102587-2023 - ErgebnisDeutschland-Hamburg: Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
OJ S 35/2023 17/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: HPA Hamburg Port Authority AöR
Postanschrift: Brooktorkai 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: ZentralerEinkauf@hpa.hamburg.de
Telefon: +49 40/42847-2075
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamburg-port-authority.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Microsoft Enterprise Lizenzvertrag - Renewal 2023
Referenznummer der Bekanntmachung: IT-0573-22-V-EU
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48300000 Softwarepaket für Dokumentenerstellung, Zeichnen, Bildverarbeitung, Terminplanung und Produktivität
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Mit dieser Vergabe soll mit Microsoft Enterprise der Lizenzvertrag mit Beginn am 01.01.2023 um weitere drei Jahre geschlossen werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung: Hamburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Vergabe soll mit Microsoft Enterprise der Lizenzvertrag mit Beginn am 01.01.2023 um weitere drei Jahre geschlossen werden.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Microsoft Ireland Operation Ltd. ist Auftragnehmer für verschiedene bei der HPA eingesetzte Software. Die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers werden nur von diesem Software-Produkt erfüllt. Daher können die Lizenzen nur von Microsoft Ireland Operation Ltd verlängert werden. Die Vergabe erfolgt nach SektVO 2016 §13 Abs. 3c.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2017/S 020-034022
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: IT-0573-22-V-EU
Bezeichnung des Auftrags:
Microsoft Enterprise Lizenzvertrag - Renewal 2023
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
29/11/2022
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Microsoft Ireland Operation Ltd.
Ort: Dublin
NUTS-Code: IE061 Dublin
Land: Irland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016. Insbesondere ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB 2016 nur zulässig, soweit nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/02/2023