106433-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Schongau: Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
OJ S 41/2022 28/02/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau
Postanschrift: Marie-Eberth-Str. 6
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe_KHGmbH@kh-gmbh-ws.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinkrankenhaus2030.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: juristische Person privaten Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Angiographiegerät Artis Pheno
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33110000 Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Angiographiegeräts Artis Pheno für einen interdisziplinären OP-Saal
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Hauptort der Ausführung: Schongau
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung und Bereitstellung eines Angiographiegeräts des Typs Artis pheno für einen interdisziplinären OP-Saal
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Der Auftraggeber erachtet folgende technische Anforderungen als zwingend erforderlich:
Aus Gründen der Baustatik kommt nur ein rein bodenmontiertes System in Frage. Eine statische Ertüchtigung der Decke des OP-Saales, in dem das System zum Einsatz kommen wird, wäre zwar möglich, aber mit einer erheblich längeren Umbauzeit und erheblichen Unsicherheiten verbunden. Daher wird ein bodenmontiertes System gewählt.
Für eine interdisziplinäre Nutzung des OP-Saales auch ohne Angiographiesystem muss sich das zu beschaffende Gerät in eine den OP-Ablauf nicht störende Parkposition bewegen lassen, ohne dass der Zugang zum OP-Tisch beeinträchtigt ist. Aus der Parkposition muss das System ggf. innerhalb weniger Sekunden zum Patiententisch bewegt und völlig flexibel positioniert werden können. Dies muss auch jederzeit während eines laufenden Eingriffes geschehen können.
Die Anlage muss vollständig kompatibel mit einem OP-Tischsystem sein, welches für verschiedene Fachdisziplinen auswechselbare Tischplatten und Zubehör anbietet.
Zur Sicherheit von Patienten, Mitarbeitern und Gerät muss das Gerät in Kombination mit dem OP-Tisch ein Kollisionsschutzsystem mittels Sensoren aufweisen. Durch den in der Höhe einstellbaren C-Bogen muss das Isozentrum auch bei schräggestellter Tischplatte erhalten bleiben, dies ist Voraussetzung für beste Ergebnisse bei CO2-Angiographie und 3D-Scan.
Das ausgewählte Gerät erfüllt die vorstehenden Voraussetzungen. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Erhalt der Decke, des Bodens (Ausnahme Fuß des Röntgensystems) und der Wandverkleidungen zu. Somit ist neben einer Verkürzung der Umbauzeit (und damit auch der Zeit, in der der OP-Saal nicht genutzt werden kann) eine Reduzierung der Planungs- und Baukosten gewährleistet und das Risiko von Verzögerungen hinsichtlich der Lieferung und Ausführung sämtlicher an einem Umbau zur statischen Ertüchtigung beteiligten Gewerke erheblich minimiert.
Daneben verfügt das gewählte System über einen Detektor mit Abmessungen von 30x40cm und eine laterale Abdeckung von mind. 190cm beim 2-D Scan. Die C-Bogenöffnung von 95cm ist besonders weit und bietet daher die seitens des Auftraggebers für zwingend erachtete Möglichkeit, auch schwergewichtige Patienten zu behandeln.
Schließlich bietet der Auftragnehmer ein hervorragendes Konzept in Bezug auf Strahlenschutz und Bildqualität, da sich fünf Parameter (Spannung, Stromstärke, Zeit, Fokus und Filter) unabhängig vom Angulationsgrad automatisch anpassen.
Der Auftraggeber hat eine Markterkundung durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorstehenden Anforderungen nur durch das System Artis pheno erfüllt werden, welches nur im Direktvertrieb vom Auftragnehmer erworben und installiert werden kann. Im Rahmen der Markterkundung konnten keine vertretbaren Alternativen identifiziert werden.
Daher ist nur der Auftragnehmer in der Lage, den vorliegenden Lieferauftrag auszuführen. Die Beschaffung des Geräts im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach §14 Abs.4 Nr.2 lit. b) VgV zulässig.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Angiographiegerät Artis pheno
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
23/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Siemens Healthcare GmbH
Postanschrift: Henkestr. 127
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Dieser wird im Vorliegenden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht, da die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Da es sich um ein Pflichtfeld handelt, wurde der fiktive Wert von 1 EUR angegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/02/2022