101148-2024 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Umbau von Kraftfahrzeugen – Umrüstung von 2 VW e-Craftern zum Personenshuttle
OJ S 35/2024 19/02/2024
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungUniversität der Bundeswehr München (UniBw M)
E-MailBeschaffungUniBwM@heuking.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUmrüstung von 2 VW e-Craftern zum Personenshuttle
BeschreibungDie Universität der Bundeswehr München (UniBw M) wurde 1973 auf Bestreben des damaligen Bundesministers der Verteidigung, Helmut Schmidt, unter dem Namen „Hochschule der Bundeswehr München“ gegründet. Sie ist eine von zwei Universitäten der Bundeswehr, die die Bundeswehr zur Ausbildung ihrer Offiziersanwärter und jungen Offiziere hat. Die Universität gehört zum zivilen Organisationsbereich Personal und ist dem Bundesministerium der Verteidigung zugeordnet. Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues „Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr“ (dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19 Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Projekt MORE wird durch dtec.bw gefördert. dtec.bw wird von der Europäischen Union – NextGenerationEU finanziert. Im dtec.bw-Projekt MORE werden im Forschungsfeld „Vernetzung & Autonomie“ zwei Fahrzeuge für den automatisierten Personentransport aufgebaut. Diese Fahrzeuge dienen der Forschung im Bereich des autonomen Fahrens und der maschinellen Wahrnehmung als rollendes Labor sowie als Demonstrator, um die Ergebnisse im MORE-Campus „erfahrbar“ zu machen und mit Forschungsaspekten aus dem Forschungsfeld „Raum & Verkehr“ zu verknüpfen. Die UniBw M benötigt im Rahmen des Projektes MORE den Umbau von zwei VW e-Craftern von handelsüblichen Transportern zu automatisierten Personenshuttles.
Kennung des Verfahrensfa61b2ae-229f-44dc-a26b-7ac06b0f6d98
Interne KennungMORE NT 958
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUmrüstung von 2 VW e-Craftern zum Personenshuttle
BeschreibungAuftragsgegenstand ist der Umbau von zwei VW e-Craftern von handelsüblichen Transportern zu automatisierten Personenshuttles. Die VW e-Crafter wurden bereits in einem separaten Beschaffungsprozess angeschafft und sind nicht Teil des Verfahrens. Der Umbau besteht aus drei Arbeitspaketen, die eng miteinander verzahnt sind: • Umbau Personentransport (Arbeitspaket 1): Der Auftragnehmer muss die Fahrzeuge vom geschlossenen Transporter zum Personenshuttle mit Sitzplätzen und Fenstern umbauen (Umbau von Karosserie und Innenraum); • Umbau Fahrzeugansteuerung (Arbeitspaket 2) (bei einem der beiden Versuchsträger): Der Auftragnehmer muss in eines der Fahrzeuge ein straßenzugelassenes Drive By-Wire-System für den automatisierten Fahrbetrieb einbauen; • Umbau Versuchstechnik (Arbeitspaket 3): Der Auftragnehmer muss die Fahrzeuge für die Integration von Sensoren und Rechnern modifizieren (die Sensoren und Rechner werden von der UniBw M separat beschafft).
Interne KennungMORE NT 958
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50117100 Umbau von Kraftfahrzeugen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der Vergabekammer des Bundes, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
TED eSenderBeschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten, darunter von Rechten des geistigen Eigentums, nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden
Sonstige BegründungDie UniBw M darf den Zuschlag auf das Angebot der Kadomo GmbH (Kadomo) erteilen. Das Angebot von Kadomo war das einzige Angebot, das in dem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb eingegangen ist. Die UniBw M durfte gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c), Abs. 6 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit den zertifizierte Vertragspartnern der Bozzio AG (Bozzio), namentlich Aufbauservice-Poweleit & Petersen GmbH (A.S.P.), Kadomo , Mobilcenter Zawatzky GmbH (Mobilcenter Zawatzky) und SW Rehamobil GmbH (SW Rehamobil) durchführen. Aus technischen Gründen und aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten ist kein (weiterer) Wettbewerb vorhanden. Auf dem europäischen Markt scheidet ein Wettbewerb aus technischen Gründen aus, weil Bozzio die Herstellerin der Joysteer-Technologie ist und lediglich das System Joysteer 3.0 Industrial die Anforderungen der UniBw M an die Kompatibilität und Sicherheit erfüllt. Insbesondere ermöglicht der Lenkaktor ohne spezielle Erweiterungen den flexiblen Wechsel zwischen autonomem und manuellem Betrieb. Zudem wird im Joysteer-System ein Bremsaktor verwendet, der die Kompatibilitätsanforderungen auf Softwareseite erfüllt. Bozzio ist Inhaber eines Patents für diese Drive-By-Wire-Technologie. Die erforderliche Integration der Joysteer-Technologie ist technisch und rechtlich daher nur durch die zertifizierten Vertragspartner von Bozzio möglich. Eine Veröffentlichung des Verfahrens hätte weder zu mehr Wettbewerb noch besseren Beschaffungsmöglichkeiten geführt. Denn rechtlich darf kein anderes Unternehmen – bis auf die vier vorgenannten zertifizierten Vertragspartner von Bozzio – das Joysteer-System liefern und integrieren. Zudem schließen Ausschließlichkeitsrechte einen (weiteren) Wettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV aus und bedingen den Abschluss des Vertrages mit A.S.P., Kadomo, Mobilcenter Zawatzky oder SW Rehamobil. Bozzio ist Herstellerin der geforderten und von der UniBw M benötigten Joysteer-Technologie. Zudem ist Bozzio Inhaber eines Patents an dieser Drive-By-Wire-Technologie. Aus diesem Grund ist es lediglich den zertifizierten Vertragspartnern von Bozzio rechtlich möglich, die benötigte Joysteer-Technologie zu liefern und zu integrieren. Die Verwendung der patentierten Joysteer-Technologie ist auch zwingend notwendig, da andere Technologien für das Erreichen der Ziele im Projekt MORE der UniBw M nicht in Betracht kommen. Insbesondere ermöglicht der Lenkaktor ohne spezielle Erweiterungen den flexiblen Wechsel zwischen autonomem und manuellem Betrieb. Zudem wird im Joysteer-System ein Bremsaktor verwendet, der die Kompatibilitätsanforderungen auf Softwareseite erfüllt. Eine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV besteht nicht. Nur das Joysteer-System von Bozzio erfüllt alle Anforderungen der UniBw M und ermöglicht ihr, die im Rahmen des Projekts MORE verfolgten Ziele zu erreichen und Spitzenforschung zu betreiben. Die UniBw M hat die Auftragsparameter auch nicht im Sinne von § 14 Abs. 6 VgV künstlich eingeschränkt. Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, A.S.P., Kadomo, Mobilcenter Zawatzky und SW Rehamobil zu bevorzugen oder andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen. Vielmehr hat sich die UniBw M aus sachlichen Gründen dazu entschlossen, die Anforderungen an das Drive-By-System zu formulieren. Für das Projekt MORE ist erforderlich, dass der Lenkaktor ohne spezielle Erweiterungen den flexiblen Wechsel zwischen autonomem und manuellem Betrieb ermöglicht. Zudem wird im Joysteer-System ein Bremsaktor verwendet, der die Kompatibilitätsanforderungen auf Softwareseite erfüllt. Lediglich das System Joysteer 3.0 Industrial von Bozzio erfüllt aber die für das Projekt MORE unerlässlichen Anforderungen. Der Erwerb eines kompletten Shuttlefahrzeugs kommt ebenfalls nicht in Betracht, da die Fahrzeuge über keinen regulären Fahrerarbeitsplatz verfügen und die Hersteller keine Schnittstellen offenlegen, was für die Forschung der UniBw M unerlässlich ist, um eigene Algorithmen im Bereich der Wahrnehmung und Autonomie entwickeln und erproben zu können.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungUniversität der Bundeswehr München (UniBw M)
RegistrierungsnummerDE811246937
StadtNeubiberg
Postleitzahl85577
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
E-MailBeschaffungUniBwM@heuking.de
Telefon+49 211 60055 282
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungBundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
StadtBonn
Postleitzahl53123
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+4922894990
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungKADOMO GmbH
RegistrierungsnummerDE 2649 74421
StadtHilden
Postleitzahl40721
Land, Gliederung (NUTS)Mettmann (DEA1C)
LandDeutschland
E-Mailkontakt@kadomo.de
Telefon+49(0)2103 2525900
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungBeschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailesender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungc2b54b9d-ac10-4d87-ad33-508db1aef94e  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung16/02/2024 00:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung101148-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe35/2024
Datum der Veröffentlichung19/02/2024