100679-2023 - ErgebnisDeutschland-München: Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
OJ S 35/2023 17/02/2023
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt München Sozialreferat S-Recht/ Vergabestelle
Postanschrift: Orleansplatz 11
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle-soz@muenchen.de
Fax: +49 8923348575
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 70 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen
Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0001
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
55000000 Dienstleistungen des Hotel- und Gaststättengewerbes und des Einzelhandels
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 70 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Einzelpersonen und Paare
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens, 98341000 Unterbringung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Landeshauptstadt München Amt für Wohnen und Migration S-III-WP/S3 Franziskanerstraße 8 81669 München
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 70 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen, die der*die Betreiber*in der Auftraggeberin in einem Unterkunftsbetrieb inklusive der Betriebsführung auf Basis dieser Leistungsbeschreibung und der Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften (Anlagen) zur Verfügung stellt.
Eine Teilnahme an der Ausschreibung ist möglich, sobald das angebotene Objekt über mindestens 60, maximal 70 Bettplätze verfügt. Diese sollen in einer Beherbergungsunterkunft oder vergleichbaren Einrichtung, z.B. auch in Räumlichkeiten in Container- oder Modulbauweise, beschafft werden.
Die feste Laufzeit beginnt zum 01.07.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2026. Die vertragsgegenständlichen Bettplätze sind von dem*der Betreiber*in über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt und exklusiv zur Belegung durch die LHM verfügbar zu halten.
Neben der Bereitstellung der Unterbringungsplätze erbringt der*die Betreiber*in die Betriebsführung. Die Betriebsführung beinhaltet u.a. die Aufnahme der zugewiesenen Personen, die Meldung von Umzügen, Kündigungen und freien Plätzen an das Amt für Wohnen und Migration sowie die Meldung von Vorfällen in der Unterkunft. Des Weiteren hat der*die Betreiber*in durch regelmäßige Reinigung für einwandfreie hygienische Verhältnisse zu sorgen. Die Verpflegung der untergebrachten Personen muss nicht von der dem*der Betreiber*in sichergestellt werden und ist deshalb auch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Mit dem*der Anbieter*in, der*die den Zuschlag erhält, wird die verfahrensgegenständliche Vereinbarung über die Bereitstellung und den Betrieb von Unterkünften (Anlage 1) zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer*in geschlossen. Neben den Leistungen der Betriebsführung wird in der Leistungsbeschreibung bzw. im Vertragswerk die Abrechnung der Bettplatzentgelte sowie die Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt München (LHM) geregelt.
Für alle Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung sowie Anlagen verwiesen.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein. Vorliegend liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, welche die Landeshauptstadt München, Sozialreferat nicht voraussehen konnte und die es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind. So fällt besonders stark ins Gewicht, dass das Sofortunterbringungssystem massiv belastet ist; dies insbesondere auch aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine, der weitere Personen in die Unterbringungsverantwortung der LHM strömen lässt. Die Auslastung des Systems ist in den verschiedenen Wohnformen enorm hoch. Die bisherigen Erfahrungswerte der Fachabteilung, des Amtes für Wohnen und Migration, sowie die aktuelle Planungsliste zeigen, dass mit einer spürbaren Entlastung des Sofortunterbringungssystems im Bereich der Unterbringung von Familien, aber auch von Einzelpersonen und Paaren auch im Jahr 2023 nicht gerechnet werden kann.
Die Grundstück- und Immobilienmarktsituation in München ist so angespannt, dass Grundstücksverfügbarkeiten zwingend genutzt werden müssen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.10.
Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 70 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Personen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
02/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: five walls GmbH
Postanschrift: Grosostraße 24
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: ausschreibungen@five-walls.com
Telefon: +49 8920001591500
Fax: +49 8924419292900
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es kann gem. §160 GWB die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer Süd Bayern beantragt werden, wobei ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist (§160 III GWB), soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/02/2023