102217-2023 - ErgebnisDeutschland-Altötting: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
OJ S 35/2023 17/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Altötting
Postanschrift: Bahnhofstr. 38
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@lra-aoe.de
Telefon: +49 8671502345
Fax: +49 867150271345
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einsammlung von Restabfall u. Abholung von Sperrmüll, Transport sowie Behälteränderungsdienst
Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#32
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Altötting, Transport zur Behandlungsanlage sowie die Durchführung des Behälteränderungsdienstes und die Behälterbeschaffung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
90511000 Abholung von Siedlungsabfällen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE214 Altötting
Hauptort der Ausführung: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen: • Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern:Der Auftragnehmer (AN) entleert gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bzw. der Abfallwirtschaftssatzung des Auftraggebers (AG) die am Straßenrand ordnungsgemäß bereitgestellten Behälter in seine Fahrzeuge. Restmüllsäcke sind ebenfalls mitzunehmen. Für die Abfuhr sind die verbindlichen Abfuhrkalender und Tourenpläne zu beachten. Abfuhrkalender und Tourenplan sind vom AN zu erstellen. Eine Umstellung der Tour des laufenden Kalenderjahres ist grundsätzlich nicht möglich, daher ist für 2023 ab Leistungsbeginn der Tourenplan des bisherigen AN zu übernehmen. • Abholung von Sperrmüll auf Abruf:Der AN nimmt den bereitgestellten brennbaren Sperrmüll im Umfang einer haushaltsüblichen Menge (max. 5 – 6 m³) in sein Fahrzeug auf. Sperrmüll wird vom Bürger vor oder auf dem Grundstück zur Straße hin bereitgestellt. Jeder Haushalt, der an die Restabfallabfuhr angeschlossen ist, kann die Sperrmüllabholung auf Abruf zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Anforderung der Abholung erfolgt per Sperrmüllkarte direkt beim AN. • Transport zur Behandlungsanlage:Der AN transportiert den erfassten Restabfall und Sperrmüll mit seinen Fahrzeugen in eigener Verantwortung zur weiteren Behandlung zum MHKW Burgkirchen a. d. Alz, Bruck 110 und entlädt diese dort fachgerecht. Die Anforderungen an die Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. • Behälteränderungsdienst und Behälterbeschaffung:Der AN führt den Änderungsdienst (Austausch defekter Behälter / Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter / Neugestellung / Änderungen der Behältergröße / Abholung bei Schließung eines Grundstücks) durch. Es sind Behälter in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l zu liefern. Der AN stellt das für die Durchführung der Leistung erforderliche fachkundige Personal.Der AN hat während der Vertragslaufzeit eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Landkreis Altötting oder in einer angrenzenden Körperschaft zu unterhalten. Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 228-654218
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
10/02/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: REMONDIS Chiemgau GmbH
Ort: Chiemgau
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83339
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n2#cvd11=1#cvd12=0#cvd13=0#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=6#cvd12=0#cvd13=0#
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/02/2023