ZuschlagskriterienQualitätskriterium - Name: In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht wurden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprachen. Die Eignung wurde auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Folglich wurde mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden und unabhängig von der Anzahl der im losspezifischen Preisblatt benannten und bepreisten Modelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Dies beinhaltet Qualitäts- und Kostenkriterien. Daher wurde dieser Punkt unter Qualitäts- und Kostenkriterien gleichermaßen aufgeführt. / Gewichtung: 100 / Gewichtung: 100
Kostenkriterium - Name: In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden und deren Angebote nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, also insbesondere form- und fristgerecht eingereicht wurden und den inhaltlichen Anforderungen dieser Ausschreibung entsprachen. Die Eignung wurde auf Basis der in der Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Folglich wurde mit allen geeigneten Bietern, die nicht gemäß §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen wurden und unabhängig von der Anzahl der im losspezifischen Preisblatt benannten und bepreisten Modelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Dies beinhaltet Qualitäts- und Kostenkriterien. Daher wurde dieser Punkt unter Qualitäts- und Kostenkriterien gleichermaßen aufgeführt. / Gewichtung: 100 / Gewichtung: 100