CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Nachtrag Nr. 105_Überarbeitung Leistungsverzeichnis Baulos 7.2 wegen neuem Standardleistungskatalog
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:
BAB 72, Abschnitt 5.2, Rötha - A38
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5+6
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 02/04/2014
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22-L0008-13
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 16/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: EIBS Entwurfs- und Ingenieurbüro Straßenwesen GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Für das Baulos 7.2 wurde die Ausschreibungsunterlage Anfang Juni 2021 dem AG übergeben. Im Sommer 2021 (Juli – September) wurde durch die FGSV ein neuer Standardleistungskatalog herausgebracht. Damit wurde es erforderlich, das bisherige Leistungsverzeichnis des Bauloses 7.2 in einer Vielzahl der Positionen zu überarbeiten (ca. 70 %).
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses hinsichtlich geänderter Standardleistungskataloge ist nicht Bestandteil des Grundvertrags und kann nur vom bisherigen Auftragnehmer erfolgen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)