108089-2022 - ErgebnisDeutschland-Bayreuth: Bauarbeiten für Studentenwohnheime
OJ S 42/2022 01/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Bauleistung
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Studentenwerk Oberfranken v.d.d. Geschäftsführer Josef Tost
Postanschrift: Universitätsstraße 30
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf
E-Mail: einkauf@studentenwerk-oberfranken.de
Telefon: +49 921552-387
Fax: +49 921555-999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.studentenwerk-oberfranken.de/en/homepage.html
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inkl. Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims
Referenznummer der Bekanntmachung: StwO_Studentenwohnheim_Totalunternehmerleistungen_1563_2021
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
45214700 Bauarbeiten für Studentenwohnheime
II.1.3.
Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims in Bayreuth.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 17 016 806,72 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Studentenwerk Oberfranken Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, in Bayreuth einen Neubau für ein Studentenwohnheim zu errichten. Dieses Studentenwohnheim muss eine Bruttogeschossfläche von mindestens 4.500 m² BGF haben mit mindestens 180 Einzel-Apartments für Studierende und mindestens 60 Außenstellplätze für Kraftfahrzeuge. Das Studentenwerk Oberfranken beabsichtigt, die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen für das Studentenwohnheim an einen Totalunternehmer zu vergeben.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher Totalunternehmerleistungen (Bauleistung inklusive der erforderlichen Planungsleistungen - LPH 1 bis 5; 8 und 9) für den Neubau eines Studentenwohnheims in Bayreuth.
Der Auftragnehmer hat ein Studentenwohnheim mit mindestens 180 Einzel-Apartments, und mindestens 60 Außenstellplätze für Kraftfahrzeuge zu planen und entweder auf seinem Grundstück oder auf einem Grundstück eines Dritten schlüsselfertig zu errichten und an den Auftraggeber zu übereignen. Das zu übereignende Grundstück muss mindestens eine Fläche von 4.000 m² umfassen und das gesamte Gebäude muss im Umkreis von 500m Metern Luftlinie vom Wohnheim am Tappert, Dr.-Klaus-Dieter-Wolff Str. 5, 95448 Bayreuth liegen.
Der Baupreis pro Wohneinheit inkl. Außenanlagen und der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 108.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Wohneinheit").
Der Baupreis pro Außenstellplatz inkl. der anteiligen Grundstückserwerbskosten darf 4.500,00 EUR (brutto) nicht überschreiten (im Folgenden zusammengefasst nur "Außenstellplatz).
Insgesamt darf eine Gesamtkostenobergrenze für alle Wohneinheiten inklusive Außenstellplätzen von 20.250.000,00 EUR (brutto) nicht überschritten werden.
Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) und Übereignung des Studentenwohnheims mit mindestens 180 Apartments mit einer Größe zwischen einschließlich von 20 m² bis 21 m² mit den baurechtlich erforderlichen oberirdischen Stellplätzen für Studierende in Bayreuth auf dem Grundstück des Auftragnehmers oder eines Dritten inklusive eines Antrags auf Eintragung einer Vormerkung über den Erwerb eines für das Vorhaben geeigneten Grundstücks mit einer Mindestgröße von 4.000 m² innerhalb von acht (8) Wochen nach der Erteilung des Zuschlags an das Studentenwerk Oberfranken sowie der späteren Übereignung spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme.
Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragender Unterauftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen.
Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studentenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage [807], die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind.
Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten.
Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen.
Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen Planungswettbewerb in Form eines Einladungswettbewerbs durchzuführen in Anlehnung an §§ 69 ff. VgV für die Errichtung des gesamten Wohnheims inklusive der Planung der Freianlagen, mit folgenden Kriterien
- Wirtschaftlichkeit;
- Ästhetik des Gebäudekomplexes inkl. Fassade und Freianlagen;
- Attraktivität der Gestaltung der Zimmer;
bei gleicher Gewichtung.
Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme müssen vor dem Beginn des Wintersemesters 2024/2025, spätestens zum 31.08.2024 erfolgen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 50
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 100
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 139-368795
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
21/02/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Riedel Bau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Silbersteinstraße 4
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 17 016 806,72 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRX57
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531-277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
24/02/2022