10928-2026 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs – Landeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
OJ S 5/2026 08/01/2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt Wiesbaden
E-Mailvergabestelle@goerg.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelLandeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
BeschreibungLandeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
Kennung des Verfahrensf2bb4043-13f1-4edf-a798-f212681aac22
Interne Kennung60558-24
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92350000 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SM5GY#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelLandeshauptstadt Wiesbaden - Wettbewerbliches Auswahlverfahren zur Überlassung des Spielbankbetriebs an dritte Personen
BeschreibungDie Hessische Landeshauptstadt Wiesbaden ist eine Spielbankgemeinde nach § 2 des Hessischen Gesetzes über Spielbanken und Online-Casinospiele (HSpielbOCG). Als solche wird ihr eine Spielbankerlaubnis nach § 3 Abs. 1 HSpielbOCG erteilt werden. Die Spielbank Wiesbaden gehört zu den bekanntesten und traditionsreichsten Spielbanken in Deutschland und zählt jährlich ca. 300.000 Besucher. Die Spielbank Wiesbaden besteht aus dem Großen Spiel, welches im ehemaligen Weinsaal des Kurhauses Wiesbaden untergebracht ist, sowie dem Kleinen Spiel in den angrenzenden Kurhauskolonnaden. Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt die Spielbank, Kurhausplatz 1, 65189 Wiesbaden, nicht selbst, sondern hat von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Spielbetrieb durch eine dritte Person ("Spielbankunternehmerin") ausüben zu lassen. Die Räumlichkeiten der Spielbank im Kurhaus Wiesbaden werden der Spielbankunternehmerin durch die TriWiCon - Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Wiesbaden ("TriWiCon") - auf der Grundlage des Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrages Spielbank Wiesbaden zur Verfügung gestellt. Sowohl die aktuelle Überlassung des Spielbankbetriebes an Dritte als auch der Miet- und Gebrauchsüberlassungsvertrag Spielbank Wiesbaden sind bis zum 31.12.2025 befristet. Aus diesem Grund beabsichtigen die Landeshauptstadt Wiesbaden und die TriWiCon, jeweils bezogen auf ihren Teil, die Überlassung des Spielbetriebs an Dritte sowie der Überlassung der Räumlichkeiten neu aufzulegen. Dabei soll der bisherige Spielmix aus Klassischem Spiel wie Roulette und Kartenspielen und Automatenspiel im Grundsatz bestehen bleiben. Gegenstand des vorliegenden wettbewerblichen Auswahlverfahrens ist die Zulassung des Spielbankbetriebs durch Dritte und die Umsetzung der im Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (GlüStV 2021) festgelegten Ziele sowie die Überlassung der Räumlichkeiten ab dem 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Laufzeit kann einvernehmlich um weitere 5 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG). Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann, soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.
Interne Kennung60558-24
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 92350000 Dienstleistungen des Spiel- und Wettbetriebs
Optionen
Beschreibung der OptionenDie Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Art und Umfang der Verlängerung entsprechen dem bisher genehmigten Spielbetrieb. Soweit die Erlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 2033 beantragt ist, gelten die Verhandlungen zwischen der Erlaubnisinhaberin und dem Spielbankunternehmer als gescheitert. Die Erlaubnisinhaberin und der Spielbankunternehmer werden sich vor Antragstellung darüber abstimmen, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtWiesbaden
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns01/01/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen1
Weitere Informationen zur VerlängerungDie Überlassung des Spielbankbetriebs kann einmalig einvernehmlich um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 4 HSpielbOCG), berechnet ab dem in Nr. I.1. des beiliegenden Entwurfs des Verwaltungsakts festgesetzten Beginn der Befugnis zur Ausübung des Spielbetriebs. Die Landeshauptstadt Wiesbaden weist bereits jetzt darauf hin, dass ihr Einvernehmen nur erteilt werden kann soweit der ordnungsrechtlich und wirtschaftlich einwandfreie Betrieb der Spielbank weiterhin sichergestellt ist und die Spielbankerlaubnis eine Verlängerungsoption der Erlaubnis vorsieht. Art und Umfang der Verlängerung entsprechen dem bisher genehmigten Spielbetrieb. Soweit die Erlaubnis nicht bis zum 31. Dezember 2033 beantragt ist, gelten die Verhandlungen zwischen der Erlaubnisinhaberin und dem Spielbankunternehmer als gescheitert. Die Erlaubnisinhaberin und der Spielbankunternehmer werden sich vor Antragstellung darüber abstimmen, ob eine Verlängerung in Betracht kommt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG
BeschreibungGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 1 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Sicherheitskonzept (30 %) ii) Sozialkonzept (70 %)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG
BeschreibungGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für eine dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 2 HSpielbOCG (20 %) anhand i) Plan-GuV (70 %) ii) Liquiditätsplanung (15 %) iii) Investitions-/Kapitalbedarfsplanung (15 %)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl20
Kriterium
ArtQualität
BezeichnungGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG
BeschreibungGüte und Qualität der konzeptionellen Darstellung der "Gewähr für einen wirtschaftlichen Betrieb der Spielbank" gemäß § 5 Abs. 6 Nr. 3 HSpielbOCG (40 %) anhand i) Spielkonzept (25 %) ii) Personalkonzept (25%) iii) Werbung und Sponsoring zur Standortförderung (15%) iv) Kontinuität (10%) v) Nachhaltigkeitskonzept (10%) vi) Pacht (7,5%) vii) Gastronomiekonzept (7,5 %)
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl40
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltLandeshauptstadt Wiesbaden
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen VerträgeNicht veröffentlicht 
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Angabe "Wert aller im Rahmen dieses Verfahrens vergebenen Aufträge ohne MwSt." ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0001
Status der PreisträgerauswahlEs wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSpielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Angebot
Kennung des Angebots10.11.2025
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0001
Wert des AngebotsNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Angabe "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt." ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Bei dem Angebot handelt es sich um eine VarianteNicht veröffentlicht
BegründungscodeGeschäftliche Interessen eines Wirtschaftsteilnehmers
Begründung für eine spätere VeröffentlichungDie Angabe "Wert des bezuschlagten Angebots ohne MwSt." ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 12 Abs. 1 Satz 2 KonzVgV i. V. m. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV unterbleiben.
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des Auftrags1
TitelAuftragsvergabe Spielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses11/12/2025
6.1.4.
Statistische Informationen
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge
Art der eingegangenen EinreichungenAngebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungLandeshauptstadt Wiesbaden
RegistrierungsnummerDE113823704
PostanschriftSchlossplatz 6
StadtWiesbaden
Postleitzahl65183
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
KontaktpersonGÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
E-Mailvergabestelle@goerg.de
Telefon+49 69170000154
Internetadressehttps://www.wiesbaden.de/
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierungspräsidium Darmstadt, Vergabekammer des Landes Hessen
Registrierungsnummer+49 6151126601
PostanschriftWilhelminenstraße 1 - 3 (Wilhelminenhaus)
StadtDarmstadt
Postleitzahl64283
Land, Gliederung (NUTS)Darmstadt, Kreisfreie Stadt (DE711)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon+49 6151126601
Fax+49 6151125816
Internetadressehttps://rp-darmstadt.hessen.de/infrastruktur-und-wirtschaft/oeffentliches-auftragswesen/vergabekammer
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungSpielbank Wiesbaden GmbH & Co. KG
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerDE811373758
PostanschriftKurhausplatz 1
StadtWiesbaden
Postleitzahl65189
Land, Gliederung (NUTS)Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
LandDeutschland
E-Mailinfo@spielbank-wiesbaden.de
Telefon+49 611536100
Internetadressehttps://www.spielbank-wiesbaden.de/
Rollen dieser Organisation
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer
Staatsangehörigkeit des EigentümersDeutschland
Gewinner dieser LoseLOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungb456da2b-249d-42cc-8783-7cbe4cae7c02  -  01
FormulartypErgebnis
Art der BekanntmachungBekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung07/01/2026 14:51:01 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung10928-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe5/2026
Datum der Veröffentlichung08/01/2026