Das GoA2-System kann nicht durch einen anderen Auftragnehmer als dem Stellwerkshersteller geliefert werden, da ein anderer Auftragnehmer nicht über die zwingend notwendigen Informationen und Dokumente der bestehenden Stellwerkstechnik vom Typ SIEMENS ECC verfügt. Insbesondere die erforderlichen Schnittstellen und die Nachweisführung der Zulassungsfähigkeit des entstehenden Gesamtsystems zwischen halbautomatischem System (GoA 2) und dem bestehenden Stellwerk zur Zugsicherung ist durch einen anderen Lieferanten nicht realisierbar.