail: vergabestelle@tavbm.de
Telefon: +49 5931/9300-30
Fax: +49 5931/9300-73
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tavbm.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Wasser

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wasserschutzberatung 2022 - Verlängerungsoption bis 2025
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71800000 Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Erbringung der Wasserschutzberatung für die Trinkwassergewinnungsgebiete Geeste-Varloh, Haren-Düne, Haselünne-Stadtwald und Meppen-Kossentannen für einen Zeitraum ab dem 1.1.2022 bis zum 31.12.2022 sowie Verlängerungsoption bis 31.12.2025 auf Grundlage des bereits erstellten Schutz- und Beratungskonzeptes. Die Beratung beinhaltet die in der Anlage („Leistungsverzeichnis zur Zusatzberatung“) zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Gewässerschutz in Trinkwassergewinnungsgebieten und in Zielgebieten der EG-Wasserrahmenrichtlinie im Rahmen des europäischen Landwirtschaftsfondes für die Entwicklung des ländlichen Raums (Gewässerschutzprogramm Landbewirtschaftung) aufgeführten Leistungen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Niedrigstes Angebot: 90 227,00 EUR / höchstes Angebot: 90 227,00 EUR das berücksichtigt wurde
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE949 Emsland
Hauptort der Ausführung: Trinkwassergewinnungsgebiete Geeste-Varloh, Haren-Düren, Haselünne-Stadtwald und Meppen-Kossentannen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Wasserschutzberatung wird durch Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus Mitteln der Niedersächsichen Wasserentnahmegebühr gefördert und voll finanziert. Die Vorgaben des dem Auftraggeber erteilten Zuwendungsbescheides des Niedersächsischen Landesbetriebs für Küsten- und Naturschutz sind im Rahmen der Leistungserbringung zwingend zu beachten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 40 %
Qualitätskriterium - Name: Personalkonzept / Gewichtung: 30 %
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 30%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht ein Optionsrecht zur Verlängerung des Auftrages bis zum 31.12.2025 zu.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 193-503832
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Wasserschutzberatung 2022 - Verlängerungsoption bis 2025
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/11/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Geschäftsbereich 3, Fachbereich 3.12
Postanschrift: Mars-La-Tour-Straße 1-13
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE94 Weser-Ems
Postleitzahl: 256121
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.lwk-niedersachsen.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 88 650,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 90 227,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werdenWert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden sollWert ohne MwSt.: 3 750,00 EURKurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:
Grundwasseranalysen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung über die Finanzhilfe zum Schutz von Trinkwassergewinnungsgebieten vom 3.9.2007 (Nds. GVBl. 27/2007, 435) steht der Abschluss des Vertrags unter dem Vorbehalt der Zustimmung der an der Kooperation beteiligten bodenbewirtschaftenden Personen.
Der Autraggeber behält sich gem. § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 41311553308
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
03/01/2022