Zusätzliche Angaben
Das Abrufen der Vergabeunterlagen war über den anonymisierten Zugang möglich. Dem Bieter wurde allerdings empfohlen, sich einmalig registrieren zu lassen, um so unmittelbar zusätzliche, nachträgliche Informationen erhalten zu können.
Der Bieter wurde gebeten, seinem schriftlichen Angebot das Angebot auf Datenträger (CD) im Format GAEB.d84 beizulegen. Dies diente der Vereinfachung und der Vermeidung von Übertragungsfehlern bei der Angebotsauswertung. Die digitale Datei musste hinsichtlich der geforderten Eintragungen inhaltsgleich mit dem eingereichten Papierexemplar sein. Bei Abweichungen galt das Papierexemplar. Sollte der Bieter keine computergestützte Kalkulation angewendet haben, entfiel dieser Punkt (Die fehlende Vorlage war KEIN Ausschlussgrund).
Gleiche Angebotssummen:
Im Falle nach einer Wertung gleichauf liegender Angebote wurde der bezuschlagte Bieter durch Losentscheid ermittelt.
Skonto:
Preisnachlässe mit Bedingungen (Skonto) wurden bei der Auswertung der Angebote nur berücksichtigt, wenn die Zahlungsfrist mindestens 14 Tage betrug. Sollten kürzere Zahlungsfristen im Angebot ausgewiesen worden sein, wurden diese nicht bei der Auswertung der Angebote berücksichtigt, blieben allerdings Inhalt des Angebotes und wurden im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Nebenangebote:
Nebenangebote waren nicht zugelassen.
Vertrags-/Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen:
Vertrags-/Geschäftsbedingungen sowie Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers (sollten diese irrtümlicherweise bei einer Angebotsabgabe beigefügt worden sein) wurden nicht Vertragsbestandteil. Es haben die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Auftraggebers gegolten.
Urkalkulation:
Im Falle einer Auftragserteilung hatte der AN seine Urkalkulation auf gesondertes Verlangen in einem versiegelten Umschlag für die Zeit bis zum Abschluss der Baumaßnahme bei dem AG zu hinterlegen. Die Urkalkulation kann nach vorbehaltloser Annahme der Schlusszahlung vom AN zurückgefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YD6Y3PE