104016-2022 - ErgebnisDeutschland-Karlsruhe: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
OJ S 40/2022 25/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Karlsruhe, Hauptamt, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 14-18
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
E-Mail: klaudia.wild@ha.karlsruhe.de
Telefon: +49 721133-0
Fax: +49 721133-1669
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://karlsruhe.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten (Wallet Lösung) des Projektes SDIKA
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung und Inbetriebnahme einer Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten des Projektes: Prototypische Entwicklung der neuen Komponenten der SDI-X-Architektur und Integration existierender Komponenten (u.a. SDI-X-Adapter, SDI-X-Semantik, notwendige Anpassung der Partnerlösungen sowie die Integration der neuen nationalen eID).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung: Karlsruhe
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung sind die Erstellung und Inbetriebnahme einer Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten des Projektes: Prototypische Entwicklung der neuen Komponenten der SDI-X-Architektur und Integration existierender Komponenten (u.a. SDI-X-Adapter, SDI-X-Semantik, notwendige Anpassung der Partnerlösungen sowie die Integration der neuen nationalen eID).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
zu II.1.7 wegen Wahrung der Vertraulichkeit der Angebotsinhalte wird der Auftragswert nicht genannt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Das Projekt Sichere Digitale Identitäten Karlsruhe ( SDIKA) ist aus dem Innovationswettbewerb „Schaufenster Sichere Digitale Identitäten“ vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ausgewählt worden.
Gegenstand des Vertrages ist die Umsetzung "Sichere Digitale Identitäten Karlsruhe (SDIKA)".
Das Projekt hat enge technische Verknüpfungen zu den Schwesternprojekten ID-Ideal und ONCE, die für die Umsetzung "SDIKA" notwendig sind. Die Firma Jolocom GmbH hat bereits in den Schwesternprojekten als Konsortialpartner einen erheblichen Beitrag geleistet. Die Erfahrungen und technische Eingaben von der Firma Jolocom GmbH sind von maßgeblicher Bedeutung für die Realisierung der Umsetzungsphase von SDIKA. Das Projekt muss innerhalb von drei Jahren beendet sein (Vorgabe Förderungszeitraum) und dies ist nur mit der Firma Jolocom möglich, da kein anderes Unternehmen die erforderlichen Erfahrungen aus den Schwesternprojekten hat; diese Kenntnisse aber für die Umsetzung von SDIKA zwingend notwendig sind.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Entwicklung der wesentlichen technischen Komponenten (Wallet Lösung) des Projektes SDIKA
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Jolocom GmbH
Postanschrift: Waldemarstr. 37A
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10999
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB). 
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
22/02/2022