104822-2022 - ErgebnisDeutschland-Frankfurt am Main: Überwachungsdienste
OJ S 40/2022 25/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fischer, Cindy
E-Mail: Cindy.Ci.Fischer@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219385045
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal
Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI56157
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79714000 Überwachungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79714000 Überwachungsdienste
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal: Sicherungsaufsicht und Sicherungspersonal, Feste Absperrung, Bauaffine Dienstleistungen (Signalisierung, Bahnerdungsberechtigter, Schaltantragsteller)
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Unter Maßgabe des Verbändepapiers Sicherungsleistungen dürfen Sicherungsleistungen im Nicht-Offenen Verfahren ausgeschrieben werden und die Auswahl der Bewerber im Nicht-Offenen Verfahren nach §48(9) SektVO aus der Präqualifikationsliste für die ausschreibungsgegenständlichen Sicherungsleistungen vorgenommen werden. Bei Verwendung von Bundesmitteln dürfen Sicherungsleistungen gem. Ziffer I.2 der Anlage 10 zur LuFV II ("Verbändepapier") Sicherungsleistungen unabhängig vom Erreichen des Schwellenwertes im offenen und nicht-offenen Verfahren ausgeschrieben und vergeben werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Sicherungsleistungen für das Projekt EÜ Werner-von-Siemensstraße in Bruchsal
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/02/2022
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
21/02/2022