111384-2026 - Wettbewerb
Deutschland – Archäologische Untersuchungen – DN Henry-Ford-Straße-Archäologie
OJ S 33/2026 17/02/2026
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungWIN.DN GmbH
E-Mailinfo@windn.de
Rechtsform des ErwerbersÖffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersWirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDN Henry-Ford-Straße-Archäologie
BeschreibungDie WIN.DN GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stadt Düren, entwickelt als Wirtschaftsförderungsgesellschaft im Auftrag der Stadt Düren und der Gemeinde Kreuzau ein interkommunales Gewerbegebiet an der Henry-Ford-Straße in Düren. Die Planfläche umfasst ca. 13 ha. Auf Forderung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland (LVR-ABR) wurde auf der Fläche eine sog. "harte Prospektion" durchgeführt (PR 2025/1103), bei der insb. vier Bodendenkmäler nachgewiesen wurden. Vor weiteren, bodeneingreifenden Maßnahmen ist eine bauvorgreifende archäologische Ausgrabung erforderlich, um die wissenschaftliche Untersuchung, Dokumentation und Bergung der archäologischen Befunde und Funde sicherzustellen. Gegenstand der vertraglichen Leistungspflicht ist daher die Durchführung einer vollständigen archäologischen Ausgrabung einschließlich wissenschaftlicher Aufarbeitung und Projektbegleitung.
Kennung des Verfahrensa89a4dc8-bc91-441d-b615-ebecad7bdeba
Interne KennungDN Henry-Ford-2026-01-30
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtDüren
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen#Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRYY2W3#
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Betrug[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Korruption[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Zahlungsunfähigkeit[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren[Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB]
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelDN Henry-Ford-Straße-Archäologie
BeschreibungGegenstand der vertraglichen Leistungspflicht ist daher die Durchführung einer vollständigen archäologischen Ausgrabung einschließlich wissenschaftlicher Aufarbeitung und Projektbegleitung, insb.: AP 1 - Projektvorbereitung AP 2 - Archäologische Feldarbeit AP 3 - Wissenschaftliche Aufarbeitung AP 4 - Projektbegleitung
Interne KennungDN Henry-Ford-2026-01-30
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71351914 Archäologische Untersuchungen
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtDüren
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenErforderlich für den Teilnahmeantrag
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Angabe zu den Ausschlusstatbeständen gemäß §§ 123, 124 GWB Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen: - rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben ferner das ausgefüllte Formblatt "523_EU-Eigenerklaerung_Sanktionen" vorzulegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

KriteriumReferenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: Erklärung über die in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag ausgeführten vergleichbaren Leistungen. Vergleichbar sind die Leistungen, wenn die Grabungen im Genehmigungsbereich des LVR durchgeführt wurden, das Grabungsgebiet mindestens 10 ha betrug sowie römische und/oder metallzeitliche Fundschwerpunkte vorlagen. Für jede Referenz sind der Ansprechpartner, die Art und der Umfang der ausgeführten Leistung, die Größe der Fläche, die Dauer der Leistungserbringung in Wochen, die Auftragssumme und der Ausführungszeitraum anzugeben. Mindestbedingung: Durchführung der vergleichbaren Grabungsleistungen auf einer Fläche von mindestens 10 ha. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

KriteriumAnzahl der Führungskräfte
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: Anzahl an Wissenschaftlern, Grabungstechnikern, Grabungsfachkräften und Grabungshelfern im Unternehmen im Mittel der letzten 3 Jahre Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

KriteriumTechniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: Angabe zur wissenschaftlichen Leitung und weiterem Personal Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

KriteriumRelevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: Berechtigung nach der Prospektions- und Grabungsrichtlinien für archäologische Maßnahmen LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

KriteriumWerkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung des EignungskriteriumsDie Eignungskriterien finden zwingende Anwendung. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der Liste des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) (Präqualifikationsverzeichnis). Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Teilnahmeantrag das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, mit folgenden Angaben: - Angabe zu Erfahrungen mit 3D-Scans Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen bzw. einzureichen. Bei der Bedienung von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind von den eignungsverleihenden Unternehmen die Präqualifikation oder das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" nachzuweisen bzw. einzureichen. In der Verhandlungsphase haben/hat die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die zur Abgabe eines (Erst-)Angebots aufgefordert wurde, bei einem Einsatz von Nachunternehmen auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen06/03/2026 23:59:59 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YRYY2W3/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YRYY2W3
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/notice/CXQ1YRYY2W3
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge16/03/2026 23:59:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenDie Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Bedingungen für die Ausführung des AuftragsDie Bedingungen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Elektronische RechnungsstellungErforderlich
Aufträge werden elektronisch erteiltja
Zahlungen werden elektronisch geleistetja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Rheinland
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrags nach § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltWIN.DN GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmtWIN.DN GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungWIN.DN GmbH
RegistrierungsnummerHRB 2343
PostanschriftAm Langen Graben 1
StadtDüren
Postleitzahl52353
Land, Gliederung (NUTS)Düren (DEA26)
LandDeutschland
E-Mailinfo@windn.de
Telefon+49 2421-695400
Fax+49 2421-6954029
Internetadressehttp://www.windn.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Rheinland
Registrierungsnummer05315-03002-81
StadtKöln
Postleitzahl50606
Land, Gliederung (NUTS)Köln, Kreisfreie Stadt (DEA23)
LandDeutschland
E-MailVKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon+49 22114730-45
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung8c78fe43-3b04-4660-97f4-e853c86c674e  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung13/02/2026 15:39:27 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung111384-2026
ABl. S – Nummer der Ausgabe33/2026
Datum der Veröffentlichung17/02/2026