108345-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen – Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
OJ S 32/2026 16/02/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
E-Mailvergabestelle@zaoe.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersUmweltschutz
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelÜbernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
BeschreibungÜbernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Verfahrens0198999c-8e07-4446-a17c-34b723f2b7ea
Interne Kennung2025-14-GF-EU
VerfahrensartOffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftMeißner Straße 151 a  
StadtRadebeul
Postleitzahl01445
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - Vergabeverordnung
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftRichtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelRegion Meißen
BeschreibungLeistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Meißen: 6.800 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 4.073 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.727 t/a
Interne KennungLOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtMeißen
Postleitzahl01662
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungRecycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten 100 %
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
5.1.
LosLOT-0002
TitelRegion Riesa-Großenhain
BeschreibungLeistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Riesa-Großenhain: 4.684 t; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 2.806 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 1.878 t/a
Interne KennungLOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtGroßenhain
Postleitzahl01558
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungRecycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten 100 %
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
5.1.
LosLOT-0003
TitelRegion Sächsische Schweiz
BeschreibungLeistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Sächsische Schweiz: 5.807 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.412 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.395 t
Interne KennungLOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtPirna
Postleitzahl01796
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungRecycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten 100 %
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
5.1.
LosLOT-0004
TitelRegion Weißeritzkreis
BeschreibungLeistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen. Region Weißeritzkreis: 5.359 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.149 t, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.210 t
Interne KennungLOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen
Beschreibung der OptionenVerlängerungsoption 1 x 2 Jahre und 1 x 1 Jahr bis längstens 31.12.20232
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtFreital
Postleitzahl01705
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2027
Enddatum der Laufzeit31/12/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeVerringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
BeschreibungRecycling von Papierabfällen
Konzept zur Verringerung der UmweltauswirkungenDer Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtKosten
BezeichnungKosten 100 %
BeschreibungWertungspreis
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstelltZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge1 535 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungNehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsÜbernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des Angebots99 000,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRegion Meißen
Datum der Auswahl des Gewinners04/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses05/01/2026
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge3
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0002
Status der PreisträgerauswahlEs wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurdeEntscheidung des Beschaffers aufgrund unzureichender Mittel
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0003
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungKühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsÜbernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0003
Wert des Angebots110 000,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRegion Sächsische Schweiz
Datum der Auswahl des Gewinners04/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses29/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0004
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungBecker Umweltdienste GmbH
Angebot
Kennung des Angebots556960-2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0004
Wert des Angebots98 000,00 EUR
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsRegion Weißeritzkreis
Datum der Auswahl des Gewinners04/12/2025
Datum des Vertragsabschlusses08/12/2025
Organisation, die den Auftrag unterzeichnetZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungZweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Registrierungsnummer14627-ZV01-06
PostanschriftMeißner Straße 151 a
StadtRadebeul
Postleitzahl01445
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
E-Mailvergabestelle@zaoe.de
Telefon+493514040450
Internetadressehttps://www.zaoe.de
Profil des Erwerbershttps://evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
RegistrierungsnummerID
PostanschriftBraustraße 2
StadtLeipzig
Postleitzahl04107
Land, Gliederung (NUTS)Leipzig, Kreisfreie Stadt (DED51)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@lds.sachsen.de
Telefon+493419773800
Internetadressehttps://lds.sachsen.de
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0101
Offizielle BezeichnungKühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 19348956
PostanschriftHauptstraße 100
StadtHeidenau
Postleitzahl01809
Land, Gliederung (NUTS)Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
LandDeutschland
E-Mailinfo@kuehl-gruppe.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0003
8.1.
ORG-0102
Offizielle BezeichnungNehlsen Sachsen GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 263607698
PostanschriftRadeburger Straße 65
StadtNiederau - Gröbern
Postleitzahl01689
Land, Gliederung (NUTS)Meißen (DED2E)
LandDeutschland
E-Mailinfo.sachsen@nehlsen.com
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0103
Offizielle BezeichnungBecker Umweltdienste GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE 140848237
PostanschriftSandstraße 116
StadtChemnitz
Postleitzahl09114
Land, Gliederung (NUTS)Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
LandDeutschland
E-Mailinfo@becker-umweltdienste.de
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0004
8.1.
ORG-0104
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung019c31ec-444d-457e-8eff-69e2206f4f3c  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung12/02/2026 15:08:02 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung108345-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe32/2026
Datum der Veröffentlichung16/02/2026