VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne vorherige BekanntmachungErläuterung:
Die FNT GmbH ist Softwarehersteller, Lizenzgeber und einziger Anbieter von Softwarepflege und Wartung für die in Rede stehende Software FNT Command inkl. der Erweiterungsmodule. Zur Erbringung der zu beschaffenden Softwarepflege und Weiterentwicklung des Programms ist daher nur die FNT GmbH berechtigt und in der Lage.
Die urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte machen eine Auftragserfüllung durch Dritte unmöglich, weil die Auftragserfüllung durch Dritte nur mit Zustimmung
des Rechtsinhabers nach § 69c UrhG möglich ist und diese Zustimmung von der FNT GmbH als Rechtsinhaber nicht erteilt wurde.