109740-2023 - ErgebnisDeutschland-Winsen/Luhe: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
OJ S 37/2023 21/02/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle für die Stadt Buchholz i.d.N.
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@LKHarburg.de
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz i.d.N.
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022.0443
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
79400000 Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Einrichtung eines Innenstadtmanagements in Buchholz durch Bereitstellung einer Innenstadtmanagerin bzw. eines Innenstadtmanagers in Teilzeit mit Vor-Ort-Präsenz
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
79411100 Beratungsdienste im Bereich Wirtschaftsförderung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE933 Harburg
Hauptort der Ausführung: Stadt Buchholz i.d.N. Rathausplatz 1 21244 Buchholz i.d.N.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Wie andere Städte und Gemeinden ist auch Buchholz von tiefgreifenden Veränderungen in der Innenstadt betroffen. Das gilt vor allem für einen anhaltenden Strukturwandel im Einzelhandel. Aber auch andere Nutzungen sind zum Teil in ihren jetzigen Angebots-und Betriebsformen nur noch gering gefragt oder nicht mehr tragfähig. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie beschleunigen diese strukturellen Entwicklungen zusätzlich und decken die drängenden Handlungsbedarfe auf. Es bedarf zum Teil erheblicher funktionaler, städtebaulicher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren, um die generelle Funktion dieser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern.
Neben vielen Herausforderungen bietet der anstehende Transformationsprozess aber auch vielfältige Chancen, die es zu erkennen und in guten Lösungen umzusetzen gilt. Eine Neuorientierung von bislang stark einzelhandelsgeprägten Quartieren und Handlungsräumen hin zu neuen multifunktio-nalen Nutzungen mit einer Vielzahl von Akteuren eröffnet ganz neue Möglichkeitsräume.
Der Bund möchte Städte und Gemeinden daher im Rahmen des Bundesprogramms "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" bei der Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und deren teilweisen Umsetzung fördern. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und auch struktureller Problemlagen ("Verödung") in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu unterstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und kooperativen Orten (weiter)entwickelt werden.
Die Stadt Buchholz wurde in das Förderprogramm mit dem Projekt "Vielfalt erleben" aufgenommen. Der Förderzeitraum ist auf die nächsten drei Jahre bis 31. August 2025 ausgelegt.
Der durch die Pandemie erzeugte Rückzug ins Private und die deutlich zunehmende Nutzung des Online-Handels machen rasches Handeln erforderlich. So müssen Bemühungen intensiviert wer-den, die die Menschen wieder in die Innenstädte locken, damit das Gesamtgefüge der Innenstadt als Ort der Begegnung und des kulturellen Lebens erhalten bleibt.
Um dies zu erreichen, soll ein gefördertes Innenstadtmanagement in Buchholz installiert werden, welches sich dieser Problemlagen annimmt und Lösungen im Dialog und mit lokalen Partnern umsetzt.
Hierfür sucht die Stadt Buchholz i.d.N. als öffentliche Auftraggeberin ein geeignetes Unternehmen als Auftragnehmer.
Da die Fördermittel des Bundes an die Projekte und Haushaltsjahre gebunden sind, stehen der Finanzrahmen und die Laufzeit für das Innenstadtmanagement fest. Dieses kann längstens bis 31. August 2025 laufen (Ende des Förderzeitraums) und insgesamt ist ein Budget in Höhe von max. 360.000 EUR brutto vorgesehen
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Kriterium / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 005-010526
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTMYYDYWWEXWQS2
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/02/2023