Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, in Bayreuth einen Neubau für ein Studentenwohnheim zu errichten. Dieses Studentenwohnheim muss eine Bruttogeschossfläche von mindestens 4.500 m² BGF haben mit mindestens 180 Einzel-Apartments für Studierende und mindestens 60 Außenstellplätze für Kraftfahrzeuge. Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studentenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims in Bayreuth.
Der Auftragnehmer hat ein Studentenwohnheim mit mindestens 180 Einzel-Apartments, und mindestens 60 Außenstellplätze für Kraftfahrzeuge zu planen und entweder auf seinem Grundstück oder auf einem Grundstück eines Dritten schlüsselfertig zu errichten und an den Auftraggeber zu übereignen. Das zu übereignende Grundstück muss mindestens eine Fläche von 4.000 m² umfassen und das gesamte Gebäude muss im Umkreis von 500m Metern Luftlinie vom Wohnheim am Tappert, Dr.-Klaus-Dieter-Wolff Str. 5, 95448 Bayreuth liegen.
Der Baupreis pro Wohneinheit inkl. Außenanlagen und der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 108.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit").
Der Baupreis pro Außenstellplatz inkl. der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,00 EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz).
Insgesamt darf eine Gesamtkostenobergrenze für alle Wohneinheiten inklusive Außenstellplätzen von 20.250.000,00 EUR (brutto) nicht überschritten werden.
Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studentenwohnheims mit mindestens 180 Apartments mit einer Größe zwischen einschließlich von 20 m² bis 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Bayreuth auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks mit einer Mindestgröße von 4.000 m² innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme.
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Unterauftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen.
Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studentenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind.
Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten.
Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen.
Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien
- Wirtschaftlichkeit;
- Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen;
- Attraktivität der Gestaltung der Zimmer;
bei gleicher Gewichtung.
Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025, spätestens zum 31.08.2024 erfolgen.