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1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Umrüstung von 2 VW e-Craftern zum Personenshuttle
Beschreibung: Die Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen „Hochschule der Bundeswehr München“ gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten der Bundeswehr, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet. Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues „Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr“ (dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Projekt MORE wird durch dtec.bw gefördert. dtec.bw wird von der Europäischen Union – NextGenerationEU finanziert. Im dtec.bw-Projekt MORE werden im Forschungsfeld „Vernetzung & Autonomie“ zwei Fahrzeuge für den automatisierten Personentransport aufgebaut. Diese Fahrzeuge dienen der Forschung im Bereich des autonomen Fahrens und der maschinellen Wahrnehmung als rollendes Labor sowie als Demonstrator, um die Ergebnisse im MORE-Campus „erfahrbar“ zu machen und mit Forschungsaspekten aus dem Forschungsfeld „Raum & Verkehr“ zu verknüpfen. Die UniBw M benötigt im Rahmen des Projektes MORE den Umbau von zwei VW e-Craftern von handelsüblichen Transportern zu automatisierten Personenshuttles.
Kennung des Verfahrens: fa61b2ae-229f-44dc-a26b-7ac06b0f6d98
Interne Kennung: MORE NT 958
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Umrüstung von 2 VW e-Craftern zum Personenshuttle
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist der Umbau von zwei VW e-Craftern von handelsüblichen Transportern zu automatisierten Personenshuttles. Die VW e-Crafter wurden bereits in einem separaten Beschaffungsprozess angeschafft und sind nicht Teil des Verfahrens. Der Umbau besteht aus drei Arbeitspaketen, die eng miteinander verzahnt sind: • Umbau Personentransport (Arbeitspaket 1): Der Auftragnehmer muss die Fahrzeuge vom geschlossenen Transporter zum Personenshuttle mit Sitzplätzen und Fenstern umbauen (Umbau von Karosserie und Innenraum); • Umbau Fahrzeugansteuerung (Arbeitspaket 2) (bei einem der beiden Versuchsträger): Der Auftragnehmer muss in eines der Fahrzeuge ein straßenzugelassenes Drive By-Wire-System für den automatisierten Fahrbetrieb einbauen; • Umbau Versuchstechnik (Arbeitspaket 3): Der Auftragnehmer muss die Fahrzeuge für die Integration von Sensoren und Rechnern modifizieren (die Sensoren und Rechner werden von der UniBw M separat beschafft).
Interne Kennung: MORE NT 958
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer des Bundes, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige Begründung: Die UniBw M darf den Zuschlag auf das Angebot der Kadomo GmbH (Kadomo) erteilen. Das Angebot von Kadomo war das einzige Angebot, das in dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingegangen ist. Die UniBw M durfte gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den zertifizierte Vertragspartnern der Bozzio AG (Bozzio), namentlich Aufbauservice-Poweleit & Petersen GmbH (A.S.P.), Kadomo , Mobilcenter Zawatzky GmbH (Mobilcenter Zawatzky) und SW Rehamobil GmbH (SW Rehamobil) durchführen. Aus technischen Gründen und aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten ist kein (weiterer) Wettbewerb vorhanden. Auf dem europäischen Markt scheidet ein Wettbewerb aus technischen Gründen aus, weil Bozzio die Herstellerin der Joysteer-Technologie ist und lediglich das System Joysteer 3.0 Industrial die Anforderungen der UniBw M an die Kompatibilität und Sicherheit erfüllt. Insbesondere ermöglicht der Lenkaktor ohne spezielle Erweiterungen den flexiblen Wechsel zwischen autonomem und manuellem Betrieb. Zudem wird im Joysteer-System ein Bremsaktor verwendet, der die Kompatibilitätsanforderungen auf Softwareseite erfüllt. Bozzio ist Inhaber eines Patents für diese Drive-By-Wire-Technologie. Die erforderliche Integration der Joysteer-Technologie ist technisch und rechtlich daher nur durch die zertifizierten Vertragspartner von Bozzio möglich. Eine Veröffentlichung des Verfahrens hätte weder zu mehr Wettbewerb noch besseren Beschaffungsmöglichkeiten geführt. Denn rechtlich darf kein anderes Unternehmen – bis auf die vier vorgenannten zertifizierten Vertragspartner von Bozzio – das Joysteer-System liefern und integrieren. Zudem schließen Ausschließlichkeitsrechte einen (weiteren) Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV aus und bedingen den Abschluss des Vertrages mit A.S.P., Kadomo, Mobilcenter Zawatzky oder SW Rehamobil. Bozzio ist Herstellerin der geforderten und von der UniBw M benötigten Joysteer-Technologie. Zudem ist Bozzio Inhaber eines Patents an dieser Drive-By-Wire-Technologie. Aus diesem Grund ist es lediglich den zertifizierten Vertragspartnern von Bozzio rechtlich möglich, die benötigte Joysteer-Technologie zu liefern und zu integrieren. Die Verwendung der patentierten Joysteer-Technologie ist auch zwingend notwendig, da andere Technologien für das Erreichen der Ziele im Projekt MORE der UniBw M nicht in Betracht kommen. Insbesondere ermöglicht der Lenkaktor ohne spezielle Erweiterungen den flexiblen Wechsel zwischen autonomem und manuellem Betrieb. Zudem wird im Joysteer-System ein Bremsaktor verwendet, der die Kompatibilitätsanforderungen auf Softwareseite erfüllt. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV besteht nicht. Nur das Joysteer-System von Bozzio erfüllt alle Anforderungen der UniBw M und ermöglicht ihr, die im Rahmen des Projekts MORE verfolgten Ziele zu erreichen und Spitzenforschung zu betreiben. Die UniBw M hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, A.S.P., Kadomo, Mobilcenter Zawatzky und SW Rehamobil zu bevorzugen oder andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen. Vielmehr hat sich die UniBw M aus sachlichen Gründen dazu entschlossen, die Anforderungen an das Drive-By-System zu formulieren. Für das Projekt MORE ist erforderlich, dass der Lenkaktor ohne spezielle Erweiterungen den flexiblen Wechsel zwischen autonomem und manuellem Betrieb ermöglicht. Zudem wird im Joysteer-System ein Bremsaktor verwendet, der die Kompatibilitätsanforderungen auf Softwareseite erfüllt. Lediglich das System Joysteer 3.0 Industrial von Bozzio erfüllt aber die für das Projekt MORE unerlässlichen Anforderungen. Der Erwerb eines kompletten Shuttlefahrzeugs kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Fahrzeuge über keinen regulären Fahrerarbeitsplatz verfügen und die Hersteller keine Schnittstellen offenlegen, was für die Forschung der UniBw M unerlässlich ist, um eigene Algorithmen im Bereich der Wahrnehmung und Autonomie entwickeln und erproben zu können.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Universität der Bundeswehr München (UniBw M)
Registrierungsnummer: DE811246937
Stadt: Neubiberg
Postleitzahl: 85577
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 60055 282
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: t:022894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KADOMO GmbH
Registrierungsnummer: DE 2649 74421
Stadt: Hilden
Postleitzahl: 40721
Land, Gliederung (NUTS): Mettmann (DEA1C)
Land: Deutschland
Telefon: +49(0)2103 2525900
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c2b54b9d-ac10-4d87-ad33-508db1aef94e - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/02/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 101148-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 35/2024
Datum der Veröffentlichung: 19/02/2024