105416-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Gebäudereinigung – Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung, Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterial sowie Langzeitdesinfektionsmittel
OJ S 33/2025 17/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen - Lieferleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
E-Mailvergabestelle@plus.aok.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersGesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelUnterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung, Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterial sowie Langzeitdesinfektionsmittel
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Kennung des Verfahrens94991aef-1d00-4585-ade0-8cdd21edcc5a
Interne Kennung162/2024
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung, 33763000 Papierhandtücher, 33761000 Toilettenpapier, 33711900 Seife, 33741300 Handdesinfektionsmittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YRY55FS 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung in Bezug auf die Eignung zur Berufsausübung aufgeführten Nachweise sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 der Bekanntmachung genannten Eignungsnachweise in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Jeder Bieter kann für ein, mehrere oder alle Lose ein Angebot abgeben. Es ist jedoch eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung vorgesehen, wonach jeder Bieter den Zuschlag für maximal zwei Lose im Bereich der Unterhaltsreinigung (Lose 1 bis 12) sowie für maximal zwei Lose im Bereich der Glas- und Rahmenreinigung (Lose 13 bis 18) erhalten kann. Für die Lose 19 bis 22 gibt es keine Loslimitierung. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Die weiteren Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 15.04.2025.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können8
2.1.6.
Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
Korruption
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Betrugsbekämpfung
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Zahlungsunfähigkeit
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelUnterhaltsreinigung - Region Dresden 1
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung1
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0002
TitelUnterhaltsreinigung - Region Dresden 2
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung2
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0003
TitelUnterhaltsreinigung - Region Chemnitz
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung3
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0004
TitelUnterhaltsreinigung - Region Leipzig
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung4
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0005
TitelUnterhaltsreinigung - Region Ostsachsen
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung5
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0006
TitelUnterhaltsreinigung - Region Westsachsen
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung6
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0007
TitelUnterhaltsreinigung - Region Plauen
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung7
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0008
TitelUnterhaltsreinigung - Region Gera
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung8
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0009
TitelUnterhaltsreinigung - Region Nordthüringen 1
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung9
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0010
TitelUnterhaltsreinigung - Region Nordthüringen 2
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung10
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0011
TitelUnterhaltsreinigung - Region Südthüringen 1
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung11
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0012
TitelUnterhaltsreinigung - Region Südthüringen 2
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung12
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911200 Gebäudereinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungAngebotspreis pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl50
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReinigungsstunden
BeschreibungReinigungsstunden pro Jahr
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl15
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungReingungskonzept
BeschreibungReinigungskonzept
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl35
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0013
TitelGlas- und Rahmenreinigung - Region Dresden
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung13
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0014
TitelGlas- und Rahmenreinigung - Region Chemnitz
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung14
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0015
TitelGlas- und Rahmenreinigung - Region Leipzig
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung15
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0016
TitelGlas- und Rahmenreinigung - Region Erfurt
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung16
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0017
TitelGlas- und Rahmenreinigung - Region Gera/Plauen
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung17
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0018
TitelGlas- und Rahmenreinigung - Region Suhl
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung18
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90911300 Fensterreinigung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0019
TitelLieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Erfurt, Gera/Plauen, Suhl
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung19
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33763000 Papierhandtücher
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33761000 Toilettenpapier, 33711900 Seife
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0020
TitelLieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Dresden, Chemnitz, Leipzig
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung20
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33763000 Papierhandtücher
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33761000 Toilettenpapier, 33711900 Seife
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0021
TitelLieferung Langzeitdesinfektionsmittel - Thüringen
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung21
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33741300 Handdesinfektionsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
LosLOT-0022
TitelLieferung Langzeitdesinfektionsmittel - Sachsen
BeschreibungGegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist die Durchführung von Reinigungsdienstleistungen, die Lieferung von Sanitärhygieneverbrauchsmaterialien sowie Langzeitdesinfektionsmitteln für die Objekte der AOK PLUS (siehe Anlagen 1-1 bis 1-28 und 6-1 bis 6-23 der Bewerbungsbedingungen).
Interne Kennung22
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Haupteinstufung (cpv): 33741300 Handdesinfektionsmittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenBundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/05/2025
Enddatum der Laufzeit30/04/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Laufzeit des Vertrages kann durch Erklärung der Auftraggeberin ein Mal um ein weiteres Jahr verlängert werden, längstens also bis zum 30.04.2028. Diese Option muss jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für jedes Los separat ausgeübt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungAusschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 4 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungRusslandsanktionen
Beschreibung des EignungskriteriumsEigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 9 der Bewerbungsbedingungen)

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsDarstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 7-1 der Bewerbungsbedingungen). Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter für die Durchführung des Auftrags als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre pro Los, auf das sie sich bewerben, den jeweils folgenden Umsatz nachweisen können: Los 1: 900.000 EUR, Los 2: 700.000 EUR, Los 3: 1.200.000 EUR, Los 4: 870.000 EUR, Los 5: 480.000 EUR, Los 6: 480.000 EUR, Los 7: 430.000 EUR, Los 8: 610.000 EUR, Los 9: 230.000 EUR, Los 10: 680.000 EUR, Los 11: 260.000 EUR, Los 12: 420.000 EUR, Los 13: 160.000 EUR, Los 14: 200.000 EUR, Los 15: 88.000 EUR, Los 16: 75.000 EUR, Los 17: 88.000 EUR, Los 18: 46.000 EUR, Los 19: 100.000 EUR, Los 20: 100.000 EUR, Los 21: 50.000 EUR, Los 22: 50.000 EUR. Soweit ein Bieter sich auf mehrere Lose bewirbt, hat er den addierten Umsatz für die Lose nachzuweisen, auf die er ein Angebot abgegeben hat. Sofern der Bieter sich auf mehr als zwei Lose in der Unterhaltsreinigung und zwei Lose in der Glasreinigung bewirbt, sind aufgrund der Zuschlagslimitierung die jeweils höchsten beiden Werte der Lose, auf die ein Bieter ein Angebot abgegeben hat, zugrunde zu legen und zu addieren. Soweit der Bieter den (addierten) Umsatz nicht nachweist, führt das zum Ausschluss des kompletten Angebots.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzprojekte
Beschreibung des EignungskriteriumsDetaillierte Darstellung von Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre (Anlage 7-2 der Bewerbungsbedingungen) unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer - der Dauer der Leistungserbringung - des Rechnungswertes - der Beschreibung der Leistung. Die Aufraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens drei Referenzprojekte vergleichbarer Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad nachweisen können.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtPreis
BezeichnungPreis
BeschreibungDer Zuschlag erfolgt für das jeweilige Los auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot hinsichtlich des Preises.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY55FS
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenZulässig
Frist für den Eingang der Angebote14/02/2025 10:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Auftraggeberin behält sich vor, Unterlagen unter Beachtung des § 56 VgV nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung
Eröffnungstermin14/02/2025 10:01:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Eröffnungstermin — BeschreibungBieter und/oder deren Bevollmächtigte sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungAOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
RegistrierungsnummerDE256878834
PostanschriftAugustinerstraße 38
StadtErfurt
Postleitzahl99084
Land, Gliederung (NUTS)Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
LandDeutschland
KontaktpersonGeschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle, Herr Torsten Schröer
E-Mailvergabestelle@plus.aok.de
Telefon+49 80010590-80071
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungDie Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummert:022894990
PostanschriftKaiser-Friedrich-Straße 16
StadtBonn
Postleitzahl53113
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailvk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon+49 228-9499-0
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung55d70aa7-3189-43a1-bed5-6c4d27368d4e-01
Hauptgrund für die ÄnderungAktualisierte Informationen
BeschreibungAchtung: gilt nur für die Lose 19 (Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Erfurt, Gera/Plauen, Suhl) und 20 (Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Dresden, Chemnitz, Leipzig) Die neue Frist für den Eingang der Angebote endet am 21.02.2025 um 10:00 Uhr. Das neue Eröffnungsdatum ist am 21.02.2025 um 10:01 Uhr. Es wird ein neuer Projektraum sowie eine neue Auftragsbekanntmachung erstellt.
10.1.
Änderung
AbschnittskennungPROCEDURE
Beschreibung der ÄnderungenAchtung: gilt nur für die Lose 19 (Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Erfurt, Gera/Plauen, Suhl) und 20 (Lieferung Sanitärhygieneverbrauchsmaterial - Region Dresden, Chemnitz, Leipzig) Die neue Frist für den Eingang der Angebote endet am 21.02.2025 um 10:00 Uhr. Das neue Eröffnungsdatum ist am 21.02.2025 um 10:01 Uhr. Es wird ein neuer Projektraum sowie eine neue Auftragsbekanntmachung erstellt.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8484662a-a751-44b8-850e-9dbdbc514e48  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/02/2025 17:27:35 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung105416-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe33/2025
Datum der Veröffentlichung17/02/2025