107200-2023 - ErgebnisDeutschland-Starzach: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
OJ S 36/2023 20/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Starzach
Postanschrift: Hauptstr. 15
Ort: Starzach
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72181
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gemeindeverwaltung Starzach, Herr Bürgermeister Noé und Simone Bohsung, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
E-Mail: simone.bohsung@kohlergrohe.de
Telefon: +49 711/7696393-2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.starzach.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VgV Freianlagen | Grundschule und Sporthalle Starzach-Bierlingen
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Starzach beabsichtigt die Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule mit Ganztagesschule entsprechend den notwendigen Schulraumflächen nach aktueller Schulbauförderrichtlinie.
Für die notwendigen Schulraumflächen und die neue Einfeld-Sporthalle steht das Grundstück mit einer Größe von 18.275 m² zur Verfügung. Das vorhandene Schulhaus bleibt weitestgehend unberührt.
Der Ganztagesbereich und die Sporthalle sind als Neubauten geplant. Die neue Sporthalle wird in einem neuen Gebäudeflügel in die bestehende Topografie eingepasst. Hierzu wird ein kleiner Gebäudeteil in Richtung Norden abgerissen. Die Maßnahme soll bei laufendem Betrieb durchgeführt werden.
Der Neubauteil soll überwiegend in Holzbauweise errichtet werden, alle erdberührten Bauteile werden in Massivbauweise ausgeführt. Der Neubau erhält eine Holzfassade.
Zur Weiterentwicklung der bestehenden Grundschule hat die Gemeinde Starzach 2019 einen Wettbewerb mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Das Freiburger Büro K9 Architekten, Bogards Lösch Piribauer ist als Sieger aus dem Wettbewerb hervorgegangen.
Die Flächen für den Neubau der Mensa und Ganztagesbetreuung sowie für die neue Einfeld-Sporthalle umfassen ca. 1.700m².
Für die Freianlagen sind befestigte Flächen für den Pausenhof, die Außenspielfläche und für den Allwetterplatz mit Kleinspielfeld (22x44m) vorzusehen. Insgesamt soll eine Fläche von ca. 3.600m² neu geplant werden. Es kann von ca. 2.600m² für den Schulhof und für den Umgriff des Neubaus ausgegangen werden sowie ca. 970m² für den Kunstrasenplatz.
.
Es werden Fördermittel beantragt.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 24.06.2022 statt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71420000 Landschaftsgestaltung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Hauptort der Ausführung: Starzach-Bierlingen
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gesucht wird ein Landschaftsarchitekt/in für die Planungs- und Bauüberwachungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 auf der Grundlage der HOAI 2021, §§ 38-40 für Freianlagen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektorganisation / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 30
Kostenkriterium - Name: Honorarangebot / Gewichtung: 20
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
Voraussichtliche weitere Termine:
Verhandlungsgespräche am 24.06.2022.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 043-111955
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
06/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Siegmund und Winz Landschaftsarchitekten PartGmbB
Postanschrift: Friedrichstraße 46
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform in Textform i. S. v. § 11 EU Abs. 4 VOB/A, § 126b BGB einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die – anonymisierten – Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/02/2023