Bei der Software Servalino handelt es sich um ein Web-Basiertes System. Die Zulässig-keit der Beschaffung von Servalino im Wege der Verhandlungsvergabe ohne Teilnah-mewettbewerb ist an den Vorgaben des § 14 Abs. 4 Ziffer 2 VgV zu bewerten.
Demnach ist ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag wegen seiner künstlerischen oder technischen Besonderheiten oder aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten (insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie z. B. Patent-, Urheberrechte) objektiv nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann.
Im vorliegenden Falle handelt es sich um technische Besonderheiten, die die Zulässig-keit eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb rechtfertigen sollen. Aus technischen Gründen ist dann kein Wettbewerb vorhanden, wenn für den zu verge-benden Auftrag nur ein Dienstleistungserbringer die erforderliche Befähigung bzw. (Per-sonal- oder Geräte-) Ausstattung oder Erfahrung aufweist (Müller-Wrede/Müller-Wrede § 3 VOF Rdn. 67; Ingenstau/Korbion/Stolz § 3a EU VOB/A Rdn. 47).
Unsere Anforderungen an eine Mängelbearbeitungs-Software decken sich mit denen der anderen Bezirksämter. Mit dem System muss man Mängel aufnehmen können, Firmen beauftragen können, Rechnungen prüfen, ConjectFM einbeziehen können, einen Überblick über Maßnahmen in einem Gebäude haben und ggf. eine Schnittstelle zu ProFiskal nutzen können. Diese Anforderungen erfüllt Servalino seit Langem in folgen-den Bezirken:
Bezirksamt Mitte, Bezirksamt Treptow-Köpenick, Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und Bezirksamt Spandau
Eine technische Besonderheit von Servalino ist, dass die Datenbankstruktur und die im System verwendeten vorgefertigten Workflows bereits sehr gut zu den spezifischen Pro-zessen der Berliner Verwaltung passen. Aufgrund dieser technischen Besonderheiten ist der Aufwand zur Einführung von Servalino geringer als bei jeder anderen vergleichbaren Software (auch im Vergleich zur Einführung des Mängelmanagement- Moduls für con-jectFM). Dadurch, dass das die Berliner Bezirksämter, beginnend mit der Einführung im Bezirk Treptow Köpenick im Jahr 2014, bisher ausschließlich das System Servalino als Mängelmanagement-Software beschafften haben und bis heute nutzen, war die Axentris GmbH in der Lage ihr Programm durch die enge Zusammenarbeit mit den Bezirksämtern über die Jahre so weiterzuentwickeln, dass diese mittlerweile ein einzigartiges Gesamt-produkt anbieten kann. Dieses Produkt sorgt durch die o. g. technischen und weitere organisatorische Besonderheiten für einen sehr geringen Einführungsaufwand und beinhaltet einen auf die Bedürfnisse der Verwaltung zugeschnittenen Service im Betrieb, wie ihn andere Softwareanbieter erst entwickeln müssten.
Die Bezirke, in denen das Programm bislang zum Einsatz kam, bestätigten, dass es stö-rungsunanfällig ist und es zu keinen Abstürzen kommt.
Dies ist ein weiterer Grund warum im Land Berlin kein anderes Mängelbearbeitungspro-gramm eingesetzt wird.
Allein dies rechtfertigt, gemäß Beschluss des OLG Düsseldorf vom 22. Mai 2013 (Verg 16/12) in einem letztlich vergleichbaren Fall (Beschaffung Nachfolgeversion einer be-währten Software im Vergleich zur Beschaffung einer Software, die sich erfolgreich in vergleichbaren Bezirksämtern des Landes Berlin bewährt hat), die Direktvergabe an einen Softwareanbieter. Ausschlaggebend waren auch in diesem Verfahren der Umstel-lungsaufwand (hier Implementierungsaufwand) sowie der Aufwand zur Umschulung von Mitarbeitern.