106222-2022 - ErgebnisDeutschland-Köln: Spracherkennungssoftwarepaket
OJ S 41/2022 28/02/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sobina, Verena
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Digitale Diktat- und Spracherkennungslösung
Referenznummer der Bekanntmachung: Ia2/26/21
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Einführung einer digitalen Diktat und Spracherkennungslösung stellt für die Kliniken der Stadt Köln gGmbH einen weiteren wichtigen Schritt im Zuge der Verbesserung der Dokumentation und Digitalisierung dar.
Das bisher eingesetzte analoge Diktatsystem (mit Kassetten) soll in allen medizinischen Fachabteilungen sowie bei Bedarf auch in Verwaltungsbereichen (z. B. Rechtsabteilung) durch eine digitale Diktat- und Spracherkennungslösung ersetzt werden. Das System muss sich ausbauen lassen zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen wie in der Fördermittelrichtlinie nach §21 Abs. 2 KHSFV unter 4.3.3.2 beschrieben.
Liefergegenstand ist eine Campuslizenz als Software as a Service (deutsche Cloud).
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
48314000 Spracherkennungssoftwarepaket
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das bisher eingesetzte analoge Diktatsystem (mit Kassetten) soll in allen medizinischen Fachabteilungen sowie bei Bedarf auch in Verwaltungsbereichen (z. B. Rechtsabteilung)
durch eine digitale Diktat‐ und Spracherkennungslösung ersetzt werden. Das System muss sich ausbauen lassen zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege und Behandlungsleistungen wie in der Fördermittelrichtlinie nach §21 Abs. 2 KHSFV unter 4.3.3.2 beschrieben.
Die flächendeckende Einführung einer digitalen Diktat‐ und Spracherkennungslösung stellt für die Kliniken Köln eine wichtige strategische Weiterentwicklung und eine operative Optimierungsmaßnahme dar.
Dabei steht die Optimierung und Unterstützung der Arbeitsprozesse im klinischen und administrativen Umfeld und die Verkürzung der Bearbeitungszeiten von Dokumenten im Vordergrund.
Deshalb gehört eine tiefe Integration des digitalen Diktats in CCP von i‐Solutions (Aufruf mit Patientenkontext, Rückinfo zum Diktat ins KIS für Diktatliste o.ä.) zum Projektumfang.
Ebenso muss die Spracherkennung integriert werden (Befüllung aller Felder, Steuerung durch Sprachbefehle).
In den Fachabteilungen sind potentiell
- 600 Ärzt*innen (von insgesamt 750, davon > 150 bereits über Fremdsysteme versorgt oder kein Bedarf) an 500 Arbeitsplätzen
- 130 Schreibkräfte
- 1.480 Pflegekräfte (perspektivisch im Rahmen KHZG geplant an ca. 150 stationären Arbeitsplätzen und ca. 100 Visitenwagen)
- 20 Mitarbeitende in der Verwaltung
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Einführungskonzept / Gewichtung: 25%
Qualitätskriterium - Name: Präsentation / Gewichtung: 5%
Qualitätskriterium - Name: Betriebs‐ und Servicekonzept / Gewichtung: 15%
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 55%
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 246-649423
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Digitale Diktat- und Spracherkennungslösung
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DFC-SYSTEMS GmbH
Ort: Aschheim bei München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/02/2022