Für die Artikel liegen keine technischen Fertigungslagen vor, auf deren Grundlage eine wettbewerbliche Vergabe hätte erfolgen können. Die Vergabe der Artikel erfolgte daher auf Grundlage des (engen) Versorgungsartikelkonzeptes der Bundeswehr. Eine Beschaffung der Artikel war somit ausschließlich über die / den einzig kodierte(n) Bezugsquelle / Hersteller möglich.