104385-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
OJ S 35/2023 17/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Westdeutscher Rundfunk Köln
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail: eu-verfahrenscenter@wdr.de
Fax: +49 221220-5870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung über Leistungen für AVID-Produktionssysteme: Hardware, Mietlizenzen, War-tung und Support
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2022-220-03
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über verschiedene Leistungen für AVID-Produktionssysteme zu vergeben. Diese beinhaltet die Beschaffung von Produkten inklusive zugehörigen Leistungen, Service- und Supportleistungen sowie Subscription.
Im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Standardisierung, der Anpassung an neue Produktionsstandards (u.a. UHD) und dem fortlaufenden weiteren Aus-bau der Vernetzung der Produktionssysteme, stehen in den nächsten Jahren Ergänzungs- und Erweiterungsmaßnahmen an. Der Bedarf hierfür soll aus dieser Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung gedeckt werden.
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft vorhandener und hinzukommender Systeme werden Serviceleistungen an den verschiedenen WDR-Standorten benötigt. Grundlage ist eine Komponentenliste über die AVID-Bearbeitungssysteme bzw. AVID-Grafiksysteme mit festgelegten Servicelevels und entsprechenden Servicepreisen.
Der Hersteller AVID stellt sein Lizenzmodell von Kauf auf Subscription um. Im Zuge dieses Verfahrens sollen auch die Konditionen hierfür festgelegt werden. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate abzuschließen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll im Januar 2023 starten. Unabhängig vom tatsächlichen Vertragsbeginn, wird der WDR Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Lieferung von AVID-Produkten und zugehörigen Werk- und Dienstleistungen erst ab dem 18.03.2023 tätigen. Service- und Supportleistungen sowie Subscription werden ab Vertragsbeginn über diese Rahmenvereinbarung abgerufen.
Das Gesamtvolumen, welches über die Rahmenvereinbarung abgerufen wer-den soll, wird auf ca. 9 Mio. EUR geschätzt. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des WDR besteht nicht.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung über verschiedene Leistungen für AVID-Produktionssysteme zu vergeben. Diese beinhaltet die Beschaffung von Produkten inklusive zugehörigen Leistungen, Service- und Supportleistungen sowie Subscription.
Im Zusammenhang mit dem Betrieb, der Standardisierung, der Anpassung an neue Produktionsstandards (u.a. UHD) und dem fortlaufenden weiteren Aus-bau der Vernetzung der Produktionssysteme, stehen in den nächsten Jahren Ergänzungs- und Erweiterungsmaßnahmen an. Der Bedarf hierfür soll aus dieser Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung gedeckt werden.
Zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft vorhandener und hinzukommender Systeme werden Serviceleistungen an den verschiedenen WDR-Standorten benötigt. Grundlage ist eine Komponentenliste über die AVID-Bearbeitungssysteme bzw. AVID-Grafiksysteme mit festgelegten Servicelevels und entsprechenden Servicepreisen.
Der Hersteller AVID stellt sein Lizenzmodell von Kauf auf Subscription um. Im Zuge dieses Verfahrens sollen auch die Konditionen hierfür festgelegt werden. Ziel ist es, mit dem wirtschaftlichsten Bieter eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten mit der Option einer einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate abzuschließen.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung soll im Januar 2023 starten. Unabhängig vom tatsächlichen Vertragsbeginn, wird der WDR Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über die Lieferung von AVID-Produkten und zugehörigen Werk- und Dienstleistungen erst ab dem 18.03.2023 tätigen. Service- und Supportleistungen sowie Subscription werden ab Vertragsbeginn über diese Rahmenvereinbarung abgerufen.
Das Gesamtvolumen, welches über die Rahmenvereinbarung abgerufen wer-den soll, wird auf ca. 9 Mio. EUR geschätzt. Eine Abnahmeverpflichtung seitens des WDR besteht nicht.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 207-590290
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZE 2022-220-03
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Produkten des Herstellers AVID inklusive zugehörigen Leistungen, Service- und Supportleistungen sowie Subscription
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
25/01/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Avid Technology GmbH
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6LGU
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: die in Ziffer I.1) genannte Stelle
Ort: Köln
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/02/2023