107339-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-München: Entwicklung von kundenspezifischer Software
OJ S 41/2022 28/02/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R
Nationale Identifikationsnummer: DE212
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanager
E-Mail: Ausschreibungen.Zentraleinkauf@br.de
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.br.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der Software "Fransy"
Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0014
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Weiterentwicklung der Funktionalität der Software "FRANSY".
Die Software FRequenz ANalyse SYstem (FRANSY) wird seit Jahren bei ARD und Deutschlandradio vorwiegend für die Planung und den Schutz der terrestrischen Rundfunksendernetze und das Frequenzmanagement zum Zwecke der Verbreitung ihrer Angebote, insbesondere auch ihrer Gemeinschaftsangebote, im Rahmen der Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages eingesetzt.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 650 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Bedingungen für den Einsatzzweck sind auch von externen Einflüssen wie z.B. Rahmenbedingungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) und der Bundenetzagentur abhängig und erfordern daher eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Funktionalität von FRANSY.
Die Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung läuft bis 31.12.2024.
Darüber hinaus entsteht durch weitergehende fachliche Anforderungen ein Bedarf zur Weiterentwicklung. Die Rahmenvereinbarung VERLÄNGERT SICH nach dem 31.12.2024 JÄHRLICH UNBESCHRÄNKT um jeweils 1 Jahr, wenn keine der beiden Parteien zu einer festgelegten Frist kündigt.
Grund für die automatische, unbeschränkte Verlängerung:
Die vom Bayerischen Rundfunk in Zusammenarbeit mit Firma Con Terra entwickelte Software Fequenzanalysesystem "Fransy" beinhaltet das Softwaremodul map.apps, entwickelt und lizensiert von Firma Con Terra.
Dieses Softwaremodul kann nur vom Lizenzgeber, Firma Con Terra an die stetig ebenfalls weiterzuentwickelnde Software "Fransy" angepasst werden.
Das Vergabevolumen beträgt für die Grundlaufzeit bis 31.12.2024 mindestens 680 Personentage.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Nach Ablauf der Grundlaufzeit (am 31.12.2024) verlängert sich die Rahmenvereinbarung von Jahr zu Jahr (unbeschränkt) um jeweils 12 Monate.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Am 15.12.2021 hat der BR entschieden, mit Firma Con Terra eine Rahmenvereinbarung zur Weiterentwicklung der SW "Fransy" zu schließen. Dieses Datum ist in dieser Ex-ante Transparenzbekanntmachung in Abschnitt V.2.1 eingetragen.
Im Anschluss an die Entscheidung wurden die Konditionen für diesen Auftrag verhandelt.
Der Auftrag an Firma Con Terra soll nach dem 06.03.2022 erteilt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die vom Bayerischen Rundfunk in Zusammenarbeit mit Firma Con Terra entwickelte Software Fequenzanalysesystem "Fransy" beinhaltet das Softwaremodul map.apps, entwickelt und lizensiert von Firma Con Terra.
Dieses Softwaremodul kann nur vom Lizenzgeber, Firma Con Terra an die stetig ebenfalls weiterzuentwickelnde Software "Fransy" angepasst werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 036-093862

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
15/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Con Terra GmbH
Postanschrift: Martin-Luther-King-Weg 20
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 650 000,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Verkabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 08921762411
Fax: +49 08921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
23/02/2022