106072-2021 - ErgebnisDeutschland-München: Werbekampagnen
OJ S 42/2021 02/03/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke München GmbH
Postanschrift: Emmy-Noether-Straße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: albrecht.melanie@swm.de
Telefon: +49 8923614876
Fax: +49 892361704876
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
SWM Employer Branding und Recruiting-Kampagnen
Referenznummer der Bekanntmachung: SV-YHI-200310-006
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79341400 Werbekampagnen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Durchführung integrierter Employer Branding-Projekte, inkl. Analyse, Kreation, Mediaplanung und -belegung, Evaluation.
Die SWM beauftragen den Lieferanten mit der Durchführung integrierter Employer Branding-Projekte. Dies umfasst die Analyse, die Kreation und Kommunikation von neuen arbeitgeberimagefördernden Recruitingkampagnen sowie die Weiterführung aktuell laufender Kampagnen – einschließlich Entwicklung der Mediastrategie und Evaluation der Kampagnenerfolge und deren Optimierung.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadtwerke München (SWM) sind das kommunale Energie- und Infrastrukturunternehmen der Landeshauptstadt München und haben kurz-, mittel- und langfristig Bedarf an sehr unterschiedlichen Mitarbeiterzielgruppen.
Die SWM positionieren sich seit Jahren bei ihren verschiedenen Zielgruppen mit ihren EVP's als attraktiver Arbeitgeber, jedoch leiden wir diesbezüglich immer noch unter unserer Vergangenheit als Behörde der Landeshauptstadt, attraktive Arbeitsaufgaben zum Beispiel oder auch andere attraktivitätsbildende Benefits werden den SWM nicht zugeschrieben.
Die Arbeitgebermarke SWM mit ihren EVP's ist definiert und für die diversen Bedarfszielgruppen spezifisch zu interpretieren und kommunizieren.
Gesuchte Zielgruppen der SWM sind Azubis im kaufmännischen und technischen Bereich sowie Studierende und Absolventen, Young Professionals und Professionals, hauptsächlich mit folgenden Qualifikationen: Ingenieure, IT'ler, kaufmännische und technisch/gewerbliche Fachkräfte, Techniker und Meister sowie Facharbeiter.
Ziel der Ausschreibung ist das Finden eines Agenturpartners, mit dem wir unsere integrierten EmployerBranding-Projekte ganzheitlich angehen können, d. h. von der Analyse über die Kreation und Kommunikation von neuen arbeitgeberimagefördernden Recruitingkampagnen sowie der Weiterführung von aktuell laufenden Kampagnen – einschließlich Entwicklung der Mediastrategie und Evaluation der Kampagnenerfolge und deren Optimierung.
Unsere Ziele im Employer Branding sind
— Steigerung von Bekanntheit/Beliebtheit der SWM als Arbeitgeber bei ausgewählten Zielgruppen,
— Förderung eines positiven Multiplikatoreneffekts,
— Steigerung von Qualität und ggf. Quantität an Bewerbungseingängen,
— Steigerung der Einstellungszahlen,
— Verringerung der Absprungzahlen während der ersten beiden Berufsjahren bei den SWM.
Das übergreifende Ziel des Employer Brandings der SWM ist schließlich, bis 2025 unter den 5 attraktivsten Arbeitgebern der Region zu rangieren.
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 084-199802
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 4500231574
Bezeichnung des Auftrags:
SWM Employer Branding und Recruiting-Kampagnen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
22/09/2020
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
V.2.6.
Für Gelegenheitskäufe gezahlter Preis

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/02/2021