Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 01: Im Vertrag ist die Sicherung mittels ATWS nicht vorgesehen. Aufgrund der erheblichen Lärmbeeinträchtigungen für die Anwohner hat man von einer Sicherung über ATWS abgesehen.
Zuschläge für Sonntagsarbeit wurden vertraglich nicht vereinbart.
Vertraglich vereinbart ist der Auf- und Abbau von Langsamfahrsignalen unter der Pos. 03.01.0050 mit einer Menge von 4,00 St. Ebenfalls vertraglich vereinbart ist unter Pos. 03.01.0080 Signal Lf1, ungültig machen und unter Pos. 03.01.0150. Signal Lf 2 o. Lf3, außer/in Betrieb setzen.Im Zuge der Vorabmaßnahmen ist die Sicherung mittels ATWS notwendig. Ebenfalls sind aufgrund der Sperrpausen am Wochenende Zuschläge für die Sonntagsarbeit notwendig.
Der AN gibt an, dass die ausgeschriebene Menge der Pos. 03.01.0050 nicht ausreichend ist, da zu jedem Schichtbeginn und -ende die La-Stelle aktiviert bzw. deaktiviert werden muss.