102234-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Personensonderbeförderung (Straße) – Schülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis MSH
OJ S 32/2025 14/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandkreis Mansfeld-Südharz
E-Mailvergabestelle@lkmsh.de
Rechtsform des ErwerbersLokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelSchülerbeförderung im Freistellungsverkehr im Landkreis MSH
BeschreibungSchülerbeförderungsleistungen im Landkreis Mansfeld-Südharz im Freistellungsverkehr mit Taxen und Kleinbussen
Kennung des Verfahrens01686ff0-7f5c-4da0-9e21-2cbf79e58b19
Interne Kennung01/Schülerbeförderung/M005837684/25
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftKreisgebiet/ Stadt Halle  
StadtLandkreis Mansfeld-Südharz
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann26
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können26
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachungAuftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrug
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelFörderschule für Körperbehinderte / Förderschule für Hörgeschädigte
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06130
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0002
TitelSprachheilschule
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06132
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0003
TitelFörderschule für Blinde und Sehbehinderte/ Förderschule Astrid Lindgren
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06124
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06132
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0004
TitelSekundarschule Röblingen/ Grundschule Wansleben
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Röblingen  
StadtSeegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl06137
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Wansleben  
StadtSeegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl06137
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0005
TitelSekundarschule Röblingen
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Röblingen  
StadtSeegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl06137
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0006
TitelGrundschule Erdeborn
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0006
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Erdeborn  
StadtSeegebiet Mansfelder Land
Postleitzahl06317
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0007
TitelFörderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0007
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLutherstadt Eisleben
Postleitzahl06295
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0008
TitelFörderschule für Lernbehinderte Lutherstadt Eisleben
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0008
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLutherstadt Eisleben
Postleitzahl06295
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0009
TitelFörderschule "Levana-Schule" für Geistigbehinderte
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0009
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtLutherstadt Eisleben
Postleitzahl06295
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0010
TitelLBZ für Körperbehinderte/ LBZ für Hörgeschädigte/ Sprachheilschule
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0010
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06130
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06132
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0011
TitelLBZ für Blinde und Sehbehinderte
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0011
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06124
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0012
TitelFörderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0012
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Sandersleben  
StadtArnstein
Postleitzahl06456
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0013
TitelFörderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0013
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Sandersleben  
StadtArnstein
Postleitzahl06456
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0014
TitelFörderschule mit Ausgleichsklassen Sandersleben
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0014
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Sanderlebven  
StadtArnstein
Postleitzahl06456
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0015
TitelFörderschule für Geistigbehinderte Hettstedt
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0015
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHettstedt/ OT Großörner  
StadtHettstedt
Postleitzahl06333
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0016
TitelSprachheilschule/LBZ Hörgeschädigte/LBZ Körperbehinderte/LBZ Blinde u. Sehbeh.
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0016
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06130
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06132
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHalle
Postleitzahl06124
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0017
TitelCJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0017
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0018
TitelCJD Christopherusschule/ Förderschule für Geistigbehinderte
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0018
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0019
TitelFöderzenrum Sangerhausen/ Sekundarschule Heinrich Heine
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0019
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0020
TitelCJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0020
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0021
TitelCJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0021
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0022
TitelCJD, Förderschule für sozial - emotionale Entwicklung/Förderzentrum Sangerhausen
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0022
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0023
TitelGrundschule Großleinungen
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0023
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Großleinungen  
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0024
TitelGS Goethe/ GS Am Rosarium/ SKS Thomas Müntzer/ G.-Scholl-Gymnasium
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0024
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0025
TitelGrundschule Rottleberode
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0025
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Rottleberode  
StadtSüdharz
Postleitzahl06536
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
5.1.
LosLOT-0026
TitelGrundschule Holdenstedt
BeschreibungUnter Schülerbeförderung versteht sich der Weg vom Hauptwohnsitz des Schülers/der Haltestelle zur zuständigen Schule des Schülers und zurück mit Gepäck. Der Auftraggeber stellt die zu befördernden Schüler zusammen und benennt die anzufahrende Schule. Die Anzahl der Hin- und Rückfahrten ergibt sich aus den einzelnen Losen.
Interne KennungLOT-0026
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftOT Holdenstedt  
StadtAllstedt
Postleitzahl06542
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/08/2025
Enddatum der Laufzeit31/07/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
BeschreibungDen Fahrplan für jede Tour mit diversen Angaben (Abhol- und Ankunftszeiten, Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) erstellt der Auftragnehmer entsprechend der ausgeschriebenen Lose und reicht denselben unaufgefordert zur Kenntnisnahme beim Auftraggeber jeweils 4 Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres während der Vertragslaufzeit der Beförderung ein. Der Fahrplan muss für alle Beteiligten zumutbar sein (Streckenführung, Fahr- und Wartezeiten) sowie die vorgesehene Streckenführung, das eingesetzte Fahrzeug mit Angabe des Kennzeichens, des Fahrers und der Sitzplätze und die Fahrzeiten der Schüler enthalten. Jegliche Änderungen sind schriftlich festzuhalten und zur Kenntnisnahme und Genehmigung beim Auftraggeber einzureichen. Der Auftragnehmer schlägt das Fahrzeug vor, mit welchem er die Leistung je Los erbringen sollte. Die Entscheidung über das zur Leistungserbringung einzusetzende Fahrzeug hat der Auftraggeber. Der Auftragnehmer setzt sich spätestens in der letzten Ferienwoche vor Schuljahresbeginn mit den Eltern der zu befördernden Schüler zwecks Festlegung der Abfahrtszeiten in Verbindung. Der Fahrplan ist bei der Leistungserbringung einzuhalten. Abweichungen von der Streckenführung sind nur zulässig, wenn diese vom Auftraggeber genehmigt wurden, die Einhaltung aus verkehrstechnischen Gründen oder im medizinischen Notfall nicht möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass sich bis zur Zuschlagserteilung der Fahrplan aufgrund von Änderungen der zu befördernden Schülerzahl und/oder der Wohnorte/Schulorte ändern kann, was u. a. Auswirkungen auf den vom Auftragnehmer eingereichten Vorschlag der Fahrzeuge zur Leistungserbringung haben kann.
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNoch nicht bekannt
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetja
Zusätzliche Informationen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienAuftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer angebotene Tagespreis je Los (Pauschalpreis) ist ein Festpreis je Beförderungstag für die Hin- und Rückfahrt/en. Es sind der km - Preis, die km und der Gesamtpreis anzugeben, sowie die gesetzlich geforderte Mehrwertsteuer und die prozentuale Verteilung der Kosten (Personalkosten, Kraftstoffpreise etc.). Ausschlaggebend für die Berechnung des Tagespreises sind die Besetztkilometer.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1946515bd39-21bdc09d4938e978
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungZulässig
Adresse für die Einreichunghttps://www.evergabe.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Dauer, während der das Angebot gültig bleiben muss2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenErklärungen und Nachweise sind nur von demjenigen Bieter, dem nach Abschluss der Wertung der Angebote der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen. Werden Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer Frist von mindestens 3 bis maximal 5 Werktagen vorgelegt, ist das Angebot von der Wertung auszuschließen (§ 8 TVergG LSA).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin18/03/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Ort des EröffnungsterminsLandkreis Mansfeld-Südharz Vergabestelle Haus 1, Zi. 3.04 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenJa
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Angebotsabgabe setzt voraus, dass der Bieter über die erforderlichen Kapazitäten für die zu erbringende Leistung verfügt und für die Personenbeförderung einsetzt. Im Interesse der Schülerinnen und Schüler muss Kontinuität beim Fahr- und Begleitpersonal gewährleistet werden. Darüber hinaus kann für einzelne Lose der Einsatz einer Begleitperson notwendig sein. Die Begleitperson ist vom Unternehmen zu stellen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm für die zum Einsatz kommenden Fahrer aktuell gültige Nachweise der Fahrgastbeförderung und für die Fahrer und Begleitpersonen "erweiterte Führungszeugnisse" gemäß § 30 a (1) Nr. 2 b BZRG (für Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind) vorliegen, die er auf Anforderung des Auftraggebers vorzuweisen hat.
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht, bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandkreis Mansfeld-Südharz
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtLandkreis Mansfeld-Südharz
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle BezeichnungLandkreis Mansfeld-Südharz
Registrierungsnummer15087000052
PostanschriftRudolf-Breitscheid-Straße 20/22
StadtSangerhausen
Postleitzahl06526
Land, Gliederung (NUTS)Mansfeld-Südharz (DEE0A)
LandDeutschland
KontaktpersonStabsstelle - Amt für Recht und Vergabe
E-Mailvergabestelle@lkmsh.de
Telefon+49 3464535-2234
Fax+49 3464535-2290
Internetadressehttps://www.mansfeldsuedharz.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle BezeichnungVergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Registrierungsnummer15087000053
PostanschriftErnst-Kamieth-Straße 2
StadtHalle (Saale)
Postleitzahl06112
Land, Gliederung (NUTS)Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Telefon+49 3455141529
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungfc591e3d-648c-4e1a-8099-e34a9e516ee3  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/02/2025 07:26:33 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung102234-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe32/2025
Datum der Veröffentlichung14/02/2025