111348-2022 - ErgebnisDeutschland-Hauzenberg: Mobile, modulare Containergebäude
OJ S 43/2022 02/03/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hauzenberg
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Marktplatz 10
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail: bauamt@hauzenberg.de
Telefon: +49 85863050
Fax: +49 858630140
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hauzenberg.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Containeranlage für 2-gruppigen Kindergarten - Miete oder Kauf
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Containeranlage aus gekoppelten Einzelcontainern (ca. 24 Stück)
mit den Maßen 2 x ca. 6,05 x 3,00 x 2,50 m liRh
und 22 x ca. 6,05 x 2,43 x 2,50 m liRh
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Containeranlage für 2-gruppigen Kindergarten - Miete oder Kauf (es wird nur Los 1 oder Los 2 vergeben)
Los-Nr.: 1 und 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Hauptort der Ausführung: 94051 Hauzenberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Interimslösung für die Auslagerung von 2 Kindergartengruppen in Form einer Containeranlage.
Standzeit 18 Monate
Anlage bestehend aus gekoppelten Einzelcontainern
2 Gruppenräume
2 Nebenräume
1 Mehrzweckraum
1 Personalraum
2 Garderoben
1 Büro
1 Lagerraum
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 237-623600
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1 und 2
Bezeichnung des Auftrags:
Containeranlage für 2-gruppigen Kindergarten - Miete oder Kauf (es wird nur Los 1 oder Los 2 vergeben)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hauzenberg
Postanschrift: Marktplatz 10
Ort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
E-Mail: bauamt@hauzenberg.de
Telefon: +49 85863050
Fax: +49 858630140
Internet-Adresse: www.hauzenberg.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
25/02/2022