Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Der Abruf zur Lieferung von Kabeln, die Kabelverlegung, die Lagerung der Kabeltrommeln und Freimeldung leerer Kabelrrommeln obliegen dem Auftragnehmer. Die beigestellten Kabel werden in Werkslängen zur Verengung zur Verfügung gestellt. Verbleibende Restlängen sollen durch den Auftragnehmer von den Kabeltrommeln abgewickelt und gekürzt werden. Die Erbringung dieser Leistung ist nicht vom Vertrag zu trennen, da dadurch:
— bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung, der Montage und den Nachweisen vor Ort entstehen,
— Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.