Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nach den Regelungen des Vertrages in § 13 hat der AN das Recht, eine Anpassung der Vergütung hinsichtlich
von Lohnsteigerungen und hinsichtlich der Wareneinsatzkosten zu verlangen. Der AN hat im letzten Quartal
2022 eine Anpassung der vereinbarten Preise aufgrund einer Erhöhung des Mindestlohns begehrt.
Zudem hat der AN insbesondere vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen der Ukraine und Russland und
der damit belasteten Lieferketten eine Anpassung der Kosten für Lebensmittel und Non Food Artikel begehrt.
Bedingt durch Lieferengpässe, nicht mehr funktionierende Lieferketten mit einhergehender Verknappung im
Lebensmittelbereich und bei Sachgütern sei eine Preisanpassung über die Regelungen in § 13 des Vertrags
hinaus notwendig. Die Preisanpassungen wurden mit Wirksamkeit ab Januar 2023 vereinbart.