Die Typvorgabe erfolgte aus einsatztaktischen Gründen. Entsprechende Fahrzeuge der Marke Ford werden an Behörden nur über das Ford-Werke GmbH, Henry-Ford-Straße 1, 50735 Köln vertrieben. Eine Ausschreibung an mehrere Firmen würde daher zu keinem anderen Ergebnis führen. Daher soll die Beschaffung im Wege einer Verhandlungsvergabe gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV durchgeführt werden.