In dem vorgeschalteten offenen Verfahren gab ein einziger Bieter ein Angebot ab. Allerdings fehlte bei den Unterlagen die für die Beurteilung benötigte Leistungsbeschreibung mit den technischen Angaben des Geräts. Dies geschah versehentlich, allerdings konnte diese Anlage im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht nachgefordert werden. Insofern musste das Vergabeverfahren aufgehoben werden.
Die anschließende Prüfung der fehlenden Leistungsbeschreibung ergab, dass das angebotene Gerät den Anforderungen entsprach. Daher wird die Firma Work Microwave zur erneuten Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Leistungsbeschreibung ist identisch mit der aus dem offenen Verfahren.