Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Überarbeitung des Ausstellungskonzeptes basiert auf der mit dem Hauptauftrag bereits erarbeiteten Planungsleistung des Auftragnehmers, unter der Forderung des Planungsreferats nach einer langfristig -auch im Unterhalt- wirtschaftlichen und von den beteiligten Referaten flexibel bespielbaren Lösung, nachdem Betrieb und Unterhalt der urspünglich entwickelten Ausstellungsvariante stadtseitig nicht gesichert werden konnte und seitens PLAN eine Projektänderung gewünscht wurde.
Der Nachtrag beschreibt den Aufwand für die Zusammenstellung aller Inhalte des Mock-Ups für die Programmierung der Ausstellungssoftware, einschließlich des Screendesigns, der Vorgaben für die programmierung, der Betreuung der Programmierung des Mock-Ups und der Erstellung und Übergabe der offenen Dateien, inklusive Besprechungen/Bemusterungen.
Der Mehraufwand war zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht nicht erkennbar und begründet sich in der Entscheidung des Planungsreferats zur Überarbeitung des ursprünglichen Konzepts (Stand 21.12.2021) mit Medientisch zu einer reduzierten Ausstellung mit "digitalem Band" (Stand 21.07.2022).