Zusätzliche Angaben
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
1. Die Vergabe läuft über das Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG (htt
Dokumente. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags und eventuell eines
Angebots ist die Registrierung unter Angabe der Vergabenummer 2047624
im Vergabeportal der Deutsche(n) Bahn AG notwendig.
Für technischen oder methodischen Fragen zum Vergabeportal der
Deutsche(n) Bahn AG steht die Bieterhotline (+49 8002658638) Mo.-Fr. in
der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung.
2. Soweit der Bewerber bzgl. einzelner Bereiche, für die er ggf. im späteren
Verlauf ein Angebot abgeben möchte, nicht über die dazu erforderliche
Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde verfügt, kann er sich gemäß § 47
Abs. 1SektVO auf andere Unternehmen berufen. Bewerber, die sich zum
Nachweis ihrer Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO auf die Kapazitäten
anderer Unternehmen (Nachunternehmer) stützen, müssen diese
Drittunternehmen im Teilnahmeantrag verbindlich benennen und durch
eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens
nachweisen, dass ihnen im Falle der Zuschlagserteilung die Mittel zur
Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens eine
Aktualisierung der Verpflichtungserklärungen zu verlangen.
Der Auftraggeber überprüft auch bei den benannten Drittunternehmen, ob
Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und behält sich vor,
die Vorlage von weiteren Eignungsnachweisen zu fordern.
Für Nachunternehmer, die nicht zum Eignungsnachweis nach §. 47 Abs.
1SektVO benannt wurden, gilt folgendes:
Der Auftraggeber behält sich vor, im Laufe des Vergabeverfahrens die
Vorlage von Eignungsnachweisen für diese Nachunternehmer zu fordern.
Im Falle eines Austauschs solcher Nachunternehmer behält sich der AG
eine erneute Prüfung der Eignung vor.
3. Der Bewerber ist zur vertraulichen Behandlung der gesamten
Vergabeunterlagen verpflichtet und hat seine Mitarbeiter sowie sonstige
mit der Prüfung / Bearbeitung der Vergabeunterlagen betraute Dritte
entsprechend zur Vertraulichkeit zu verpflichten.