VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Im Jahr 2015 wurde eine Rahmenvereinbarung zwischen der degewo netzWerk GmbH (bzw. Vorgängerin) mit der BTB Blockheizkraftwerks- Träger und Betreibergesellschaft mbH (nachfolgend BTB) über die Wärmelieferung aus deren Fernwärmenetz bis zum 31.12.2021 geschlossen. Dieser Wärmeliefervertrag soll nun um zunächst weitere 5 Jahre Laufzeit verlängert und um 2 weitere Versorgungsgebiete erweitert werden.
IDie Entscheidung für die Fernwärmeversorgung der BTB ist aufgrund folgender Kriterien gefallen, die durch eine dezentrale Versorgungslösung nicht oder nur in Ausnahmefällen erfüllt werden können:
— Wirtschaftlichkeit des Angebots: geringe Investitions- und Wartungskosten, gute Wärmepreise, geringer Platzbedarf im Gebäude, kein Schornstein und weitere,
— bei zugleich hoher Qualität der Wärme, im Sinne niedriger CO2-Emissionen, eines niedrigen Primärenergiefaktors von derzeit 0,25 und keiner lokalen Emissionen (z. B. Feinstaub),
— Festlegung des Hauptkunden (degewo) auf eine Fernwärmeversorgung gemäß deren Wärmestandards.
Die BTB ist in Berlin Betreiberin eines großen Fernwärmenetzes. Im Gegensatz zum Strom- und Gasmarkt ist der Fernwärmemarkt bisher nicht liberalisiert. Damit hat die BTB als Betreiberin eines großen Fernwärmenetzes in einigen Bereichen Berlins eine natürliche Monopolstellung inne. In diesen Gebieten besteht damit keine Möglichkeit einen anderen Fernwärmeanbieter zu wählen.
Eine Alternative zur Fernwärmeversorgung ist in der Größenordnung der aktuellen Versorgung nicht umsetzbar aus folgenden Gründen:
Auf Grund der Fernwärmeanschlussmöglichkeit bei der Errichtung sind in diesen Gebäuden zumeist keine Aufstellflächen für eine eigene Wärmeerzeugungsanlage noch Schornsteinzüge für den Anschluss von Kesselanlagen vorhanden. Auch ein Erdgasanschluss liegt dort häufig nicht an.
Sind Aufstellflächen sowie bei Bedarf Schornsteinzüge und Erdgasanschluss vorhanden, steht der finanzielle Aufwand der Errichtung einer eigenen Wärmeversorgung vergleichbarer Qualität (CO2-Emissionen, Primärenergiefaktor, Temperaturniveau) in keinem Verhältnis zur den Konditionen der Rahmenvereinbarung. Die Wärmelieferung durch einen Contractor kommt ebenfalls nicht in Betracht. Durch die zu tätigende Investition, in eine neue Wärmeerzeugungsanlage mit einem der BTB-Fernwärme entsprechenden Primärenergiefaktor, kann ein Contractor die Wärmepreise von BTB derzeit höchstens im Ausnahmefall und nur für einzelne Liegenschaften unterbieten. Zudem stellen sich auch hier die Fragen der notwendigen Aufstellflächen und anliegenden anderen Medien.