11050-2024 - Auftragsänderung
Deutschland – Installation von Sanitäreinrichtungen – ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Sanitär
OJ S 5/2024 08/01/2024
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt b. Coburg
E-Mail: Beschaffungsstelle@coburg.de
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Sanitär
Beschreibung: Sanitär
Kennung des Verfahrens: a5955fd5-f1f2-4ebd-b555-fc7bb7f6fc95
Interne Kennung: 1020-0452-2021/000081
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Wir bitten um Beachtung: Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen! Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (zB. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Vergabestelle zu senden. Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile "müssen" der Vergabestelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen. Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 19.02.2021 Ausführungszeiträume: 1. Bauabschnitt: 03.05.21-16.07.21 2. Bauabschnitt: 21.03.22-24.06.22
Rechtsgrundlage: 
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: ZV - Neustadt - Grundschule Heubischer Straße - Sanitär
Beschreibung: Die Schule in der Heubsicher Straße in Neustadt wird komplett saniert. Es erfolgt ein Schadstoffrückbau, ein Gebäudeabbruch und interen Umbauten sowie eine energetische Sanierung und eine Sanierung aller Oberflächen. Die Beschreibung umfasst die Ausführung der Sanitärinstallationen im Gebäude Es wird die gesamte Sanitärinstallation erneuert. Die Sporthalle an die Installation angebunden. Die Sanitärzellen werden neu errichtet.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45332400 Installation von Sanitäreinrichtungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Auftragsbedingungen: 
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
TED eSender: Beschaffungsamt des BMI
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner: 
Leiter der anbietenden Partei: Siegel GmbH
Angebot: 
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert des Angebots: 275 463,18 EUR
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 210407-2021
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: NA 01: 45.791,08 € vom 28.03.2022 Die Auftragsänderung muss als Nachtrag erfolgen, da: 1. Das Bauvorhaben steht unter anderem aufgrund zeitlicher Zwänge durch den Fördergeber und anfallende Auslagerungskosten der Schule unter erheblichem zeitlichem Druck. Ein erneutes Vergabeverfahren würde die Arbeiten auf unbestimmte Zeit verzögern. Damit würden weiter einbindende Gewerke ebenfalls zeitlich kollidieren und weiterer Termin- und Kostendruck wäre unvermeidlich. 2. Die Leistungen Hauptauftrag und geplanter Nachtrag lassen sich nicht eindeutig anhand von Leistungsgrenzen trennen - im Nachtrag sind immer Teilstrecken inkludiert. Hier würde sich dann eine Mängelfeststellung sehr schwer umsetzen lassen. Eine eindeutige Beweisführung wäre bei einem Konstrukt mit zwei ausführenden Firmen unmöglich und im Hinblick auf die Gewährleistungsübernahme unzumutbar. Gerade durch die komplexe bauliche Situation des Gebäudebestands (verspringende Innenwände, Holzbalkendecken mit unklarer Einbindung in die Bestandswände) müssen die Kernbohrungen bei der ausführenden Sanitärfirma verbleiben. NA 02: 27.511,36 € vom 18.07.2022 Im Rahmen der bisherigen Baumaßnahme wurde die Schlitz- und Durchbruchsplanung IB Burnickl IB örtlich umgesetzt. Im Hinblick auf die diversen Abstimmungen vor Ort im Rahmen der Ausführungs-Jour-Fixe-Termine gehen wir davon aus, dass die jetzt im Nachtrag 02 angebotenen Kernbohrungen, Wanddurchbrüche und Wandschlitze installationstechnisch notwendig sind und zusätzlich zu den bisher von IB Burnickl geforderten Durchbrüchen und Schlitzen erstellt werden müssen, um die Sanitärinstallationen ausführen zu können. NA 05: 6.974,14 € vom 19.07.2022 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung wurden keine Durchlauferhitzer geplant. NA 06: 10.004,07 € vom 14.02.2023 Für die Fertigstellung der sanitären Anlagen werden diese zusätzlichen Leistungen benötigt. Diese waren im Haupt-LV nicht mit ausgeschrieben. Die Stemm- und Durchbruchsarbeiten sind notwendig, da keine Baumeisterleistung mehr zu Verfügung steht und eine Behinderung der Sanitärarbeiten zu vermeiden gilt
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Kernbohrungen Durchlauferhitzer zus. Leistungen
Abschnittskennung: CON-0001
8. Organisationen
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Beschaffungsamt des BMI
Registrierungsnummer: 994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: esender_hub@bescha.bund.de
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation: 
TED eSender
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Stadt Neustadt b. Coburg
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Georg-Langbein-Straße 1
Stadt: Neustadt b. Coburg
Postleitzahl: 96465
Land, Gliederung (NUTS): Coburg, Landkreis (DE247)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Frau Schubart
E-Mail: Beschaffungsstelle@coburg.de
Telefon: +49 9561-893155
Fax: +49 9561-8963159
Internetadresse: https://coburg.de/Vergabeseite
Rollen dieser Organisation: 
Beschaffer
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Rollen dieser Organisation: 
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Promenade 27
Stadt: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land, Gliederung (NUTS): Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Rollen dieser Organisation: 
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Siegel GmbH
Registrierungsnummer: DE 155264476
Postanschrift: Gartenstraße 21
Stadt: Münchberg
Postleitzahl: 95213
Land, Gliederung (NUTS): Hof, Landkreis (DE249)
Land: Deutschland
E-Mail: tobias.kraus@siegel.de
Telefon: +049 9251-4300116
Fax: +049 9251-430025
Rollen dieser Organisation: 
Bieter
Leiter der anbietenden Partei
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8964bb83-947d-4df6-a423-b59966256dd5  -  01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/01/2024 08:36:42 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 11050-2024
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 5/2024
Datum der Veröffentlichung: 08/01/2024